Unter Poularde versteht man hingegen ein gemästetes, vor der Geschlechtsreife geschlachtetes oder kastriertes Huhn. Sowohl die Bezeichnung als auch die Haltung von kastrierten Masthennen wurde aus Frankreich importiert. In seiner «Hausmutter in allen ihren Geschäften» von 1778 gibt Christian Friedrich Germershausen seinem Erstaunen Ausdruck, dass dieses vorzügliche Fleisch in deutschen Landen so wenig bekannt ist:
«Die Poularden sind Hühner, welche kastriret worden. Ihr Fleisch ist weit delicater, als das von Kapaunen, oder kastrirten Hähnen. Es ist mir immer unbegreiflich gewesen, da wir so viele ausländische Moden und Speisen angenommen haben, warum wir nicht Poularden schon längst eingeführet, da wir sie, als ein Landesproduct, eben so gut als die Kapaunen haben können.»
Er verspricht deshalb, seine Leserinnen im zweiten Teil seiner «Hausmutter» über die Aufzucht von Poularden zu unterrichten.
In der Zeit der gnädigen Herren, in der die Bauern noch Abgaben zu entrichten hatten, waren Zinshühner eine begehrte Abgabe. Das Ehrhuhn oder Twinghuhn musste man dem Gerichtsherrn geben, das Vogthuhn dem Vogt, meistens vor der Fasnacht oder im Herbst, deshalb auch Fasnachthuhn bzw. Herbsthuhn genannt, das Gartenhuhn für den Gemüsegarten, das Holzhuhn für den Waldertrag, das Herrenhuhn für den Grundherrn, das Leshuhn dem Pfarrherrn für das Lesen des Wettersegens, das Mooshuhn für das Weiderecht auf einer Sumpfwiese, das Stuffelhuhn für das Weiderecht auf einem Stoppelfeld, das Fürplatte-, Fürstatt- oder Rauchhuhn als Feudalabgabe für jede Feuerstatt usw. Der Erfindungsreichtum der Herren für Ansprüche auf Hühner ihrer Untertanen war offensichtlich fast grenzenlos. Eine Urkunde von 1472 aus Flawil, in welcher mit jegliche sundrige spys «jeder Haushalt» gemeint ist, schreibt vor:
«Es soll ein jegliche sundrige spys in der vogty zuo Flawyl järlichen einem vogt vor fassnacht ein vogthuen geben, das gesund ze gend und ze nemend syg.»
Man stelle sich vor, was für ein Hühnersegen bei einem Dorf von fünfzig bis hundert Haushalten auf den Vogt zukam. Eine Quelle von 1606 hält fest, dass im Jahr 1347 in Hemmental noch 57 Hausleute dem Kloster Allerheiligen in Schaffhausen «järlich das Fasnachthuen geben» mussten.
Geflügel spielte auch bei Festmahlzeiten eine Rolle. Vom 16. bis ins 20. Jahrhundert nannte man ein Festmahl nach der Ernte, nach der Weinlese oder beim Richtfest im Kanton Zürich und in einem Teil der Innerschweiz Krähhanen. Bereits in Josua Maalers «Teütsch spraach» von 1561 lesen wir, dass das Freudenmahl der Schnitter neben Sichellege auch «kräyhanen» genannt wird. Der Zürcher Oberländer Autor Jakob Stutz (1801–1877) schreibt in einem Text, die Schnitter hätten «am Krähane Speck und Küechli, Hammen und Würst» bekommen. Die Bezeichnung hat am ehesten damit zu tun, dass die ausgelassenen Festlichkeiten dauern konnten, bis der Hahn den neuen Tag verkündete.
Krähhahn wird aber auch ein meist junger Hahn genannt, der am Morgen kräht. In einer historischen Rechtsquelle des Fronhofs Lohmar aus dem 16. Jahrhundert wird unter den männlichen Tieren auf dem Hof der Kreyhanen erwähnt. Kreyhan, Krehan, Krähhahn sind bis heute verbreitete Familiennamen. Auch Huhn, Hühnlein, Henne, Hahn, Guller, Gockel und Göckelmann sind Familiennamen geworden.
Damit bin ich mit dem Huhn, das nicht dumm, sondern nützlich ist und uns viel wert sein sollte, am Ende.
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