Soldatengesetz. Stefan Sohm. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Stefan Sohm
Издательство: Bookwire
Серия: Heidelberger Kommentar
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811407343
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      Durch Art. 6 Nr. 2 des BwEinsatzBerStG vom 4.8.2019 wurde Abs. 5 angefügt. Mit diesem G wurde auch der damit im Zusammenhang stehende § 30d in das SG eingefügt.

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      Änderungsbedarf wird sich ergeben, wenn es gelingen sollte, die unnötig große Anzahl der Wehrdienstverhältnisse zu reduzieren und sich z.B. auf SaZ, BS und RDL zu beschränken. Einer Bereinigung zuwider wurde jedoch im Jahr 2019 durch das BwEinsatzBerStG ein neues Wehrdienstverhältnis geschaffen (Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft nach § 63b).

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      Der Beamte steht zu seinem Dienstherrn in einem „öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis“ (§ 3 Abs. 1 BeamtStG, § 4 BBG). Diese Legaldefinition des „Beamtenverhältnisses“ entspricht inhaltl. der Regelung in § 1 Abs. 1 Satz 2 SG. Auch das Beamtenverhältnis ist durch gegenseitige Treue gekennzeichnet.

      § 1 Abs. 2 Satz 1 und 2 entsprechen § 4 Abs. 1 und 2 BeamtStG sowie grds. § 6 Abs. 1 und 2 BBG.

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      Abs. 4 entspricht grds. § 3 Abs. 2 BBG. An die Stelle des BDG tritt die WDO.

II. Erläuterungen im Einzelnen

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      Das SG und andere G enthalten Regelungen, die sich an alle Soldaten richten. Insoweit kann man in Abgrenzung zu anderen Personengruppen von einem Soldatenstatus sprechen. Tatsächlich ist eine Untergliederung in folgende Wehrdienstverhältnisse (Statusverhältnisse) erforderlich, da der Gesetzgeber für diese spezielle statusabhängige Regelungen – insbes. hins. der Besoldung und Versorgung – geschaffen hat:

BS, die freiwilligen Wehrdienst nach Abs. 2 Satz 1 und § 39 leisten.
SaZ, die freiwilligen Wehrdienst nach Abs. 2 Satz 2 und § 40 leisten.