"numquam abrogata"?. Christian Binder. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Christian Binder
Издательство: Bookwire
Серия: Mainzer Beiträge zum Kirchen- und Religionsrecht
Жанр произведения: Документальная литература
Год издания: 0
isbn: 9783429063047
Скачать книгу

      

      Christian Binder

      „numquam abrogata“?

      2 MAINZER BEITRÄGE

      ZU KIRCHEN- UND RELIGIONSRECHT

      Christian Binder

       „numquam abrogata“?

      Kirchenrechtliche Reflexionen über das Motu Proprio „Summorum Pontificum“ Papst Benedikts XVI.

      echter

      Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek

      Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

      © 2017 Echter Verlag GmbH, Würzburg

       www.echter-verlag.de

      Umschlaggestaltung

      Peter Hellmund, Würzburg

      ISBN

      978-3-429-03990-5

      978-3-429-04884-6 (PDF)

      978-3-429-06304-7 (ePub)

      eBook-Herstellung und Auslieferung:

       Brockhaus Commission, Kornwestheim

       www.brocom.de

      Inhalt

      Vorwort

      Kapitel 1: Das Motu Proprio Summorum Pontificum

      Kapitel 2: Überblick über den Forschungsstand

      Kapitel 3: Interpretationslinien der numquam abrogata-Formulierung

       3.1 Traditionsbasierte Theorien

       3.1.1 Zeitlicher Abriss der Vorgeschichte bis zur ersten gesetzlichen Regelung im Jahr 1570

       3.1.2 Die Bulle Quo primum

       3.1.2.1 Unwiderruflichkeitstheorie

       3.1.2.2 Privilegientheorie

       3.1.3 Gewohnheitsrechttheorie

       3.1.4 Zwischenfazit

       3.2 Immunisierungstheorie – der Rückgriff auf das II. Vatikanum

       3.2.1 Der Weg zur Liturgiekonstitution

       3.2.1.2 Die Liturgische Bewegung – das Streben nach participatio actuosa

       3.2.1.3 Die Enzyklika Mediator Dei

       3.2.1.4 Auf dem Weg zum Missale 1962

       3.2.2 Die Liturgiekonstitution Sacrosanctum Concilium

       3.2.3 Vorläufiges Zwischenfazit

       3.2.4 Die Umsetzung der Konzilsbeschlüsse

       3.2.4.1 Die Reformschritte in der Liturgie in den Jahren nach dem Konzil

       3.2.4.2 Die Umsetzung von Sacrosanctum Concilium im Missale Romanum von 1970

       3.2.4.3 Die Umsetzung von Sacrosanctum Concilium im Codex Iuris Canonici von 1983

       3.2.5 Ist ein Liturgieverständnis der vorkonzilialen Zeit mit der des Konzils ekklesiologisch zu vereinbaren?

       3.2.6 Zwischenfazit

       3.3 Theorie der fehlenden Rechtmäßigkeit der Liturgiereform

       3.4 Theorien unter Rückgriff auf die Abänderungsklausel der Apostolischen Konstitution Missale Romanum

       3.4.1 Versuch des Verschweigens der Existenz der Schlussklausel

       3.4.2 Derogatio-Theorie

       3.4.3 Theorie der Kardinalskommission im Jahr 1986

       3.4.4 Zwischenfazit

       3.5 Ausnahmeregelungen als Basis von Weitergeltungstheorien

       3.5.1 Ausnahmen für alte und kranke Priester

       3.5.2 Theorie der Gleichsetzung einer späteren Erlaubnis mit einer durchgängigen Erlaubnis

       3.5.3 Ausschluss und Integration von Anhängern der alten Messe

       3.5.4 Zwischenfazit

      Kapitel 4: Mögliche Intentionen und Beweggründe Papst Benedikts XVI

       4.1 Die Ekklesiologie und Standpunkte Joseph Ratzingers in der Zeit vor dem II. Vatikanum

       4.2 Der Einfluss Joseph Ratzingers auf das II. Vatikanum

       4.3 Das Wirken auf liturgischem Gebiet bis zum Beginn des Pontifikats

       4.4 Das Motu Proprio Summorum Pontificum als Teil einer Tendenz, die potestas ordinaria propria des Ortsordinarius zu beschneiden

       4.5 Numquam abrogata – eine verbindliche Neudeutung eines Gesetzgebungsaktes unter Rückgriff auf die primatiale Vollgewalt?

       4.6 Zwischenfazit

      Kapitel 5: Entwicklungen und Tendenzen der letzten Jahre

       5.1 Die receptio legis

       5.2 Evangelii Gaudium

      Kapitel 6: Fazit und Schlusswort

       Quellen

       Literatur

       Internetdokumente

      Vorwort

      Die Liturgie stellt zweifelsohne den Mittelpunkt der Kirche dar. Somit liegt es auf der Hand, dass Reformen auf liturgischer Ebene enormen innerkirchlichen Sprengstoff bergen – wie dies auch bei der in der Folgezeit des Zweiten Vatikanischen Konzils durchgeführten Liturgiereform der Fall war. Vor allem die reformierte Form der Messe war – neben enormem Zuspruch – auch starker Kritik ausgesetzt und zog Fragen nach sich: darf überhaupt eine neue Form der Messe eingeführt werden? Was muss sie enthalten, beziehungsweise, darf sie nicht enthalten? Und natürlich: darf die alte Form der Messe weiterhin gefeiert werden? Dass besonders die letztgenannte Frage von starker Relevanz war, wird bereits aus der Stück für Stück erfolgten teilweisen Wiedererlaubnis der Messe von 1962 in den Jahrzehnten nach der Liturgiereform ersichtlich. Nun ist diese Thematik jedoch im Jahr 2007 wieder in den breiten Fokus der Öffentlichkeit gerückt, als Papst Benedikt XVI. durch das Motu Proprio Summorum Pontificum eine weitgehende Gleichstellung der alten mit der neuen Form der Messe vornahm1. Benedikt XVI. versuchte hier einen Brückenschlag, indem er bestrebt war, sowohl die Anhänger der neuen Messe, als auch der alten Messe zufrieden zu stellen. Um die Legitimität dieser Maßnahme zu steigern,