Für die Ethik bedeutet das, einen Mittelweg zu suchen zwischen einer Position, die, wie der Hauptstrang kirchlicher Naturrechtsethik, die Individualität konkreter Personen unter eine allgemeine Norm zu fassen und darin beschränken wollte, und einer Position, die Natur und Körper als kulturelle Konstruktionen fasst und dabei selbst die emanzipativen Ziele in Gefahr zu bringen droht, für die sie sich eigentlich einsetzen wollte. Es gilt, wenn man so möchte, ebenso wenig einem ethischen Doketismus das Wort zu reden wie einer undifferenzierten Naturrechtsethik. Nur auf dieser Grundlage kann eine Sensibilität für die Einzigartigkeit, aber auch Verletzlichkeit von konkreten Personen erhalten und bestärkt werden. Dieser Mittelweg operiert mit einer schwach normativen Naturalität: Abweichungen, nicht zuletzt auch technisch assistierte Überwindungen dieser Naturalität sind nicht schon unter Verweis auf die Ordnung der Natur zurückzuweisen, sie sind aber begründungspflichtig. Dabei wächst die Begründungspflicht mit dem Maß der Abweichung, weil mit der bewussten Abweichung, erst recht mit deren technischer Gestaltung auch eine höhere Verantwortlichkeit einhergeht: Verantwortung kann nur im Blick auf disponible, nicht durch die biologischen Grundlagen festgelegte Handlungen übernommen werden. Dass die Grenzen hier im Einzelnen schwer zu ziehen sind und immer wieder neu abgewogen werden müssen, sollte deutlich geworden sein. Der besondere Beitrag der christlichen Ethik liegt dabei in der Kategorie der Geschöpflichkeit, die genau im Zwischenraum naturaler Festlegung und kulturalistischer Verflüssigung angesiedelt ist.
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