Anmerkungen
IPMA COMPETENCE BASELINE Version 3.0, in der Fassung als DEUTSCHE NCB 3.0 NATIONAL COMPETENCE BASELINE der PM-ZERT Zertifizierungsstelle der GPM e.V., unter Gliederungspunkt 4.1.18 Kommunikation, S. 88.
Immer wieder belegen Studien, dass ungenügende Kommunikation einer der häufigsten Gründe für die Behinderung der Projektarbeit oder gar das Scheitern von Projekten ist; vgl. gemeinsame Studie „Projekte als Erfolgsfaktor“ der Steinbeis Universität, Berlin, und der Pentamino GmbH, Heidelberg, in Kooperation mit der GPM Deutsche Gesellschaft für Projektmanagement e.V., durchgeführt in 2011, Studienergebnisse abrufbar unter www.gpm-ipma.de/fileadmin/user_upload/Know-How/studien/Projekte_als_Erfolgsfaktor_Ergebnisse.pdf, Stand 6.6.2012; eingehender zu entsprechenden Studienergebnissen in den Vorjahren Engel/Quadejacob Projekt Magazin 19/2008, Sonderdruck.
IPMA COMPETENCE BASELINE Version 3.0, in der Fassung als DEUTSCHE NCB 3.0 NATIONAL COMPETENCE BASELINE der PM-ZERT Zertifizierungsstelle der GPM e.V., unter Gliederungspunkt 4.1.17 Information und Dokumentation, S. 86.
Vgl. zu diesem Begriffspaar und der grundsätzlichen Vorgehensweise bei der Erstellung eines Informations- und Kommunikationskonzeptes Wöhe/Döring Kap. B.VII.2, S. 166 ff.
Vgl. dazu im Einzelnen Patzak/Rattay S. 197 ff.
Vgl. Rohr Projekt Magazin 4/2004, 3.
Diese umfasst die „Ressourcen, die zur Herstellung, Speicherung, Verarbeitung und Übermittlung von Informationen benötigt werden“, Wöhe/Döring Kap. B.VII.2, S. 179, unter Verweis auf Krcmar Informationsmanagement, 2005, S. 211.
IPMA COMPETENCE BASELINE Version 3.0, in der Fassung als DEUTSCHE NCB 3.0 NATIONAL COMPETENCE BASELINE der PM-ZERT Zertifizierungsstelle der GPM e.V., unter Gliederungspunkt 4.1.17 Information und Dokumentation, S. 86.
Es kann aus untersuchungssystematischen oder strategischen Gründen dem Untersuchungsteam untersagt sein, Datenabfragen im laufenden ERP-System vorzunehmen. In diesem Fall muss der relevante Datenbestand in ein Data Warehouse gespiegelt werden, so dass auf diesem (eingefrorenen) Datenbestand die forensischen Abfrageanalysen erfolgen können.
Nicht zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Ressourcen- und Kostenkontrolle. Diese sind Bestandteil des strategischen Projektcontrollings und damit der Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber/Lenkungsausschuss.
In Betracht kommen Zieländerung (Projektziele, Projektspezifikationen), das Auftreten von Störgrößen (Ausfälle von Teammitgliedern, technische Probleme) sowie Planabweichungen (Schätzabweichungen, Rechenfehler, etc.).
Zu nennen sind u.a. das Wortprotokoll, Mind-Mapping und Fotoprotokolle bei Einsatz von Flip-Charts.
Lessel S. 98, 105 f.; Litke/Kunow/Schulz-Wimmer S. 107 ff.
Der Begriff „Interner Auftraggeber“ bezeichnet den unternehmensintern Zuständigen für das Projekt (auch „Sponsor“ genannt); Leitungsgremien sind Adressaten, wenn es um einen für die Geschäftsführung relevanten Bericht geht.
Hierunter fallen sowohl Berichte über den Projektnutzen als auch über das Ergebniscontrolling; vgl. Lessel S. 98 f.
Vgl. bspw. dazu Baumann/Schäfer NJW 2011, 3601; Hauschka ZRP 2006, 258; Kremer/Klahold ZGR 2010, 113/116; Link/Vogt BB 2011, 1899; Mengel/Hagermeiste BB 2006, 2466; Staudinger/Merten BGB, 2004, Art. 2 EGBGB Rn. 104; Hauschka/Pauthner-Seidel/Stephan § 27 Rn. 140; Reichert ZIS 2011, 535.
Vgl. bspw. Hüffer/Koch § 93 Rn. 3 ff.; § 116 Rn. 2 ff.; MK-GmbHG/Fleischer § 43 Rn. 11; Heidel/Landwehrmann § 93 Rn. 50 ff.; Wellhöfer/Peltzer/Müller/Wellhöfer § 2 Rn. 14 ff.; vgl. auch MK-StGB/Kiethe § 401 AktG Rn. 17 f., 25.
Vgl. bspw. Klein/Winkeljohann in Beck'scher Bilanzkommentar, § 238 HGB Rn. 65 f.
Vgl. bspw. Staub/Thiessen HGB Vor § 93 AktG Rn. 9; Koller/Roth/Morck/Koller § 346 HGB Rn. 57; MK-HGB/von Hoyningen-Huene § 93 Rn. 53; MK-HGB/Schmidt K. § 346 HGB Rn. 1.
Vgl. bspw. Staudinger/Honsell/Coing BGB Einl. Rn. 244; Staudinger/Merten BGB, 2004, Art. 2 EGBGB Rn. 104; Staudinger/Singer § 133 BGB Rn. 65 ff.; Staudinger/Schlosser § 305 BGB Rn. 187; Jauernig BGB 14. Aufl. 2011, § 133 Rn. 4.
Im US-amerikanischen Jargon wird von „white-washing“ gesprochen, d.h. die unkritische Darstellung der fehlenden Relevanz von Hinweisen oder Informationen, das vorzeitige Abbrechen einer ernsthaften Untersuchung um solche „Erfolgsmeldungen“ absetzen zu können usw.
LG Hamburg CCZ 2011, 155 m.Anm. Fritz = NJW 2011,