1.Berücksichtigung im Rahmen der vorsorglichen Compliance
2.Koordinierung von (multinationalen) Verwaltungs- und Bußgeldverfahren
3.Rechtsschutz gegen die Zusammenarbeit von Kartellbehörden
13. KapitelRechtshilfe in Strafsachen
C.Rechtsquellenlehre
II.Anwendbares Recht bei vertragsloser Rechtshilfe
III.Anwendbares Recht bei vertraglicher Rechtshilfe
1.Ermittlung der einschlägigen Rechtsquellen
a)Kollision auf völkerrechtlicher Ebene
b)Kollision zwischen Völkerrecht und nationalem Recht
c)Kollision zwischen Völkerrecht und Unionsrecht
IV.Anwendungsbeispiele
1.Allgemeine Rechtsgrundlagenfindung bei eingehendem Rechtshilfeersuchen
a)Ist der ersuchende Staat EU-Mitgliedstaat?
b)Existiert ein völkerrechtlicher Rechtshilfevertrag?
aa)Ist der ersuchende Staat Mitglied des Europarats oder ist er dessen Rechtshilfeübereinkommen beigetreten ohne Europaratsmitglied zu sein?
bb)Existieren sonstige im konkreten Rechtshilfeverhältnis anwendbare völkerrechtliche Verträge?
c)Welche Vorgaben macht das nationale Recht?
2.Auslieferungsrecht Deutschland–USA
a)Auslieferungsvertrag Deutschland–USA von 1978
b)Erster Zusatzvertrag von 1986 zum Auslieferungsvertrag Deutschland–USA
c)Auslieferungsabkommen EU–USA von 2003 und Zweiter Zusatzvertrag von 2006 zum Auslieferungsvertrag Deutschland–USA
D.Allgemeine Grundsätze des Rechtshilferechts
I.Grundsatz der Gegenseitigkeit
III.Grundsatz der beiderseitigen Strafbarkeit
IV.Grundsatz der Nichtauslieferung eigener Staatsangehöriger
E.Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten
II.Die Rechtssache Pisciotti
3.EuGH-Entscheidung in der Rechtssache Pisciotti
III.Implikationen für die Auslieferung von Unionsbürgern an Drittstaaten