d)Beschlagnahmefähigkeit von Unterlagen eines Ander- oder Treuhandkontos
e)Gewahrsam als Voraussetzung der Beschlagnahmefreiheit
f)Einschränkung der Beschlagnahmefreiheit für verdächtige Zeugnisverweigerungsberechtigte
g)Beschlagnahme von Unterlagen des Syndikusanwalts
h)Beschlagnahme von Unterlagen interner Ermittlungen
i)Beschlagnahmeschutz von Verteidigungsunterlagen des Unternehmens
5.Beschlagnahme von Cloud-Daten
6.Beschlagnahme von Behördenakten
IV.Rechtsschutzmöglichkeiten
1.Rechtsschutz gegen die Durchsuchung
2.Rechtsschutz gegen die Beschlagnahme
V.Hinzuziehung eines Verteidigers und Beistandes
C.Verhaltensempfehlungen
I.Das Eintreffen der Ermittler
II.Information der Rechts- oder Compliance-Abteilung bzw. der Geschäftsführung
III.Information des Unternehmensanwalts
IV.Erstes Gespräch mit den Ermittlern durch den Unternehmensverantwortlichen
2.Abwarten bis zum Eintreffen des Unternehmensanwalts, Durchsuchungsbeschluss, Namen der Ermittler, Dienstausweise
3.Klärung technischer und organisatorischer Fragen
4.Keine Vernichtung und Löschung von Unterlagen
5.Falls gewünscht: Begleitpersonen
V.Eintreffen des Unternehmensanwalts/Herausgabe von Unterlagen
VI.Kopieren von Unterlagen und elektronischen Daten
VIII.Vernehmung von Mitarbeitern
IX.Beschlagnahme-/Sicherstellungsverzeichnis
X.Abschlussgespräch mit Ermittlern
XI.Maßnahmen nach Beendigung der Durchsuchung
2.Besprechung zur Risikobewertung und notwendiger Schritte/Informationen von Kunden, Medien
3.Informationen von Mitarbeitern
I.Information über das Eintreffen der Ermittlungsbeamten