Strafrecht Besonderer Teil. Olaf Hohmann. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Olaf Hohmann
Издательство: Bookwire
Серия: Start ins Rechtsgebiet
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811487291
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Regeln anzuwenden (§§ 25 ff.).[215] Danach ist z.B. nur Gehilfe (§ 27), wer zwar ein Interesse an der Tat hat und plangemäß an der Beseitigung der Leiche mitwirkt, nicht aber an der Tötung selbst.[216] Strafbar ist auch eine versuchte Beteiligung, sofern die Voraussetzungen des § 30 erfüllt sind.[217]

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      In Prüfungsaufgaben ist vor allem das zwischen Bundesgerichtshof und Lehre umstrittene Verhältnis zwischen § 211 und § 212 relevant (vgl. § 1 Rn. 1 f.). Handelt es sich nämlich bei Mord um einen eigenständigen Tatbestand, so sind die Merkmale des § 211 Abs. 2 strafbegründend. Qualifizieren sie dagegen § 212, so haben sie (lediglich) strafschärfende Wirkung.

      Beachte:

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      Vertiefungshinweis:

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Übersicht zu den §§ 211, 212, 28 am Beispiel des besonderen persönlichen Merkmals Habgier
Sachverhalt Strafbarkeit nach BGH Strafbarkeit nach h.L.
Täter tötet aus Habgier § 211 § 211
Teilnehmer weiß davon §§ 211, 26/27, 28 Abs. 1, 49 Abs. 1 §§ 212, 26/27, 28 Abs. 2
Täter tötet aus Habgier § 211 § 211
Teilnehmer weiß nichts davon §§ 212, 26/27 §§ 212, 26/27
Täter tötet aus Habgier § 211 § 211
Teilnehmer handelt aus Habgier §§ 211, 26/27 §§ 211, 26/27
Täter tötet aus Habgier § 211 § 211
Teilnehmer handelt aus Mordlust §§ 211, 26/27 („Kreuzung“) §§ 211, 26/27, 28 Abs. 2
Täter tötet ohne Mordmerkmal § 212 § 212
Teilnehmer handelt aus Habgier §§ 212, 26/27 §§ 211, 26/27, 28 Abs. 2

      Vertiefungshinweis:

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1. An welcher Stelle des üblichen Aufbaus sind die Mordmerkmale zu prüfen? → Rn. 4
2. Welche Grundanforderungen werden an die Heimtücke gestellt? → Rn. 9 ff.
3. Welche ergänzenden Voraussetzungen werden in Bezug auf Heimtücke verlangt? → Rn. 20 ff.
4. Warum wird eine Eingrenzung des Heimtückebegriffs für notwendig gehalten? → Rn. 20 f.
5. Welche Einwände lassen sich gegen die einzelnen Ansätze erheben? → Rn. 37 ff.
6. Auf welches Verhalten muss sich die Grausamkeit beziehen? → Rn. 42 f.
7. Wann ist ein Tatmittel gemeingefährlich? → Rn. 47
8. Ist die Annahme

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