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Allgemeines zur Dokumentation
1.1 Begriffsbestimmung und Ablaufphasen
Der Begriff „Dokument“ erscheint auf den ersten Blick so einfach und ist doch sehr komplex und ist aus rechtlicher Sicht mit einer Urkunde verbunden. Ein Dokument soll etwas endgültig und dauerhaft schriftlich oder auf andere Weise dokumentieren, einen Nachweis erbringen, ein Ereignis, einen Sachverhalt oder einen Vorgang festhalten. Es bietet oft auch eine partnerschaftliche Absicherung, etwa mithilfe eines Vertrags. Dokumente können unterschiedliche Inhalte und Bedeutung haben. Häufig dienen sie als Nachweis sowohl im Geschäft als auch bei Streitigkeiten.
Unter einer Brandschutzdokumentation im bauordnungsrechtlichen Sinn versteht man alle Unterlagen, die
• zur Durchführung von Planungs- und Bauleistungen erforderlich sind,
• im Genehmigungsverfahren, im Zuge der Planung, Bauausführung und Bauabnahme erstellt werden oder vorliegen müssen,
• dem Bauherrn zu übergeben sind und aufgrund gesetzlicher Bestimmungen aufbewahrt werden müssen oder sinnvollerweise aufbewahrt werden sollten,
• die während Instandhaltung erstellt und fortzuführen sind und
• das Gebäude während seiner gesamten Lebensdauer bzw. einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer im Sinn des Art. 3 BayBO [1] begleiten.
Die Brandschutzdokumentation ist anders ausgedrückt eine umfassende, festgelegte und strukturierte Informationsquelle bzw. ein Quantum von Unterlagen, die als eine Einheit entsprechend Abb. 1.1 verwaltet werden soll.
Mit diesen Unterlagen sollen die Voraussetzungen für einen ausreichenden Brandschutz geschaffen und ein ausreichender Brandschutz nachgewiesen werden. Einzelne Unterlagen sind keine speziellen Brandschutzunterlagen, sie enthalten aber Angaben, die bestimmungsgemäß mit dem Brandschutz in Berührung kommen. Denn in der BayBO und in den aufgrund der BayBO festgelegten materiellen Anforderungen gilt Brandschutz als Kernstück der Prävention. Insofern ist die Brandschutzdokumentation wesentlicher Bestandteil einer Gebäudedokumentation. Sie umfasst entsprechend Abb. 1.2 alle brandschutzrelevanten Unterlagen, die der Planung und Errichtung eines Gebäudes zugrunde lagen und die für die Nutzung des Gebäudes und den Betrieb der sicherheitstechnischen Anlagen zwingend notwendig sind. Die Erstellung von Unterlagen erstreckt sich somit auf alle Phasen des Entstehens und Bestehens eines Gebäudes.
Abb. 1.1 Eine Menge von erforderlichen Unterlagen, die zu einem vereinheitlichen Brandschutzziel führen.
Abb. 1.2 Einteilung der Erstellung von Unterlagen in Ablaufphasen.
Um die erforderliche Qualität sowohl der Unterlagen als auch der Bauausführung gewährleisten zu können, wird ein besonderes Augenmerk des Handbuchs auf den Zuständigkeitsbereich der Baubeteiligten gelegt.
1.2 Rechts- und Vertragsgrundlagen
Inhalt und Umfang der Unterlagen bestimmen sich nach den komplexen und dynamischen Rechtsvorschriften, die für die Entscheidung über die Zulässigkeit des Bauvorhabens maßgebend sind. In diesem Rechtsbereich eine ordentliche Übersicht zu haben ist ausschlaggebend. In Abb. 1.3 ist eine Gliederung des Baurechts dargestellt, um das Handhaben in der Praxis zu erleichtern.
Anforderungen an die Unterlagen ergeben sich sowohl aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften als auch aus den vertraglichen Vereinbarungen. Öffentlich-rechtliche Vorschriften in diesem Sinne sind zunächst die Vorschriften des Bauordnungsrechts, wie etwa die BayBO [1], die Sonderbauverordnungen (Abschn.