a)Zum Zwischenverfahren bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf nach Abgabe gem. § 69 OWiG und zur Abgabe an die Kartellsenate des OLG Düsseldorf
aa)Zum Übergang der Verfahrenshoheit auf die Generalstaatsanwaltschaft und zu dem Umfang ihres Prüfungsrechts und ihrer Prüfungspflicht
bb)Erörterungen und Verständigungen im Zwischenverfahren (§ 202a StPO i.V.m. § 46 Abs. 1 OWiG)
b)Zur erforderlichen Vollmacht des Verteidigers (§ 302 Abs. 2 StPO)
3.Allgemeines zur aktuellen und künftigen Zusammenarbeit zwischen Kartellbehörden und der (General-)Staatsanwaltschaft
b)Zur Situation nach einer Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1 zur Stärkung der Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten
II.Ausgewählte Probleme im straf- und bußgeldrechtlichen Ermittlungsverfahren
2.Zur sog. Nichtverfolgungszusage im OWi-Verfahren
a)Zur Verfolgungsgefahr i.S.d. § 55 StPO
b)Zur rechtlichen Zulässigkeit einer Nichtverfolgungszusage
c)Zur Bindungswirkung einer Nichtverfolgungszusicherung
3.Aktenführung – Grundsätze der Aktenklarheit und Aktenwahrheit
4.Durchsuchungen im Kartellordnungswidrigkeitenverfahren
5.Beschleunigungsgrundsatz (Art. 6 Abs. 1 S. 1 EMRK und Art. 20 Abs. 3 GG)
III.Ausgewählte Probleme im Hauptverfahren
1.Zu den wesentlichen Unterschieden zwischen dem Strafprozess und dem gerichtlichen Bußgeldverfahren
2.Zur Tätigkeit von Generalstaatsanwaltschaft und Kartellbehörde in der Hauptverhandlung
a)Zur allgemeinen Zusammenarbeit zwischen Generalstaatsanwaltschaft und Kartellbehörde
b)Nachermittlungen nach Abgabe an den Kartellsenat
3.Zur Beweisaufnahme
a)Zur zunehmenden Ökonomisierung des Straf- und Bußgeldverfahrens und zur Notwendigkeit der Beiziehung ökonomischen Sachverstandes
b)Einzelaspekte der Beweisaufnahme
aa)Zur Ladung von Zeugen unter Beifügung eines Fragenkatalogs
bb)Zum Selbstleseverfahren bei Urkunden
cc)Zur Unterscheidung von Beweisantrag, Beweisermittlungsantrag und Beweisanregung
4.Betroffene und Nebenbetroffene in der Hauptverhandlung
6.Verständigung in der Hauptverhandlung (§ 257c StPO)
7.Bußgeldbemessung
a)Allgemeines zur Festsetzung der Bußgelder durch die Kartellsenate
b)Zu den abweichenden Maßstäben für die Bemessung des Bußgeldes