Textbausteine
Meine Patientenverfügung soll in folgenden Situationen bzw. für folgende Lebensumstände gelten:
wenn ich mich aller Wahrscheinlichkeit nach unabwendbar im unmittelbaren Sterbeprozess befinde.
[und/oder]
wenn ich mich im Endstadium einer tödlich verlaufenden und unheilbaren Krankheit befinde, auch wenn der Sterbeprozess noch nicht unmittelbar begonnen hat.
[und/oder]
infolge einer Gehirnschädigung meine Fähigkeit, Einsichten zu gewinnen, Entscheidungen zu treffen und mit anderen Menschen in Kontakt zu treten, nach Einschätzung zweier erfahrener Ärztinnen oder Ärzte (können namentlich benannt werden) aller Wahrscheinlichkeit nach unwiederbringlich erloschen ist, selbst wenn der Todeszeitpunkt noch nicht absehbar ist. Dies gilt für direkte Gehirnschädigung z.B. durch Unfall, Schlaganfall oder Entzündung ebenso wie für indirekte Gehirnschädigung z.B. nach Wiederbelebung, Schock oder Lungenversagen. Es ist mir bewusst, dass in solchen Situationen die Fähigkeit zu Empfindungen erhalten sein kann und dass ein Aufwachen aus diesem Zustand nicht ganz sicher auszuschließen, aber unwahrscheinlich ist.
[und/oder]
wenn ich wegen eines weit fortgeschrittenen Hirnabbauprozesses nicht mehr in der Lage bin, auf natürliche Weise Nahrung und Flüssigkeit zu mir zu nehmen, obwohl ich von Pflegekräften umfangreich dabei unterstützt werde.
[und/oder]
Eigene Beschreibung der Situationen, die mit einer Einwilligungsunfähigkeit einhergehen, also Situationen, in denen Sie Ihren Willen zur medizinischen Behandlung nicht mehr persönlich äußern können.
Auf die Situation bezogenen Festlegungen zu Einleitung, Umfang oder Beendigung bestimmter ärztlicher Maßnahmen
Für die in der Patientenverfügung festgelegten Situationen können Sie dann Anordnungen über die Einleitung, den Umfang und die Beendigung ärztlicher Maßnahmen treffen, insbesondere über
lebenserhaltende Maßnahmen,
Wiederbelebung,
künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr,
künstliche Beatmung,
Schmerzbehandlung,
Dialyse,
Antibiotika,
Blut- und Blutbestandteile.
Sie können alle Ihnen wünschenswert erscheinenden Behandlungsmethoden angeben und andere Therapien ausschließen. So können beispielsweise konkrete Behandlungswünsche im Hinblick auf Bluttransfusionen, Organtransplantationen, Verwendung noch nicht erprobter Medikamente oder noch nicht zugelassene Behandlungsmethoden geregelt werden. Ihr Wunsch kann dabei auf Fortführung einer medizinischen Behandlung und eine Maximalbetreuung ausgerichtet werden, Sie können aber auch Ihren Wunsch auf Behandlungsabbruch regeln.
Lebenserhaltende Maßnahmen
Als Patient dürfen Sie entscheiden, ob lebenserhaltende Maßnahmen durchgeführt oder nicht durchgeführt werden. Auch der Abbruch einer bereits begonnenen ärztlichen Behandlung gehört zum Selbstbestimmungsrecht des Patienten. Keine Bedeutung hat dabei, ob der Behandlungsabbruch passiv (durch Unterlassen einer weiteren Behandlung) oder aktiv (z.B. durch Entfernen einer Magensonde auf Wunsch des Patienten) erfolgt.
Textbausteine
In den von mir beschriebenen Situationen wünsche ich,
dass alles medizinisch Mögliche und Sinnvolle getan wird, um mein Leben zu erhalten.
[oder]
dass alle lebenserhaltenden Maßnahmen unterlassen werden. Hunger und Durst sollen auf natürliche Weise gestillt werden, gegebenenfalls mit Hilfe bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme. Ich wünsche fachgerechte Pflege von Mund und Schleimhäuten sowie menschenwürdige Unterbringung, Zuwendung, Körperpflege und das Lindern von Schmerzen, Atemnot, Übelkeit, Angst, Unruhe und anderer belastender Symptome.
Wiederbelebung
Eine wichtige Entscheidung, die Sie treffen sollten, ist, ob Sie bei einer schweren Krankheit eine Wiederbelebung wünschen oder diese strikt ablehnen.
Textbausteine
In den von mir beschriebenen Situationen wünsche ich Versuche der Wiederbelebung.
[oder]
Falls mein Herz zum Stillstand gekommen ist, wünsche ich in den von mir beschriebenen Situationen, dass Wiederbelebungsversuche unterlassen werden.
Künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr
Auch wenn Sie oben festgelegt haben, dass Sie keine lebensverlängernden Maßnahmen wünschen, erhalten Sie eine medizinische Basisversorgung, zu der auch gehört, dass Hunger und Durst gestillt werden. Beides gehört zur Grundpflege. Unterbleibt bei einem Patienten die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr, hat das zwangsläufig den Tod zur Folge. Je nach Umgebungstemperatur und körperlicher Aktivität tritt der Tod durch Verdursten nach etwa drei bis vier Tagen ein. Ohne Nahrung können Menschen bei ausreichender Flüssigkeitszufuhr dagegen einige Wochen überleben.
Textbausteine
In den von mir beschriebenen Situationen wünsche ich,
dass eine künstliche Ernährung und Flüssigkeitszufuhr auch über Sonden oder Infusionen erfolgt.
[oder]
dass jegliche Zufuhr von Nahrung und Flüssigkeit über Sonden oder Infusionen unterbleibt, jedoch eine begleitende Pflege, um mir Hunger- und Durstgefühl zu nehmen.
Künstliche Beatmung
Patienten mit schweren Erkrankungen sind nicht mehr in der Lage, aus eigener Kraft genügend Sauerstoff für den Körper aufzunehmen. Dann ist es notwendig, die Atmung zu unterstützen oder den Patienten komplett künstlich zu beatmen. Die künstliche Beatmung wird eingesetzt, wenn die Spontanatmung einer Person unzureichend oder gar nicht mehr vorhanden ist. Dies kann beispielsweise bei einem Atem-/Herz-Kreislaufstillstand, bei Verletzungen oder Vergiftungen der Fall sein.
Wenn die Atmung bereits für kurze Zeit aussetzt, hat dies schwere Hirnschäden und den Tod zur Folge. Die Beatmung gehört deshalb zu den ersten Notfallmaßnahmen.
Textbausteine
In den von mir beschriebenen Situationen wünsche ich,
dass eine künstliche Beatmung durchgeführt wird, wenn dies mein Leben erhalten oder verlängern kann.
[oder]
dass keine künstliche Beatmung durchgeführt bzw. eine schon eingeleitete Beatmung eingestellt wird, unter der Voraussetzung, dass ich Medikamente zur Linderung der Luftnot erhalte. Die Möglichkeit einer Bewusstseinsdämpfung oder einer ungewollten Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Medikamente nehme ich in Kauf.
Schmerzbehandlung
Die moderne Medizin bietet viele Möglichkeiten, Schmerzen zu lindern. Die Verabreichung von Medikamenten, physikalische Therapien, Bewegungstherapien, Akupunktur und Nervenstimulation sind einige davon.
Textbausteine
In den von mir beschriebenen Situationen wünsche ich
eine fachgerechte Schmerzbehandlung. Die Möglichkeit von Bewusstseinstrübungen und einer Verkürzung meiner Lebenszeit durch diese Maßnahmen nehme ich in Kauf.
[oder]
eine fachgerechte Schmerzbehandlung, aber ohne bewusstseinsdämpfende Wirkungen.
Weitere medizinische Maßnahmen
In Ihrer Patientenverfügung können Sie auch Festlegungen