In ihrem Haus wohnen neben die gemeinsamen 19 jährige Tochter Sarah auch noch Fine, die Mutter von Enya. Sie ist 72 Jahre alt und bezieht eine Witwenrente. Ansprüche auf Altersrente hat sie nicht erworben.
Sarah ist seit 3 Monaten verheiratet. Ihr Mann lebt aber noch in der Türkei. Enya ist im 6. Monat schwanger. Die Ärzte stufen die Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft ein. Ihr wurde ein Beschäftigungsverbot bis zur Geburt ausgesprochen.
Mohammed und Enya haben sie sich vor 3 Jahren beim Jugendamt als Pflegeeltern registrieren lassen. Sie haben vor 5 Monaten den kleinen Max als Pflegekind aufgenommen. Max ist 6 Jahre alt.
Mohammed will nun von der Sachbearbeiterin wissen, ob alle die in seinem Haushalt leben, SGB II Leistungen oder sowas ähnliches beantragen.
Weitere Übungsfälle und Lösungen dazu finden Sie im dritten Teil in Kapitel 4.11. Die Lösungen in diesem Abschnitt sind nur nach einer anderen Prüfreihenfolge dargestellt.
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