Soldatengesetz. Stefan Sohm. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Stefan Sohm
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811407343
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63), – Hilfeleistung im Ausland (§ 63a), – Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft (§ 63b), – unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- o. V-Fall (§ 60 Nr. 6). – Eignungsübende nach § 87 i.V.m. dem EÜG (sie haben nach § 87 Abs. 1 Satz 5 für die Dauer der Eignungsübung die Rechtsstellung eines SaZ). – Soldaten im Reservewehrdienstverhältnis nach § 58a i.V.m. §§ 4 ff. ResG (dabei handelt es sich um ein spezielles Wehrdienstverhältnis, in das Res. für eine bestimmte Dauer berufen werden können; es ist von Dienstleistungen der RDL nach §§ 59 ff. zu unterscheiden).[29] – Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach dem EinsatzWVG (diese haben nach § 6 Abs. 2 Satz 1 EinsatzWVG die Rechtsstellung eines SaZ). – Teilnehmer an einer DVag nach § 81. – Soldaten in einem Wehrdienstverhältnis nach dem WPflG (nach § 2 WPflG nur im Spannungs- oder V-Fall).

      Res. einschließl. früh. SaZ und BS sind während einer Dienstleistung (im Wehrdienstverhältnis) Soldat, auch wenn sie weiterhin einer Reservelaufbahn angehören. Deshalb führen sie ihre Dienstgrade ohne den Zusatz „d.R.“ oder „a.D.“ (vgl. § 44 Abs. 7 SG und § 2 Abs. 2 ResG).

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      Abs. 2 beschränkt sich in seinen vier Sätzen auf die beispielhafte Nennung von Wehrdienstverhältnissen, die zumindest für die erstmalige Begr. einer freiwilligen Verpflichtung bedürfen. Die genannten Wehrdienstverhältnisse sind nicht abschließend.