2.Die Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
a)Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden
aa)Systemtheoretische Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
(2)Recht als selbstreferentielles autopoietisches System
(3)Relativierungen der Autonomie des Rechtssystems
(a)Operative und strukturelle Koppelungen (Luhmann)
(b)Interferenzmodell (Teubner)
(4)Konsequenzen für die These einer Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
bb)Verfassungsrechtliche Einwände gegen eine Akzessorietät des Rechts zur Wirklichkeit
cc)Einwand der Kontrafaktizität des Rechts
b)Akzessorische Wirklichkeitsbereiche
3.Die Akzessorietät des Rechts zum Recht
a)Gesetzliche Verweisungen (i.w.S.)
b)Weitergehende Rechtsakzessorietät kraft eines übergeordneten Prinzips der „Einheit“ bzw. „Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung“
aa)Die Figur der „Einheit der Rechtsordnung“ in Wissenschaft und Rechtsprechung
(a)Einordnung (ausschließlich) als bestehender Zustand
(b)Einordnung (ausschließlich) als Postulat
(a)Herleitung aus der Rechtsidee bzw. dem Rechtsbegriff
(b)Herleitung aus dem Wissenschaftscharakter der Jurisprudenz
(c)Herleitung aus dem Geltungswillen der Normsetzer