Arbeitsstrafrecht. Björn Gercke. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Björn Gercke
Издательство: Bookwire
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Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811407442
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       II.Verstöße gegen das Mindestlohngesetz

       1.Nichtzahlung des Mindestlohns

       a)Nichtzahlung des Mindestlohns durch den Arbeitgeber

       b)Nichtzahlung des Mindestlohns durch Drittunternehmen

       aa)Ordnungswidrigkeit gem. § 21 Abs. 2 MiLoG

       bb)Zivilrechtliche Haftung gem. § 13 MiLoG i.V.m. § 14 AEntG

       2.Verstöße gegen Mitwirkungs- oder Duldungspflichten

       3.Verstoß gegen Melde- und Dokumentationspflichten

       a)Melde- und Versicherungspflichten

       b)Dokumentationspflichten

       III.Sanktionen bei Verstößen gegen die Bestimmungen des MiLoG

       1.Ordnungsrechtliche Sanktionen

       2.Strafbarkeit bei Verstoß gegen das MiLoG

       a)Strafbarkeit wegen Vorenthaltens von Sozialbeiträgen

       b)Weitere Straftatbestände

       c)Einstellung des Strafverfahrens

       IV.Rechtsschutz für den Arbeitgeber

       H.Lohnwucher (§ 291 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StGB)

       I.Entstehungsgeschichte, geschütztes Rechtsgut und Bedeutung

       II.Objektiver Tatbestand

       1.Geleistete Arbeit als Vermögensvorteil

       2.Auffälliges Missverhältnis

       3.Ausbeutung einer Schwächesituation

       a)Zwangslage

       b)Unerfahrenheit

       c)Mangel an Urteilsvermögen

       d)Erhebliche Willensschwäche

       e)Ausbeuten

       III.Subjektiver Tatbestand

       IV.Besonders schwere Fälle nach § 291 Abs. 2 StGB

       V.Rechtsfolgen

       VI.Verjährung

       VII.Konkurrenzen

       VIII.Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen

       I.Menschenhandel zur Ausbeutung durch Beschäftigung, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft (§§ 232 ff. StGB)

       I.Entstehungsgeschichte, Aufbau und geschütztes Rechtsgut der §§ 232 ff. StGB

       II.§ 232 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB

       1.Objektiver Tatbestand

       a)Verletzliche Lage des Opfers

       b)Tathandlung

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