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Die geplanten Gesetzesvorhaben erfordern eine behutsame Balance zwischen Freiheit, Sicherheit und der Rolle des Staates. Der Innenminister hat bereits verschärfte administrative Maßnahmen verkündet, die Ausweisungen und Einreiseverbote für unerwünschte Ausländer erleichtern. So sind Abkommen mit vorwiegend arabischen Staaten geplant, die mit Blick auf Art. 3 EMRK sicherstellen sollen, dass Ausgewiesenen keine Folter droht. Diesbezüglich wird jedoch bereits befürchtet, dass solche Abkommen ohne die Überwachung durch internationale Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International wirkungslos seien.[123] Premierminister Tony Blair verkündete weitere neue Gesetzesvorschläge und eine eventuelle Änderung des Human Rights Act 1998.[124] Aufgrund der konkret gewordenen Bedrohung durch den totalitären Islamismus ist die vom Parlament geforderte Herstellung der Balance zwischen Freiheit und Sicherheit noch schwieriger geworden.
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Das Belmarsh-Urteil hatte praktische Konsequenzen, die in der Verabschiedung des neuen Prevention of Terrorism Act im März 2005 kulminierten, welcher einen Teil des Anti-terrorism, Crime and Security Act 2001 ersetzt. Darüber hinaus verdeutlicht der Fall, dass verfassungsrechtliche Fragen durch die Inkorporierung der Menschenrechte und die Einbeziehung der Gerichte nuancierter und komplizierter geworden sind.[125] Die Belmarsh-Entscheidung hat fundamentale Fragen in Bezug auf die Gewaltenteilung und den Schutz von Menschenrechten in Zeiten der Bedrohung aufgeworfen. Kritisiert wurde zum Beispiel die untergeordnete Rolle des Parlamentes in der Frage der Derogation. Obwohl der Innenminister dem Parlament noch Mitte Oktober 2001 versichert hatte, dass keine „unmittelbaren Beweise für eine besondere Bedrohung des Vereinigten Königreiches vorlagen“[126], benachrichtigte er wenig später den Europarat von der geplanten Derogation.[127]
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Durch den Human Rights Act 1998 wurde formell-rechtlich gesehen kein Verfassungsrecht geschaffen. Wie bereits ausgeführt, wurde den Gerichten jedoch eine wichtige Rolle bei der Überprüfung von Gesetzesrecht in Bezug auf die Vereinbarkeit mit Konventionsrechten übertragen. Gemäß Abschnitt 3 werden Gesetze so ausgelegt, dass sie, „soweit dies möglich ist“, mit der Konvention übereinstimmen. Wenn die Vereinbarkeit nicht zu erreichen ist, dann kann keine Interpretation vorgenommen werden. Der Zweck eines Gesetzes darf nicht verletzt werden. Falls jedoch zwei Interpretationen möglich sind, muss die konventionskonforme Auslegung gewählt werden. Diese Auslegungsregel, die sich auf vergangene und zukünftige Gesetze bezieht, ist mit enormer Flexibilität angewandt worden.[128] Die Regierung wollte den Gerichten aber keine Verwerfungskompetenz einräumen, weil dies dem Prinzip der Parlamentssouveränität entgegengestanden hätte.
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Den Gerichten die Kompetenz zu verleihen, Gesetze außer Kraft zu setzen, würde den Richtern eine Kompetenz über die Entscheidungen des Parlaments geben, die unter den heutigen verfassungsrechtlichen Bedingungen nicht möglich ist. Eine solche Kompetenz würde die Richterschaft mit Wahrscheinlichkeit in große Konflikte mit dem Parlament geraten lassen. Es gibt keine Anzeichen dafür, dass die Richterschaft dies wünscht, oder dass dies ein Wunsch der Öffentlichkeit wäre. Die gegenwärtige Regierung hat keine Befugnis, ein solches politisches Mandat zu gewähren.[129]
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Der Human Rights Act sieht in Abschnitt 10 und Anhang 2 jedoch ein Schnellverfahren vor, in dem durch delegierte Gesetzgebung, die von beiden Kammern im Parlament genehmigt wird, die Gesetze so abgeändert werden, dass sie konventionskonform werden. Es muss jedoch angemerkt werden, dass eine Unvereinbarkeitserklärung für die Parteien eines Rechtsstreits nicht bindend ist.[130] So wird die Souveränität des Parlaments erhalten. Die Gesetze des Schottischen Parlaments müssen mit der Konvention in Einklang stehen. Streitigkeiten werden an das Judicial Committee des Privy Council weitergeleitet, soweit schottische Gerichte den Streit nicht beigelegt haben. Gesetzesentwürfe des Schottischen Parlaments können zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit der Konvention oder EU-Recht an den Privy Council weitergeleitet werden.
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Da England über kein Verfassungsgericht verfügt, sah es die Regierung als wichtig an, dass die Konventionsrechte umfassend und unmittelbar von allen Gerichten herangezogen werden können und die Rüge ihrer Verletzung nicht „auf eine Art Verfassungsgericht beschränkt blieb“[131]. Allerdings ist die Modernisierung der britischen Richterschaft und der traditionellen Rolle des Lordkanzlers seit Jahren sehr eingehend diskutiert worden.[132] Der Constitutional Reform Act 2005 beabsichtigt, die zwölf Law Lords, die im Moment im Appellate Committee des House of Lords sitzen, in einen neuen „Supreme Court“ zu überführen.[133] Dieser Teil des Constitutional Reform Act 2005 ist noch nicht in Kraft, da der neue Sitz für den Supreme Court, die Middlesex Guildhall, erst im Jahre 2008 bezugsfähig sein wird. Darüber hinaus sieht das Gesetz Reformen für die Richterwahl durch die Einsetzung eines Richterwahlausschusses und die Modizifierung der Position des Lordkanzlers vor. Vorgesehen ist weiterhin eine Reform des 400 Jahre alten Auswahlsystems für die Anwaltschaft (Queen’s Counsel). Geplant ist ein Bewertungssystem, welches den informalen Vorgang des „sounding out“, einer Art geheimen Diskussion von potentiellen Kandidaten für die Richterbank, ersetzen soll.[134] Die Pläne für die Schaffung eines Supreme Court sehen den Zusammenschluss des Appellate Committee des House of Lords und des Judicial Committee des Privy Council vor.[135] Ersteres ist momentan die letzte Instanz für die Gerichte in England, Wales und Nordirland und für Zivilrechtsfälle in Schottland. Der Privy Council ist ein Relikt der königlichen Prärogative und für Fälle aus Übersee und Fälle, die sich mit Dezentralisierungsfragen befassen, zuständig. Der neue Supreme Court wird von der Rechtsetzungsbefugnis des House of Lords getrennt sein und in ein anderes Gebäude ziehen.
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Es gibt allerdings nicht allzu viel Unterstützung für den Vorschlag zur Errichtung eines neuen Supreme Court. Die Hälfte der Law Lords ist dagegen, hat die Vorschläge als „schädlich“ und „unnütz“ bezeichnet