Kapitalmarktrecht. Petra Buck-Heeb. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Petra Buck-Heeb
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunktbereich
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811492684
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Schutz

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      Die meisten kapitalmarktrechtlichen Bestimmungen zielen auf einen institutionellen Anlegerschutz, dh einen Schutz der Gesamtheit der Anleger (Anlegerpublikum). Hintergrund ist, dass die Märkte nur funktionieren, wenn das Anlegerpublikum Vertrauen in die Integrität und Stabilität der Märkte hat. Dem institutionellen Anlegerschutz dienende Regelungen sehen daher häufig Bußgelder oder strafrechtliche Sanktionierungen für Verstöße vor. Der institutionelle Anlegerschutz ist untrennbar mit dem Funktionsschutz des Kapitalmarkts verbunden. Sämtliche Publizitätsvorschriften sowie die Marktaufsichtsregelungen dienen sowohl dem einen als auch dem anderen Zweck.

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      Ein individueller Anlegerschutz erfolgte ab den 70er-Jahren des vorigen Jahrhunderts überwiegend durch die Rechtsprechung. Inzwischen finden sich zahlreiche gesetzliche Regelungen, die Anlegern einen Schadensersatzanspruch bei Verletzung bestimmter Pflichten zugestehen. Im Überblick ergibt sich heute das folgende System aus Anspruchsgrundlagen:

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      Bei Verletzung einer vertraglichen Pflicht (Auskunfts-, Beratungspflicht) kann ein Anspruch auf Schadensersatz gegeben sein (§ 280 Abs. 1 BGB). In Betracht kommt auch ein Anspruch aus einem Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte. In Bezug auf Vertragsverhandlungen kann bei Inanspruchnahme von persönlichem Vertrauen Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2 BGB (cic) verlangt werden.

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      Zudem enthält § 14 WpHG die Befugnis der BaFin, Maßnahmen zur Sicherung des Finanzsystems zu ergreifen, wenn durch bestimmte Missstände Nachteile für die Finanzmarktstabilität bewirkt werden, wobei die getroffenen Maßnahmen grds auf höchstens zwölf Monate befristet sind (§ 14 Abs. 4 Satz 1 WpHG).

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      Das BörsG enthält im Wesentlichen Organisationsnormen für die öffentlich-rechtlich organisierte Börse als Veranstalter des Börsenhandels.