a)Anforderungen an eine Öffnungsklausel/Gestaltungsmöglichkeiten
b)Eingreifen der Sperrwirkung des Tarifvorrangs bzw. -vorbehalts
c)Gestaltungsmöglichkeiten im Bereich des § 87 Abs. 1 BetrVG
aa)Fehlende Tarifbindung des Arbeitgebers/Insolvenzverwalters
bb)Fernwirkungen tariflicher Regelungen durch § 87 Abs. 1 BetrVG
e)Vorteile einer Betriebsvereinbarung
aa)Leichtere Verhandlung und größere Überzeugungskraft
bb)Unmittelbare und zwingende Wirkung
cc)Größerer inhaltlicher Gestaltungsspielraum als bei Individualvereinbarungen
5.Betriebsvereinbarungsoffenheit von Arbeitsverträgen
6.Gestaltungsspielraum bei der Beendigung von Betriebsvereinbarungen
7.Kürzung betrieblicher Sozialleistungen – Insolvenzrechtliche Möglichkeiten (§ 120 und §§ 129 ff. InsO)
b)Kündigung von Betriebsvereinbarungen
cc)Rechtsfolgen einer Kündigung/Nachwirkung
dd)Besonderheiten in der Insolvenz (§ 120 InsO)
(4)Kündigungsumfang/Teilkündigung
c)Störung der Geschäftsgrundlage
aa)Voraussetzungen einer Störung der Geschäftsgrundlage
bb)Rechtsfolgen einer Störung der Geschäftsgrundlage
d)Fazit zum Gestaltungsspielraum im Regelfall
8.Insolvenzanfechtung von Betriebsvereinbarungen
9.Fazit zu kollektivrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
C.Die Betriebsänderung als Mittel zur Unternehmenssanierung – Nutzung insolvenzbedingter Gestaltungsmöglichkeiten