Doch diese tröstliche Sicht auf den Hunger vernachlässigt die Tatsache, dass solche Vorhersagen von bestimmten Annahmen darüber abhängen, was die Menschen in der Zeit vor dem Auftreten einer Hungersnot tun. Der Hunger nämlich ist nur dann unvermeidlich, falls die Menschen ihre Fortpflanzung nicht kontrollieren, ihr Konsumverhalten nicht ändern und Umweltverschmutzung und die daraus folgende ökologische Katastrophe nicht verhindern. Es ist die Politik der Gegenwart, die die Hungersnöte verursacht, verzögert oder ganz vermeidet. Wenn es also zu einer Hungersnot kommt, sind die damit zusammenhängenden Todesfälle Konsequenz von früher getroffenen Entscheidungen. Nur wenn wir keinen Anteil an Systemen oder Aktivitäten haben, die zu Hungersnöten führen, können wir davon ausgehen, dass wir entscheiden, wen wir retten, und nicht, wen wir töten, sobald sich eine Hungersnot eintritt. In einer wirtschaftlich eng vernetzten Welt gibt es nur wenige Menschen, die Hunger als Naturkatastrophe verstehen dürfen, vor der sie gnädigerweise einige Menschen bewahren, für deren Eintreten sie jedoch keinerlei Verantwortung tragen. Wir können nicht stoisch bestimmte Hungertode als unvermeidlich betrachten, wenn wir zum Eintreten und zum Ausmaß der Hungersnot beigetragen haben.
Tragen wir Verantwortung für das Auftreten des Hungers, dann ist jede Entscheidung über die Verteilung des Hungersnot-Risikos eine Entscheidung darüber, wen wir töten. Selbst die Entscheidung, die Selektion der Natur zu überlassen, ist als Strategie in der Hungersnot eine Entscheidung darüber, wen wir töten – denn mit einer anderen Strategie hätten vielleicht andere Menschen überlebt, mit einer anderen Strategie vor dem Auftreten des Hungers hätte es vielleicht gar keine Hungersnot gegeben oder sie wäre weniger gravierend ausgefallen. Die Entscheidung für eine bestimmte Politik während der Hungersnot mag sich rechtfertigen lassen durch Verweis darauf, dass sich ohnehin nicht mehr viel machen lässt, weil die Situation ist, wie sie eben ist, und dass es nun mal Tote geben wird. So ähnlich wie auf einem schlecht ausgestatteten Rettungsboot. Aber selbst in diesem Fall ist die Entscheidung für eine bestimmte Verfahrensweise während der Hungersnot keine Entscheidung für die Rettung bestimmter, aber nicht aller Personen vor einer unvermeidlichen Katastrophe.
Natürlich können Einzelpersonen keine individuellen Strategien gegen den Hunger entwickeln. Maßnahmen in Zeiten des Hungers und davor werden von Regierungen und möglicherweise auch von Nichtregierungs-Organisationen individuell und kollektiv entschieden. Es kann sich sogar als politisch unmöglich herausstellen, weltweit eine kohärente Strategie für Zeiten des Hungers und davor festzulegen. Wenn dem so ist, müssen wir uns für kleinteilige und bruchstückhafte Lösungen entscheiden. Aber jeder Mensch, der in der Position ist, solche Maßnahmen, sei es nun global oder lokal, zu unterstützen oder abzulehnen, muss entscheiden, welche Maßnahme er für gut befindet und welche nicht. Selbst bei Einzelpersonen kommen Tatenlosigkeit und Gleichgültigkeit häufig Entscheidungen gleich – Entscheidungen, die Maßnahmen gegen den Hunger während und vor der Hungersnot zu unterstützen oder den Status quo fortzuschreiben, ob dies nun durch aktive Teilhabe oder passives Geschehenlassen passiert. Es gibt eine ganze Reihe von Möglichkeiten für den Bürger, solche politischen Maßnahmen zu beeinflussen. Zum Beispiel, indem sie sich für oder gegen Entwicklungshilfe und Auslandsinvestitionen einsetzen, indem sie sich Organisationen oder Gruppierungen wie Zero Population Growth anschließen oder nicht, indem sie Technologien nutzen, die die Umwelt bewahren, und einen entsprechenden Lebensstil pflegen. Wir haben also ganz individuell jeder die Pflicht, das Töten zu verhindern. Denn selbst wenn wir
a) die Hungertoten nicht im Alleingang getötet haben,
b) die Hungertoten nicht unmittelbar getötet haben,
c) nicht wissen, welche Menschen in der Folge der von uns unterstützten Maßnahmen gegen den Hunger und zur Vorbeugung einer Hungersnot sterben werden (außer natürlich, wir vertreten eine Art Völkermord durch Hunger),
d) nicht beabsichtigen, dass jemand vor Hunger stirbt,
töten wir und lassen die anderen nicht einfach nur sterben. Denn als Resultat unseres Handelns im Einklang mit anderen werden Menschen sterben, die hätten überleben können, hätten wir anders gehandelt und nicht ursächlich Einfluss genommen.
Politik in Zeiten des Hungers und davor
Es gibt verschiedene Prinzipien, auf die sich eine Politik gegen den Hunger gründen ließe. Einige davon möchte ich hier aufführen mit dem Ziel, das Spektrum möglicher Entscheidungen aufzuzeigen, also in der Absicht, eine Rechtfertigung dafür zu geben, dass man bestimmte Menschen auswählt, die man überleben lässt. Ganz allgemein könnte man dafür eintreten, jene Maßnahmen zu realisieren, die zu den wenigsten Todesfällen führen würden. Man könnte zum Beispiel den Gesichtspunkt der natürlichen Selektion heranziehen, vergleichbar mit der Gewährung medizinischer Hilfe in Situationen hohen Bedarfs. Dann wäre das Kriterium, ob jemand Hilfe erhält, eine hohe Überlebenschance, während bei niedrigen Überlebenschancen Hilfe versagt wird – das hieße, dass man die schlechtesten Risiken sich selbst überlässt. (Diese Entscheidung würde unserem Fall 2A entsprechen, bei dem man den kranken Mann als Opfer auswählt.) Doch die Strategie der wenigsten Todesfälle ist unbestimmt, wenn man keinen Zeitrahmen festlegt. Denn Maßnahmen, die kurzfristig das Überleben von mehr Menschen sichern – wie vorbeugende medizinische Maßnahmen und Sicherung des Existenzminimums –, könnten das Bevölkerungswachstum vergrößern und daher zu einer noch schlimmeren Katastrophe führen.17
Eine andere allgemeine Strategie wäre, Gründe zu finden, die es rechtfertigen, das Recht eines Menschen, nicht getötet zu werden, aufzuheben. Solche Maßnahmen würden beispielsweise erlauben, Menschen zu töten, die auf ihr Recht, nicht getötet zu werden, verzichten (freiwillige Euthanasie, wozu auch vernünftige potenzielle Selbstmorde zählen). Oder solche Menschen zu töten, die als nicht selbstständig lebensfähig und sehr belastend empfunden werden wie unerwünschte Kranke, Alte, Ungeborene oder Neugeborene (unfreiwillige Euthanasie, Abtreibung und Kindsmord). Solche Strategien werden gewöhnlich gerechtfertigt durch den Verweis, dass das Recht, nicht getötet zu werden, in Zeiten des Hungers außer Kraft gesetzt wird, wenn der Rechteinhaber zustimmt oder das Zugeständnis dieses Rechts besonders belastend wäre. Jede Entscheidung für die eine oder andere dieser Strategien bedeutet, dass einige Menschen getötet werden, andere geschützt. Den Getöteten wird ihr Recht, nicht getötet zu werden, möglicherweise mit gutem Grund entzogen. Jene, die die Politik des Hungers vor und während der Hungersnot bestimmen oder unterstützen, können sich dennoch nicht darauf berufen, dass sie nicht getötet haben. Wenn sie aber umsichtig argumentieren, können sie vielleicht beanspruchen, dies nicht ohne Rechtfertigung getan zu haben.
Dieser Vorteil macht deutlich, warum es hier nicht sachdienlich ist, das Recht auf Selbstverteidigung auf das Recht zu beschränken, sich selbst gegen Menschen zu verteidigen, die unser Leben auf nicht „unschuldige“ Art bedrohen. Eine derartige Einschränkung macht einen großen Unterschied, wenn es um Abtreibung in Fällen geht, in denen das Leben der Mutter bedroht ist. Wo es aber um Hunger geht, hat sie keinen Sinn. Wer durch eine politische Strategie gegen den Hunger zum Opfer bestimmt wird, ist vielleicht völlig unschuldig an der Hungersnot oder zumindest nicht schuldiger als jemand anderer. Daher bietet die Unschuld der Opfer keinen hinreichenden Grund für die Ablehnung einer Strategie. Denn wo Hunger herrscht, ist es schwer, mit dem Finger auf die Verantwortlichen zu zeigen. Sind es jene, die Getreide horten? Oder Eltern, die viele Kinder haben? Ineffiziente Landwirte? Unsere eigene Generation?
In gewisser Weise sind wir in Zeiten der Knappheit alle unschuldige Bedrohungen für die anderen, denn das Brot, das der eine isst, könnte das Leben des anderen retten. Würden weniger Menschen um Ressourcen konkurrieren, würden die Rohstoffpreise fallen und Hungertode könnten vermieden werden. Denn Hungertode in Zeiten der Knappheit ließen sich rechtfertigen unter Berufung auf das Recht auf Selbstverteidigung mit der geringstmöglichen Wirkung ebenso wie auf die Unvermeidbarkeit von Todesfällen überhaupt oder darauf, dass