Teil 1 Die Entwicklung der Schutzrechte zugunsten des Verletzten
I.Die moderne „Opferdiskussion“
II.Gesetz über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten vom 11.5.1976
III.1. Gesetz zur Verbesserung der Stellung des Verletzten im Strafverfahren vom 18.12.1986
IV.Gesetz zum Schutz von Zeugen bei Vernehmungen im Strafverfahren und zur Verbesserung des Opferschutzes vom 30.4.1998
V.Täter-Opfer-Ausgleich – Gesetz zur strafverfahrensrechtlichen Verankerung des Täter-Opfer-Ausgleichs vom 20.12.1999
VI.Rahmenbeschluss 2001/220, JI des Rats über die Stellung von Opfern im Strafverfahren vom 15.3.2001 – Richtlinie 2004/80/EG des Rats der Europäischen Union vom 29.4.2004
VII.Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Verletzten im Strafverfahren vom 24.6.2004
VIII.Gesetz zur Modernisierung der Justiz vom 24.8.2004
IX.Gesetz zur Stärkung der Rechte von Verletzten und Zeugen im Strafverfahren vom 29.7.2009
a)Stärkung der Verfahrens- und Informationsrechte von Verletzten im Strafverfahren
aa)Nebenklage und Verletztenanwalt
cc)Informationspflichten gegenüber Verletzten sowie deren Angehörigen und Erben
dd)Anzeige von Auslandsstraftaten
ee)Vorläufige Einstellung des Verfahrens bei Abwesenheit des Beschuldigten durch die Staatsanwaltschaft
b)Heraufsetzung der Schutzaltersgrenze für Verletzte und Zeugen
c)Stärkung der Rechte von Zeugen
X.EU-Richtlinie über Mindeststandards für die Rechte und den Schutz von Opfern von Straftaten vom 25.10.2012
XI.Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs vom 26.6.2013
XII.Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren vom 21.12.2015