Im Rahmen einer theologischen Topologie des christlichen Glaubens werden diese Anfragen in der Regel ignoriert. Stattdessen geht man direkt zur theologischen Legitimation von Schrift, Tradition und Lehramt über. Wie diese Größen eine „äußere“ Beglaubigung der Inhalte des christlichen Glaubens und ihrer Weitergabe leisten (d. h. gleichsam als Bürgen auftreten), so sind sie ihrerseits durch bestimmte äußere Umstände als rechtens verbürgt: Das Neue Testament ist das früheste Zeugnis der Verkündigung Jesu. Als in diesem Sinne Ur-Kunde des Glaubens ist es wegen seiner apostolischen Verfasserschaft zugleich sein ursprüngliches und für alle anderen Vermittlungsweisen maßgebliches Zeugnis. Die Wahrheit dieses Zeugnisses sieht man verbürgt durch die „Inspiration“ der Autoren der neutestamentlichen Schriften. Die Tradition besteht dann in der authentischen Weitergabe dieses ursprünglichen Zeugnisses – beginnend bei den Zeugen der Verkündigung Jesu und über die schriftliche und mündliche Überlieferung dieser Überlieferung sich fortsetzend bis in die Gegenwart. Die Authentizität dieser Überlieferung sieht man wiederum verbürgt durch die „externe“ Instanz des kirchlichen Lehramtes. Dessen Träger sind dazu aufgrund der ihnen im Akt der (Bischofs)Weihe vermittelten Amtsgnade in besonderer Weise bevollmächtigt, was sie in entsprechenden Lehrentscheidungen zum Ausdruck bringen. Diese Lehrentscheidungen halten fest, was von Christen zu glauben ist.63
Die Problematik dieses Ansatzes, dem es primär um die Wahrung der Unversehrtheit der christlichen Botschaft geht, lässt sich durch eine Analogie verdeutlichen: Der Absender eines Briefes will sichergehen, dass seine Nachricht unverfälscht den Empfänger erreicht. Darum hat er sein Schreiben sorgfältig kuvertiert, den Briefumschlag fest verschlossen und bringt ihn als Einschreiben auf den Zustellweg. Damit ist eine lückenlose und als solche überprüfbare Weitergabe seines Briefes sichergestellt, bis er beim Adressaten ankommt. Ähnlich muss man für die Weitergabe des Evangeliums sorgen. Um sicherzugehen, dass der Inhalt des Evangeliums unverfälscht und unverändert, d. h. „original“, tradiert wird, muss man ihn in einem verschlossenen und versiegelten Umschlag weitergeben. Man muss die Boten seiner Weitergabe durch einen besonderen Eid auf ihre treue Dienstausübung verpflichten, ein Überwachungssystem installieren, das die Erfüllung dieses Eides kontrolliert, die Überwacher einem besonders strengen Auswahlverfahren unterziehen etc. Nur eines darf nicht geschehen: dass der Umschlag unterwegs geöffnet wird und in falsche Hände gerät. Und sollte er bei seinem rechtmäßigen Empfänger endlich ankommen, wird dieser gut beraten sein, Brief samt Umschlag angesichts der Bedeutung seines Inhaltes möglichst sicher zu verwahren.
So wenig eine solche extrinsezistische Absicherung der Weitergabe des Evangeliums jemals dazu führt, dass sich die Wahrheit des Evangeliums in seiner Praxis zeigt, so wenig genügt der Nachweis einer ungebrochenen Tradition und ebenso wenig reicht ein dem Inhalt äußerliches formales Kriterium aus, um sich existenziell und materialiter des Glaubensgrundes zu vergewissern. Wer sein Leben auf den Glauben an das Evangelium gründen will, dem kann zur Begründung der Hinweis auf eine geschichtlich niemals abgerissene Weitergabe des Evangeliums nicht genügen. Die Gewissheit einer existenziellen Tragfähigkeit des Glaubens, der Wahrheit seines Gegenstands und der Authentizität seines Ursprungs kann nur gegründet sein in der direkten Begegnung mit einer Botschaft, deren Wahrheit den Glauben zugleich weckt und trägt.
Die klassische Deutung des Zusammenwirkens von Schrift, Tradition und Dogma / Lehramt weist den Konstruktionsfehler auf, dass sie die Authentizität der Weitergabe der christlichen Botschaft primär von der Beachtung formaler Kriterien – wie etwa der apostolischen Sukzession kirchlicher Amtsträger – abhängig macht. Zwar steht dahinter die durchaus zutreffende Annahme: Der Geltungsanspruch der christlichen Verkündigung ist nur dann einlösbar, wenn durch sie die Offenbarung des „Wortes Gottes“ geschichtlich tradierbar und sozio-kulturell jeweils neu antreffbar wird. Für die Sicherung dieser Antreffbarkeit ist es aber nicht hinreichend, dass formale Kriterien erfüllt werden. Vielmehr muss es eine materiale Kontinuität zwischen dem Wirken Jesu von Nazareth und heutiger Verkündigung geben können.64 An sein Wirken ist die gegenwärtige Verkündigung inhaltlich zurückzubinden.
Die Bedeutung kirchlicher Ämter, der liturgischen Tradition und Bekenntnisbildung besteht im Dienst an der Rückbindung gegenwärtiger Verkündigung an den Anfang und Grund des Evangeliums. Dies gilt auch für die Hl. Schrift. Auch sie ist Ausdruck der Tatsache, dass der Glaube der Christen sich der Übersetzung des Evangeliums in jeweils neue und andere Lebensverhältnisse verdankt. Der Glaube entstammt nicht deswegen einem Übersetzungsgeschehen, weil es Schrift, Tradition und Dogma gibt.65 Diese Größen stehen im Dienst dieser Übersetzung, sind aber nicht deren apriorische Bedingung. Als Medien der Weitergabe des Glaubens sind sie zugleich Ausdruck des Umstands, dass das Evangelium darauf angewiesen ist, in jeweils neue Entsprechungsverhältnisse von Gottes Menschenverhältnis übersetzt zu werden!
Für eine angemessene Bestimmung von Funktion und Relevanz der Größen „Schrift – Tradition – Lehramt“ bietet es sich daher an, beim performativen Charakter des „Wortes Gottes“ bzw. der Verkündigung Jesu anzusetzen. Dieser Charakter kennzeichnet die Koinzidenz von Vollzug und Gehalt des Wortes Gottes: Es realisiert, wovon es spricht. Es sagt zu, worüber es redet. Diese Koinzidenz hat kriteriologische Bedeutung für alle bei der geschichtlichen Erschließung und Vermittlung des Evangeliums beteiligten Instanzen.
Die originäre Gegebenheitsweise des „Wortes Gottes“ als performative Zusage unbedingter Zuwendung wird im Prozess der Weitergabe des Evangeliums selbst zum Prüfstein der Übereinstimmung mit seinem Grund und Inhalt. Wer den christlichen Glauben authentisch bezeugen, auslegen und verstehen will, muss sich an der Koinzidenz von Vollzug und Gehalt unbedingter Zuwendung orientieren.
Die Grundfrage einer Topologie des christlichen Glaubens, wie man sich im Modus zeitversetzter Gleichzeitigkeit seines Ursprungs und seines Grundes vergewissern kann, ist vor diesem Hintergrund lösbar, wenn man Jesu Botschaft vom Menschenverhältnis Gottes als Partitur begreift, von der man buchstäblich Gebrauch machen muss. In einer Partitur stecken die Aufforderung und die Anleitung, die Realität und Bedeutung einer Komposition in der Performation der Notenzeichen, d. h. durch den Vollzug einer Handlung („Aufführung“), zu realisieren.66 Eine Partitur macht es möglich, das Werk eines Komponisten über einen großen zeitlichen Abstand hinweg (nahezu) originalgetreu wieder aufzuführen. Wer bei der Uraufführung nicht dabei war, kann gleichwohl zeitversetzt mit dem Geschehen gleichzeitig werden. Anhand einer Partitur lässt sich auch überprüfen, inwieweit spätere Aufführungen in Entsprechung zu einer Komposition stehen. Bei aller gebotenen Werktreue lassen Partituren stets die notwendige Freiheit, hinsichtlich Instrumentierung, Besetzung der Hauptrollen, Aufführungspraxis etc. veränderten Verhältnissen gerecht zu werden. Liegt die Partitur einer Komposition vor, ist es möglich, auf jeweils zeitgemäße Weise dem Anspruch und Gehalt der Komposition zu entsprechen. Eine Partitur wird jedoch um ihren Anspruch und um ihre Wirkung gebracht, wenn ihr Notenbild lediglich unversehrt verwahrt und ihre Verwahrer sorgfältig überwacht werden.
Im Blick auf das performative Verständnis christlicher Verkündigung kann von der Trias „Schrift – Tradition – Lehramt“ gesagt werden, dass sie Konstellationen der performativen Antreffbarkeit des Evangeliums markiert: Die Hl. Schrift bildet die (ursprüngliche) Partitur dieses Geschehens, in der Weitergabe dieser Partitur im Modus ihrer „Aufführung“ in den sich geschichtlich wandelnden Lebensverhältnissen der Glaubenden manifestiert sich der Traditionszusammenhang des Glaubens und die Bedeutung eines Lehramtes macht sich daran fest, die Einheit in der Verschiedenheit unterschiedlicher „Performanzen“ des Evangeliums konsensuell zum Ausdruck zu bringen. Diesen Größen kommt jedoch nur insoweit eine formale Normativität zu, als sie dem performativen Charakter des Evangeliums gerecht werden. Mit diesem performativen Charakter des Ineinsfalls von Zusage und Verwirklichung von Gottes Zuwendung zum Menschen ist die materiale Normativität des Evangeliums verbunden.
Wenn das Verhältnis Gottes zum Menschen als Ereignis unbedingter Zuwendung vergegenwärtigt werden soll, kann dies angemessen nur in der Tradition des Ineinsfalls