Klaus-Dieter Müller
Zukunft möglich machen
Klaus-Dieter Müller
Zukunft möglich machen
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung
- Geschichte einer Hamburger Institution -
Impressum
Text und Umschlaggestaltung:
© Copyright by Klaus-Dieter Müller, Hamburg
Verlag:
Klaus-Dieter Müller
Glasbläserhöfe 8d
21035 Hamburg
Druck und Vertrieb:
epubli – ein Service der neopubli GmbH, Berlin
Hamburg, Februar 2022
Ausgestoßen, benutzt und vernichtet
Neuanfang? Zurück in die 1920er
„Etwas Geborgenheit fanden alle“
„Wie ein Stück Dreck behandelt“
„Die Würde des Kindes ist unantastbar?“
Die Heimreform schreitet voran
Anmerkungen zur Auswahl und Verwendung der Quellen
Vorwort
„Landesbetrieb Erziehung und Beratung“ – das ist eine recht nüchterne Bezeichnung für eine Organisation, die in der Großstadt Hamburg an allen Tagen des Jahres rund um die Uhr für das Wohlergehen junger Menschen tätig ist. Sie schützt, versorgt und betreut Kinder und Jugendliche, wenn ihre Familien dies nicht mehr gewährleisten können, unterstützt junge Erwachsene auf ihrem Weg in ein selbstständiges Leben und berät Familien.
Kern dieser Aufgabe ist es, jungen Menschen Wege zu einem befriedigenden, selbstbestimmten Leben in der Gesellschaft zu ebnen. „Wir machen Zukunft möglich“ lautet daher auch der Titel des Leitbildes, das sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebes selbst gegeben haben.
Das ist zunächst nichts Besonderes. Der Leitsatz drückt den Geist aus, den letztlich alle im Sozialen tätigen Institutionen und Menschen teilen. Und der Blick in die Geschichte zeigt, dass auch die vorangegangenen Generationen diesem Leitsatz folgten, allerdings mit einem anderen Begriff von der Zukunft für junge Menschen und anderen Mitteln zu ihrer Verwirklichung.
Die Tätigkeit auf diesem Gebiet ist in Deutschland seit jeher eine Domäne Freier Träger der Wohlfahrtspflege. Das ist historisch bedingt, denn einer Fürsorge bedurfte es schon, bevor ein staatlich organisiertes Gemeinwesen sich seiner bedürftigen Mitglieder annehmen konnte und wollte. Dieser starken Stellung religiös und später auch weltlich orientierter Träger auf dem Gebiet der Wohlfahrtspflege wurde in der sozialstaatlichen Gesetzgebung Rechnung getragen. Das dort verankerte Subsidiaritätsprinzip verpflichtet den Staat, die sozialen Aufgaben zu planen, hoheitlich zu administrieren und zu finanzieren, aber nicht selbst helfend am Menschen tätig zu werden, wenn ein Freier Träger hierfür bereitsteht.
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung in Hamburg, seit Jahrzehnten als „LEB“ abgekürzt, ist insoweit eine Ausnahme. Er ist Teil einer Landesbehörde und somit in staatlicher Trägerschaft. Auch das ihm zugewiesene Aufgabenspektrum und der Umfang seiner Ressourcen sind außergewöhnlich. Im Jahr 2021 waren über 700 Beschäftigte an über 40 Standorten in der Stadt für ihn tätig. Sein Jahresumsatz hatte ein Volumen von rund 57 Millionen Euro. Seine heutige Stellung ist das Ergebnis einer langen Entwicklung und eines Sonderweges, den die Freie und Hansestadt