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Schließlich ist die geplante strikte personelle Trennung zwischen der Führung der verbandsinternen Untersuchungen und der Verteidigung des Verbandes im Sanktionsverfahren zu hinterfragen. Hierin spiegelt sich nicht nur ein „großes Misstrauen gegenüber Rechtsanwälten“ (immerhin „Organen der Rechtspflege“) wider,[612] sondern die Trennung erscheint auch deshalb künstlich und verfehlt, weil der Verteidiger ebenfalls Untersuchungen durchführen muss, womit ein erheblicher Mehraufwand entsteht, den der Verband (finanziell) stemmen muss.[613] Im US-amerikanischen Recht ist jedenfalls eine derartige Trennung nicht vorgegeben.[614]
12. Abschnitt: Täterschaft und Teilnahme › § 49 Strafbarkeit juristischer Personen › G. Fazit und Ausblick
G. Fazit und Ausblick
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Die Einführung eines „Verbandssanktionengesetzes“ und damit eines Verbandsstrafrechts (Rn. 161) ist im Jahr 2020 in greifbare Nähe gerückt. Damit könnte eine Diskussion zum Abschluss gebracht werden, die seit über 200 Jahren immer wieder aufflammt und in den letzten Jahren durch die Entwicklungen auf europäischer und internationaler Ebene begünstigt wurde. Zwar können in Deutschland seit 1968 Verbandsgeldbußen (§ 30 OWiG) festgesetzt werden, die Ausdruck eines „Verbandsstrafrechts im weiteren Sinne“ sind. Dieses System, das auf das Ordnungswidrigkeitenrecht gründet, weist jedoch Defizite auf (Rn. 125). Viele Defizite, wie die unzureichende Höhe der Verbandsgeldbußen sowie Anwendungs- und Vollzugsdefizite, ließen sich durch entsprechende Reformen abmildern oder gar beseitigen, allerdings hätte ein Verbandsstrafrecht Vorteile. Hiervon ginge nicht nur eine gleichmäßigere und stärkere kriminalitätsdämpfende Wirkung aus (Geltung des Legalitätsprinzips; öffentlicher Strafprozess), sondern es würde dem Umstand Rechnung tragen, dass nur eine Verbandsstrafe den Unrechts- und Schuldgehalt begangener Straftaten und die gesellschaftliche Verantwortung der Verbände angemessen widerspiegelt. Es ist nunmehr Aufgabe des Gesetzgebers, im Rahmen seiner Einschätzungsprärogative über die Einführung eines „Verbandssanktionenrechts“ zu entscheiden und das System zu reformieren. Der Entwurf des VerSanG vom April 2020 kann zwar Defizite abmildern, wird aber neue, erhebliche Defizite auftun. Genannt sei nur die drohende „Gefährdungshaftung“ für alle Verbandsangehörigen und die unausgewogene Regelung der verbandsinternen Untersuchungen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetz, sofern es verabschiedet wird, an die bereits bei §§ 30, 130 OWiG bewährten und nach der Reform weiterhin vorhandenen Zurechnungsstrukturen anknüpft und hierbei die Verteidigungsrechte der Verbände hinreichend wahrt.
12. Abschnitt: Täterschaft und Teilnahme › § 49 Strafbarkeit juristischer Personen › Ausgewählte Literatur
Ausgewählte Literatur
Baur, Alexander/Holle, Maximilian | Entwurf eines Verbandssanktionengesetzes – Eine erste Einordnung, ZRP 2019, 186 ff. |
Böse, Martin | Strafbarkeit juristischer Personen – Selbstverständlichkeit oder Paradigmenwechsel im Strafrecht, ZStW 126 (2014), 132 ff. |
Bottke, Wilfried | Standortvorteil Wirtschaftskriminalrecht: Müssen Unternehmen „strafmündig“ werden, wistra 1997, 241 ff. |
Busch, Richard | Grundfragen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit der Verbände, 1933. |
Dannecker, Gerhard | Zur Notwendigkeit der Einführung kriminalrechtlicher Sanktionen gegen Verbände, GA 2001, 101 ff. |
Delmas-Marty, Mireille (Hrsg.) | Das Corpus Juris der strafrechtlichen Regelungen zum Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union, 1998. |
Deutscher Anwaltverein | Stellungnahme durch den Ausschuss Strafrecht unter Mitwirkung der Ausschüsse Berufsrecht und Handelsrecht zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität, NZG 2020, 298 ff. |
Eggers, Tobias | „Ich weiß nicht was soll es bedeuten“ – Update zum Unternehmensstrafrecht, BB 2019, 3010 ff. |
Ehrhardt, Anne | Unternehmensdelinquenz und Unternehmensstrafe, 1994. |
Eidam, Gerd | Die Verbandsgeldbuße des § 30 Abs. 4 OWiG, wistra 2003, 447 ff. |
Eidam, Gerd (Hrsg.) | Unternehmen und Strafe, 5. Aufl. 2018. |
Engelhart, Marc | Sanktionierung von Unternehmen und Compliance, 2. Aufl. 2012. |
Fischer, Thomas | Unternehmensstrafrecht in der Revision, StraFo 2008, 329 ff. |
v. Freier, Friedrich | Kritik der Verbandsstrafe, 1998. |
Hartung, Fritz | Korreferat, in: Verhandlungen des vierzigsten Deutschen Juristentages Hamburg 1953, Bd. II, 1954, S. E 43 ff. |
Heinitz, Ernst | Empfiehlt es sich, die Strafbarkeit der juristischen Person gesetzlich vorzusehen? Gutachten, in: Verhandlungen des vierzigsten Deutschen Juristentages Hamburg 1953, Bd. I, 1954, S. 65 ff. |
Henssler, Martin/Hoven, Elisa/Kubiciel, Michael/Weigend, Thomas
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