Siebenter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns
Erster UnterabschnittMöglichkeit der Ausgliederung
§ 152Übernehmende oder neue Rechtsträger
Zweiter UnterabschnittAusgliederung zur Aufnahme
Vorbemerkung zu §§ 153–157
§ 154Eintragung der Ausgliederung
§ 155Wirkungen der Ausgliederung
§ 156Haftung des Einzelkaufmanns
§ 157Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Dritter UnterabschnittAusgliederung zur Neugründung
§ 158Anzuwendende Vorschriften
§ 159Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung
§ 160Anmeldung und Eintragung
Achter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen
§ 161Möglichkeit der Ausgliederung
§ 162Ausgliederungsbericht
§ 163Beschluss über den Vertrag
§ 164Genehmigung der Ausgliederung
§ 165Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
§ 166Haftung der Stiftung
§ 167Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Neunter AbschnittAusgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften
§ 168Möglichkeit der Ausgliederung
§ 169Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluss
§ 170Sachgründungsbericht und Gründungsbericht
§ 171Wirksamwerden der Ausgliederung
§ 172Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses
§ 173Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten
Viertes Buch Vermögensübertragung
Erster TeilMöglichkeit der Vermögensübertragung
§ 174Arten der Vermögensübertragung
§ 175Beteiligte Rechtsträger
Zweiter TeilÜbertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand
Erster AbschnittVollübertragung
§ 176Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter AbschnittTeilübertragung
§ 177Anwendung der Spaltungsvorschriften
Dritter TeilVermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen
Erster AbschnittÜbertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 178Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 179Anwendung der Spaltungsvorschriften
Zweiter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 180Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
§ 181Gewährung der Gegenleistung
§ 182Unterrichtung der Mitglieder
§ 183Bestellung eines Treuhänders
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 184Anwendung der Spaltungsvorschriften
Dritter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen
§ 185Möglichkeit der Vermögensübertragung
§ 186Anzuwendende Vorschriften
§ 187Bekanntmachung der Vermögensübertragung
Vierter AbschnittÜbertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit
Erster UnterabschnittVollübertragung
§ 188Anwendung der Verschmelzungsvorschriften
Zweiter UnterabschnittTeilübertragung
§ 189Anwendung der Spaltungsvorschriften
Fünftes Buch Formwechsel
Erster TeilAllgemeine Vorschriften
§ 190Allgemeiner Anwendungsbereich
§ 191Einbezogene Rechtsträger
§ 192Umwandlungsbericht
§ 193Umwandlungsbeschluss
§ 194Inhalt des Umwandlungsbeschlusses
§ 195Befristung und Ausschluss von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluss
§ 196Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses
§ 197Anzuwendende Gründungsvorschriften
§ 198Anmeldung des Formwechsels
§ 199Anlagen der Anmeldung
§ 200Firma oder Name des Rechtsträgers
§ 201Bekanntmachung des Formwechsels
§ 202Wirkungen der Eintragung
§ 203Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern
§ 204Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten
§ 205Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers
§ 206Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs
§ 207Angebot der Barabfindung
§ 208Inhalt