1.8Stadt und Land in der Raumbeobachtung
Die geschilderten Entwicklungen verdeutlichen, dass eine strikte Trennung zwischen Stadt und Land bzw. städtisch und ländlich inzwischen nahezu unmöglich geworden ist – sei dies im Hinblick auf Siedlungsstruktur oder Lebensweisen, da sich hier vielfältige Abstufungen finden (vgl. Franzen et al. 2008). Gleichwohl ist in der Raumbeobachtung und Regionalanalyse die Unterscheidung zwischen städtischen und ländlichen Räumen durchaus gängig, z. B. im Hinblick auf die Lebensbedingungen, die Infrastrukturausstattung oder die Flächennutzung. Im aktuellen Raumordnungsbericht für Deutschland nimmt das Kapitel „Entwicklung städtischer und ländlicher Räume“ gar rund die Hälfte des gesamten Berichtes ein (BBSR 2012).
Die dabei zugrunde liegende Systematik differenziert zwischen städtisch und ländlich geprägten Räumen in Form sog. siedlungsstruktureller Gebietstypen bzw. Kreistypen. Als Indikator wird dabei die Bevölkerungsdichte in Einwohner je km2 herangezogen. Die Typisierung erfolgt auf verschiedenen Maßstabsebenen. Abb. 16 zeigt ein Beispiel auf der Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte (NUTS 3), die gerade in der amtlichen Statistik eine zentrale Rolle spielt.
Abb. 16 Siedlungsstrukturelle Kreistypen in Deutschland (Stand: 2009) (verändert nach BBSR 2009)
Unterschieden wird in der hier illustrierten Systematik des BBSR zwischen Agglomerationsräumen, verstädterten Räumen und ländlichen Räumen, die ihrerseits wiederum hinsichtlich ihrer Einwohnerdichte differenziert werden. Die in den Agglomerationsräumen und den verstädterten Räumen liegenden kreisfreien Städte mit mehr als 100 000 Einwohnern werden als ‚Kernstädte‘ definiert. Hier kommt offensichtlich das Homogenitätsprinzip auf Basis einer administrativen Einteilung zur Anwendung.
Weitergehende Systematisierungen berücksichtigen verstärkt funktionale Argumente und differenzieren nach Stadt und Umland bzw. zentralen und peripheren Regionen. Auch auf der europäischen bzw. internationalen Ebene findet sich ein Pendant in Form regionaler Typologien, die sich zwar methodisch im Detail unterscheiden, im Prinzip aber ähnlich argumentieren (Dijkstra & Poelmann 2011, OECD 2011).
Aus analytischer, positivistischer Sicht lassen sich Stadt und Land – hier auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte – also prinzipiell und in verschiedenen Abstufungen voneinander abgrenzen. Und auch in der Praxis gibt es zahlreiche Programme der Regionalentwicklung, die explizit den städtischen Raum oder den ländlichen Raum adressieren: die Programme Städtebauförderung, ‚Stadtumbau-Ost‘ oder die ‚Integrierte Ländliche Entwicklung‘ sind Beispiele hierfür. Vom Prinzip her ähneln sich jedoch diese Instrumente, wenn es z. B. um die Förderung baulicher Maßnahmen oder Zuschüsse für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur geht. Diese verschiedenen Prinzipien bzw. Instrumentarien werden ausführlich in Kap. 2 dargelegt. Grundsätzlich beinhaltet Regionalentwicklung beides – Stadt und Land. Sie betrachtet eine Stadt in der Regel nicht isoliert, sondern immer auch im regionalen Kontext, gewissermaßen als Stadt- oder Metropolregion. Gleiches gilt im Umkehrschluss auch für die ländlichen Räume. In diesem Sinne stellen die siedlungsstrukturellen Gebietstypen zwar eine hilfreiche Hintergrundfolie dar, können aber die spezifischen Herausforderungen einer Region nie alleine erklären.
1.9Begrifflichkeiten
Nachdem wir nun gesehen haben, dass bereits der Begriff der Region eine vielleicht ungeahnte Komplexität beinhaltet, ist es keine Überraschung, dass auch das Vokabular zum Thema Regionalentwicklung nicht ganz trivial ist. Eine begriffliche Vieldeutigkeit und auch eine in der Praxis nicht immer ganz konsequente Verwendung der Bezeichnungen prägt die Debatte. Die folgende ‚Vokabelliste‘ schlägt Definitionen vor, die nicht in jedem Detail unumstritten sind, aber einen präzisen Austausch über das Thema zumindest erleichtert. Dies ist umso wichtiger, weil Regionalentwicklung keine eigene Disziplin ist, sondern eine Subdisziplin, die einer ganzen Reihe von Fachbereichen zugeordnet werden kann (insbesondere Geographie, Raumplanung, Ökonomie und Politikwissenschaften).
Regionalpolitik umfasst Pläne und politische Maßnahmen zur ‚ausgewogenen‘ räumlichen Entwicklung, insbesondere zum Abbau regionaler Disparitäten. Auf EU-Ebene ist dies unter dem Begriff der Kohäsionspolitik gefasst, auf der Bundes- und auch Länderebene wird diese Debatte vor allem im Hinblick auf die ‚Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse‘ geführt. Auf europäischer Ebene stehen finanzielle Förderprogramme im Kern der Regionalpolitik.
Raumordnung und Raumplanung sind Begriffe, die häufig synonym verwendet werden und die die rechtlichen Vorgaben umfassen. Neben den formalen Rahmenvorgaben der Bundesebene meint dies in Deutschland insbesondere die landesplanerischen Festsetzungen und deren regionalplanerischen Konkretisierungen. Räumliche Planung findet in Form der Bauleitplanung aber auch auf der lokalen Ebene statt.
Raumentwicklung wird wieder in vielfältigem Verständnis verwendet – zumeist als Synonym zu Regionalentwicklung, gelegentlich in sehr enger Verwandtschaft mit Raumordnung.
Regionalökonomie ist ein räumlich argumentierender Strang der Wirtschaftswissenschaften, der starke inhaltliche Überlappungen mit der Wirtschaftsgeographie aufweist. Hier stehen die ökonomischen Wirkfaktoren regionaler Entwicklung im Vordergrund.
Nun bleibt die Frage, wie lässt sich der Terminus Regionalentwicklung definieren ? Als vorläufige Begriffsdefinition dient uns folgendes Verständnis:
Regionalentwicklung im analytischen Sinne erklärt sozio-ökonomische und umweltbezogene Prozesse innerhalb von (meist) subnationalen Raumeinheiten.
Regionalentwicklung im normativen Sinne bemüht sich um eine Verbesserung im Sinne einer zielgerichteten Veränderung der sozio-ökonomischen und umweltbezogenen Situation innerhalb von (meist) subnationalen Raumeinheiten. Die zugrunde liegenden Ziele können dabei durchaus unterschiedlich sein.
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