Datenschutzrecht. Jürgen Kühling. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Jürgen Kühling
Издательство: Bookwire
Серия: Start ins Rechtsgebiet
Жанр произведения: Языкознание
Год издания: 0
isbn: 9783811490383
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vor, durch welche die Datenübermittlung zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittstaaten erschwert werden könnte. Es wird befürchtet, dies könnte die modernisierte Datenschutzkonvention für Nicht-EU-Mitglieder unattraktiver machen.

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      Lösung zu Fallbeispiel 1 – Anonyme Kontaktanzeige – Datenschutz nach Art. 8 EMRK (Rn. 27)


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Begründetheit der Beschwerde?
A. Eröffnung des sachlichen und funktionalen Schutzbereichs des Art. 8 EMRK
I. Sachlicher Schutzbereich
Art. 8 Abs. 1 EMRK schützt das Privatleben (Privatheit) zur freien Entfaltung der Persönlichkeit
geschützt sind demnach die Privatheit (Privatsphäre) und personenbezogene Daten
personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht = betrifft Privatleben
(+)
II. Funktionaler Schutzbereich
Art. 8 Abs. 1 EMRK beinhaltet auch eine Schutzpflicht des Staates
Staat ist verpflichtet, Beschwerdeführer vor Eingriffen Dritter zu schützen
Dritter verletzt durch Veröffentlichung personenbezogener Daten das Recht auf Privatheit des Beschwerdeführers
(+)
B. Eingriff
Unterlassen des nationalen Gesetzgebers, Auskunftsansprüche über Bestandsdaten gegen Zugangsanbieter zur Verfolgung von Straftaten zu schaffen
(+) [Schutzpflichtenverstoß auch zweistufig prüfbar]
C. Rechtfertigung (Art. 8 Abs. 2 EMRK)
I. Gesetzliche Grundlage
nationale Datenschutzgesetze vereitelten Auskunft über Bestandsdaten
(+)
II. Legitimer Zweck
1. Datenschutzrecht des Dritten als das „Recht anderer“ (Art. 8 Abs. 1 EMRK)
2. (Meinungs-)Äußerungsfreiheit des Dritten als das „Recht anderer“ (Art. 10 Abs. 1 EMRK)
(+)
III. Verhältnismäßigkeit
1. Geeignetheit
Eingriff ist im Stande, Datenschutzrecht des Dritten zu schützen (+)
2. Erforderlichkeit
Kein milderes gleich geeignetes Mittel zum Schutz des Datenschutzrechts des Dritten ersichtlich (+)
3. Angemessenheit
a) Grenzen des konventionsstaatlichen Beurteilungsspielraums
Grenze des Beurteilungsspielraums überschritten, wenn konventionsrechtlicher Mindeststandard unterschritten
b) Konventionsrechtlicher Mindeststandard als Ausfluss der Schutzpflicht
aa) Schwere des Eingriffs in das Rechtsgut (Privatheit des Beschwerdeführers)
Beschwerdeführer minderjährig und besonders schutzbedürftig
Gefahr, Opfer der Pädophilie und des sexuellen Missbrauchs zu werden
Gefahr der Störung der geistigen und körperlichen Unversehrtheit und Entwicklung