1.Pflichten gegenüber dem Betreuten
a)Pflicht zur Wahrung des Wohls des Betreuten
b)Pflicht zur Befolgung der Wünsche des Betreuten
4.Pflicht zur Information des Gerichts über Änderung der Betreuungsvoraussetzungen
a)Aufhebung der Betreuung und Einschränkung des Aufgabenkreises
b)Erweiterung des Aufgabenkreises und Anordnung eines Einwilligungsvorbehalts
c)Bestellung eines Ergänzungsbetreuers
6.Pflicht zur persönlichen Betreuung
7.Meldepflicht einfach gelagerter Betreuungsfälle
8.Meldepflicht gegenüber der Betreuungsbehörde
a)Mitteilungspflicht nach § 10 VBVG
b)Zweck der Mitteilungspflicht
2.Außergerichtliche Vertretung
III.Geschäftsfähigkeit und Betreuung
IV.Die Pflichten im Rahmen der zugewiesenen Aufgabenkreise
1.Aufgabenkreis Vermögenssorge
a)Ermittlung des Vermögens und vermögensrechtlicher Ansprüche
aa)Ermittlung der Kontenstände
bb)Ermittlung von Renten- und anderen Einkünften
ee)Geltendmachung von Sozialhilfe/Grundsicherung/Arbeitslosengeld 2/Sozialgeld
ff)Andere Anlageformen für die Geldanlage
gg)Weitere Genehmigungsvorbehalte bei der Geldverwaltung
d)Berichts- und Rechnungslegung
e)Sonstiges
aa)Grundstücke und Mietshäuser