BGB-Erbrecht. Lutz Michalski. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Lutz Michalski
Издательство: Bookwire
Серия: Schwerpunkte Pflichtfach
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811495579
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rel="nofollow" href="#ulink_bd22d66a-0a38-5159-a7e4-fcefd04049fb">3.Schenkung

       4.Maßgeblicher Wert der Schenkung

       5.Zeitliche Grenzen

       6.Berechnungsvorgang

       7.Ausnahme für Pflicht- und Anstandsschenkungen, § 2330

       8.Ergänzung über die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, § 2326

       9.Fallgestaltungen des Pflichtteilsergänzungsanspruchs im Überblick

       10.Beschenkter Pflichtteilsberechtigter (sog. Eigengeschenke), § 2327

       11.Anspruch gegen den Beschenkten, § 2329

       a)Grundlagen und Rechtsnatur

       b)Gläubiger und Schuldner

       c)Voraussetzung: Erbe „nicht verpflichtet“ (Subsidiarität)

       d)Sonderfall des pflichtteilsberechtigten Alleinerben

       e)Anspruchsinhalt

       f)Mehrere Beschenkte, § 2329 Abs. 3

       IX.Ausschluss des Pflichtteilsrechts

       1.Pflichtteilsentziehung, §§ 2333 ff.

       2.Pflichtteilsunwürdigkeit, § 2345 Abs. 2

       3.Pflichtteilsbeschränkung in guter Absicht, § 2338

       4.Pflichtteilsverzicht

       X.Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs

       1.Entstehung, Fälligkeit, Stundung

       2.Verjährung

       Teil VI Die vom Erblasser getroffenen Bestimmungen

       § 17Erbeinsetzung und Ersatzerbschaft

       I.Bestimmung des Erben

       1.Begriff der Erbeinsetzung

       2.Bedingte und befristete Erbeinsetzung

       3.Erbeinsetzung nach Bruchteilen

       4.Die Anwachsung

       a)Ratio und Wesen

       b)Voraussetzungen

       c)Rechtsfolgen

       II.Einsetzung von Ersatzerben

       § 18Vor- und Nacherbschaft

       I.Begriff der Vor- und Nacherbschaft

       II.Anordnung der Vor- und Nacherbschaft

       1.Allgemeines

       2.Die gesetzlichen Auslegungsregeln der §§ 2101-2107

       a)Noch nicht gezeugte natürliche Person bzw. noch nicht entstandene juristische Person als Erbe, § 2101

       b)Anordnung der Herausgabe der Erbschaft, § 2103

       c)Fehlende Bestimmung von Vor- oder Nacherbe, § 2104 f.

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