(5) Bei Rundhohlprofilen der Querschnittsklasse 4 siehe EN 1993-1-6.
6.2.3 Zugbeanspruchung
(1) P Für den Bemessungswert der einwirkenden Zugkraft NEd ist an jedem Querschnitt folgender Nachweis zu erfüllen:
(6.5)
(2) Als Bemessungswert der Zugbeanspruchbarkeit Nt,Rd eines Querschnittes mit Löchern ist in der Regel der kleinere der folgenden Werte anzusetzen:
a) der Bemessungswert der plastischen Beanspruchbarkeit des Bruttoquerschnitts:(6.6)
b) der Bemessungswert der Zugbeanspruchbarkeit des Nettoquerschnitts längs der kritischen Risslinie durch die Löcher:(6.7)
Zu 6.2.2.5(4) und Gleichung (6.4)
Für Querschnitte der Klasse 4 wird nach EN 1993-1-5, Abschnitt 4.3 in der Regel die wirksame Querschnittsfläche vereinfachend unter der Annahme einer reinen Druckkraft ermittelt. Das heißt, bei einem doppeltsymmetrischen Querschnitt kommt es nicht zu einer Hauptachsenverschiebung, auch dann nicht, wenn zusätzlich zu der Druckkraft noch ein Biegemoment vorhanden ist. Dies weicht von der Regelung in DIN 18800-2, El. (709), Bilder 41 und 42 [K2] ab. Nur bei unsymmetrischen Querschnitten kann man unter Annahme von konstanter Druckspannung im Querschnitt einen Versatz der Schwerachse ermitteln. Da man davon ausgeht, dass die Druckkraft aber im Schwerpunkt des Bruttoquerschnitts verbleibt, entsteht infolgedessen am reduzierten Querschnitt Aeff ein Versatzmoment nach Gleichung (6.4).
Zu 6.2.2.5(5)
Gemeint ist hier, dass bei Rundhohlprofilen der Querschnittsklasse 4 ein Beulnachweis nach EN 1993-1-6 geführt werden soll. EN 1993-1-6 kann nicht für die Bestimmung wirksamer Querschnittswerte genutzt werden.
Zu 6.2.3(3)
Um im Sinne der Kapazitätsbemessung nach EN 1998-1 sicherzustellen, dass ein Zugstab durch Plastizieren unter großen Verformungen versagt und damit in geeigneter Weise zur Energiedissipation beiträgt, während für die anderen Teile, insbesondere die Anschlüsse, eine ausreichende Festigkeit vorliegt, damit die gewählten Energiedissipationsmechanismen auch eintreten, reicht das Einhalten der Bedingung Npl,Rd < Nu,Rd nicht. So fordert zum Beispiel EN 1998-1, 6.2(3) zusätzlich für die Streckgrenze einen Maximalwert unter Berücksichtigung eines Überfestigkeitsbeiwerts γOV anzunehmen.
(3) Wird eine Kapazitätsbemessung gefordert, siehe EN 1998, muss der Bemessungswert der plastischen Zugbeanspruchbarkeit Npl,Rd nach 6.2.3(2) a) kleiner als der Bemessungswert der Zugbeanspruchbarkeit des Nettoquerschnitts Nu,Rd längs der kritischen Risslinie durch die Löcher nach 6.2.3(2) b) sein.
(4) Bei Schraubverbindungen der Kategorie C, siehe EN 1993-1-8, 3.4.1(1) ist in der Regel für den Bemessungswert der Zugbeanspruchbarkeit Nt,Rd in 6.2.3(1) der Wert für den Nettoquerschnitt längs der kritischen Risslinie durch die Löcher Nnet,Rd zu verwenden:
(5) Bei Anschlüssen von Winkeln über nur einen Schenkel siehe auch EN 1993-1-8, 3.10.3. Ähnliche Regeln gelten auch für Anschlüsse anderer Querschnitte über Schenkel.
6.2.4 Druckbeanspruchung
(1)P Für den Bemessungswert der einwirkenden Druckkraft NEd ist an jedem Querschnitt folgender Nachweis zu erfüllen:
(6.9)
(2) Als Bemessungswert der Druckbeanspruchbarkeit Nc,Rd eines Querschnitts ist in der Regel anzusetzen:
(6.10)
für Querschnitte der Klasse 1, 2 oder 3;
(6.11)
für Querschnitte der Klasse 4.
(3) Außer bei übergroßen Löchern oder Langlöchern nach EN 1090 müssen Löcher für Verbindungsmittel bei druckbeanspruchten Bauteilen nicht abgezogen werden, wenn sie mit den Verbindungsmitteln gefüllt sind.
(4) Bei unsymmetrischen Querschnitten der Klasse 4 kommt das Verfahren nach 6.2.9.3 zur Anwendung, um das Zusatzmoment ΔMEd infolge der Verschiebung der Hauptachse des wirksamen Querschnitts, siehe 6.2.2.5(4), zu berücksichtigen.
6.2.5 Biegebeanspruchung
(1)P Für den Bemessungswert der einwirkenden Biegemomente MEd ist an jedem Querschnitt folgender Nachweis zu erfüllen:
(6.12)
wobei Mc,Rd unter Berücksichtigung der Löcher für Verbindungsmittel ermittelt wird, siehe (4) bis (6).
(2) Der Bemessungswert der Biegebeanspruchbarkeit eines mit einachsiger Biegung belasteten Querschnitts wird wie folgt ermittelt:
(6.13)
für Querschnitte der Klasse 1 oder 2;
(6.14)
für Querschnitte der Klasse 3;
(6.15)
für Querschnitte der Klasse 4.
Wobei sich Wel,min und Weff,min auf die Querschnittsfaser mit der maximalen Normalspannung bezieht.
(3) Bei zweiachsiger Biegung ist in der Regel das in 6.2.9 angegebene Verfahren anzuwenden.
(4) Löcher für Verbindungsmittel dürfen im zugbeanspruchten Flansch vernachlässigt werden, wenn folgende Gleichung für den Flansch eingehalten wird:
(6.16)
wobei Af die Fläche des zugbeanspruchten Flansches ist.
Anmerkung: Das in (4) gestellte Kriterium entspricht der Kapazitätsbemessung, siehe 1.5.8.
(5) Ein Lochabzug im Zugbereich von Stegblechen ist nicht notwendig, wenn die Bedingung (4) für die gesamte Zugzone, die sich aus Zugflansch und Zugbereich des Stegbleches zusammensetzt, sinngemäß erfüllt wird.
(6) Außer bei übergroßen Löchern oder Langlöchern müssen Löcher in der Druckzone von Querschnitten nicht abgezogen werden, wenn sie mit den Verbindungsmitteln gefüllt sind.
6.2.6 Querkraftbeanspruchung
(1)