Öffentliches Recht im Überblick. Volker M. Haug. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Volker M. Haug
Издательство: Bookwire
Серия: Start ins Rechtsgebiet
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811492899
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Europäische Union Europarat
Mitglieder 27 47, darunter alle EU-Staaten, aber auch Russland, die Türkei, die Ukraine, die Schweiz u.a.; außerdem mit Beobachterstatus USA, Israel, Kanada u.a.
Einwohner 448 Mio. 835 Mio.
Themen Binnenmarkt und zahlreiche andere Politikfelder Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaat
Integrationsgrad hoch gering
Haushaltsvolumen 2020 168,7 Mrd. € 0,496 Mrd. €
Organe – Europ. Rat, (Minister-) Rat, – Ministerkomitee,
– Europ. Parlament, – Parlamentarische Versammlung,
– EU-Kommission, – Generalsekretär,
– Europ. Gerichtshof (EuGH), – Europ. Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR),
– Ausschuss der Regionen – Kongress der Gemeinden und Regionen

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      Verständnisfragen:

1. Mit welchem Vertrag wurde wann die Europäische Union gegründet und wie war sie (zunächst) rechtlich konstruiert? (Rn. 37 f.)
2. Erläutern Sie die Vorläufer-Struktur zur Europäischen Union. (Rn. 35 f.)
3. Wie hat sich die Europäische Grundrechtecharta entwickelt? (Rn. 40, 45)
4. Wodurch wurden die EU-Mitgliedstaaten im Vertrag von Lissabon gestärkt? (Rn. 47)
5. Wie ist die EU rechtlich einzuordnen? (Rn. 52–54)
6. Welche Besonderheiten sind mit der Unionsbürgerschaft verbunden und wie verhält sich diese zu den bisherigen nationalen Staatsangehörigkeiten? (Rn. 55–60)

      Anmerkungen

       [1]

      Belgien, Niederlande, Luxemburg.

       [2]

      Nähere Informationen zum Maastricht-Vertrag finden Sie unter Piepenschneider, in Bergmann (Hg.), Handlexikon, S. 664-666.

       [3]

      Näher zu diesen beiden Säulen: Eichholz, Europarecht, Rn. 14-18; der hier (und bis heute) verwendete Begriff PJZS kam erst mit dem Amsterdam-Vertrag, während zuvor noch ZBJI (Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres) verwendet wurde.

       [4]

      Nähere Erläuterungen zum dreistufig angelegten Entstehungsprozess der Wirtschafts- und Währungsunion sowie der sog. „Maastricht-Kriterien“ finden Sie bei Eichholz, Europarecht, Rn. 19-21.

       [5]

      Streinz, Europarecht, Rn. 54 f.

       [6]

      Und weitere stehen vor der Tür: Offiziell anerkannte Beitrittskandidaten sind Albanien, Montenegro, Nord Mazedonien, Serbien und die Türkei; den Status „potenzieller Beitrittskandidaten“ genießen Bosnien und Herzegowina sowie das Kosovo, vgl. https://ec.europa.eu/info/policies/eu-enlargement_de (3.11.2020).

       [7]

      Die Ablehnung erfolgte im französischen Referendum am 29.5.2005 mit 54,8 % und in den Niederlanden am 1.6.2005 mit 61,5 %, vgl. Eichholz, Europarecht, Rn. 45; Fischer/Fetzer, Europarecht, Rn. 34; der zweite Rückschlag war der Brexit, s.u. Rn. 49 f.

       [8]

      Fischer/Fetzer, Europarecht, Rn. 35; Streinz, Europarecht, Rn. 61.

       [9]

      Die EGKS war bereits 2002 nach ihrer von vornherein auf 50 Jahre angelegten Lebensdauer aufgelöst worden; die EAG besteht neben der EU bis heute fort.

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