Fiskalstrafrecht. Udo Wackernagel. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Udo Wackernagel
Издательство: Bookwire
Серия:
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811406629
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II.Strafrechtliche Risiken für Berater

       1.Die Beteiligung des Beraters an Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

       a)Steuerdelikte

       b)Geldwäsche

       c)Sonstige Delikte

       2.Konkrete Beratungsrisiken

       a)Vertrauen auf die Angaben des Mandanten

       b)Kenntlichmachung abweichender Rechtsauffassungen

       c)Berichtigungspflicht bei nachträglich als unrichtig erkannten Angaben

       d)Hinweispflicht auf §§ 153, 371 AO

       e)Einhalten von Fristen

       f)Verhalten im Falle eines erkennbar tatgeneigten Mandanten

       III.Zusammenfassung

       12. Kapitel Rechtsfolgen für Unternehmen

       A.Einleitung

       B.Die Rolle des Unternehmens im Straf- und Bußgeldverfahren

       I.Typische Konstellationen der Unternehmensbeteiligung

       II.Reaktion des Unternehmens auf Verdachtslagen

       III.Rechtlicher Rahmen der Beteiligung von Unternehmen

       1.Einziehungsbeteiligung im Strafverfahren

       2.Beteiligung bei der Unternehmensgeldbuße

       3.Einziehungsbeteiligung im Ordnungswidrigkeitenrecht

       IV.Sonderfall steuerliche Verfehlungen

       C.Die Unternehmensgeldbuße gem. § 30 OWiG

       I.Normadressaten

       II.Die Anknüpfungstat

       1.Täterkreis der Anknüpfungstat

       a)Vertretungsberechtigte Organe und Organmitglieder einer juristischen Person gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 1 OWiG

       b)Vorstände oder Vorstandsmitglieder nicht rechtsfähiger Vereine gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 2 OWiG

       c)Vertretungsberechtigte Gesellschafter einer rechtsfähigen Personengesellschaft gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 3 OWiG

       d)Generalbevollmächtigte, Prokuristen und Handlungsbevollmächtigte gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 4 OWiG

       e)Sonstige Personen in leitender Stellung gemäß § 30 Abs. 1 Nr. 5 OWiG

       f)Faktische Organstellung

       g)Feststellungsvoraussetzungen

       2.Handeln „als“ Organ bzw. Vorstand

       3.Taugliche Anknüpfungstaten

       a)Betriebsbezogene Pflichten

       b)Verletzung der Aufsichtspflicht gem. § 130 OWiG

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