9.Unterbringungsähnliche Maßnahmen
b)Unterbringungsgenehmigung nach § 1906 Abs. 1 und 1906 Abs. 4 BGB
aa)Einwilligungsfähigkeit und Freiwilligkeitserklärung des Betroffenen
bb)Freiheitsbeschränkende Maßnahmen
c)Fortbewegungswille des Betreuten
e)Erforderlichkeit unterbringungsähnlicher Maßnahmen am Beispiel der Sturzgefährdung älterer Heimbewohner
bb)Pflichten des Bevollmächtigten
g)Rolle des Betreuungsgerichts
h)Verfahren
10.Zwangsbehandlung
d)Begriff der ärztlichen Zwangsmaßnahme
bb)Einwilligungsunfähigkeit und Behandlungsablehnung mit natürlichen Willen
dd)Abwendung eines erheblichen gesundheitlichen Schadens
ff)Richterliche Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme
gg)Anordnung einer ärztlichen Zwangsmaßnahme durch einen Bevollmächtigten
hh)Verfassungswidrigkeit der Regelungen zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen?
V.Beendigung des Betreueramtes
2.Schlusstätigkeiten