1.Die Beteiligung des Beraters an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
a)Vertrauen auf die Angaben des Mandanten
b)Kenntlichmachung abweichender Rechtsauffassungen
c)Berichtigungspflicht bei nachträglich als unrichtig erkannten Angaben
d)Hinweispflicht auf §§ 153, 371 AO
f)Verhalten im Falle eines erkennbar tatgeneigten Mandanten
12. Kapitel Rechtsfolgen für Unternehmen
B.Die Rolle des Unternehmens im Straf- und Bußgeldverfahren
I.Typische Konstellationen der Unternehmensbeteiligung
II.Reaktion des Unternehmens auf Verdachtslagen
III.Rechtlicher Rahmen der Beteiligung von Unternehmen
1.Einziehungsbeteiligung im Strafverfahren
2.Beteiligung bei der Unternehmensgeldbuße
3.Einziehungsbeteiligung im Ordnungswidrigkeitenrecht
IV.Sonderfall steuerliche Verfehlungen
C.Die Unternehmensgeldbuße gem. § 30 OWiG
1.Täterkreis der Anknüpfungstat
a)Vertretungsberechtigte Organe und Organmitglieder einer juristischen Person gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG
b)Vorstände oder Vorstandsmitglieder nicht rechtsfähiger Vereine gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 OWiG
c)Vertretungsberechtigte Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 OWiG
d)Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 OWiG
e)Sonstige Personen in leitender Stellung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG
g)Feststellungsvoraussetzungen
2.Handeln „als“ Organ bzw. Vorstand