Arbeitnehmer Arbeitnehmer und ihre Vertretungen sind interessiert an Informationen über die Stabilität und Rentabilität ihrer Arbeitgeber. Ferner sind sie interessiert an Informationen, anhand derer sie die Fähigkeit des Unternehmens zur Zahlung von Löhnen und Gehältern, Altersversorgungsleistungen und zur Bereitstellung von Arbeitsplätzen beurteilen können. |
Kreditgeber Kreditgeber sind interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen können, ob ihre Darlehen und die damit verbundenen Zinsen bei Fälligkeit gezahlt werden. |
Lieferanten und andere Gläubiger Lieferanten und andere Gläubiger sind interessiert an Informationen, mit denen sie beurteilen können, ob die ihnen geschuldeten Beträge bei Fälligkeit gezahlt werden. Andere Gläubiger sind in der Regel kurzfristiger an einem Unternehmen interessiert als Gläubiger, sofern sie nicht von der Weiterführung des Unternehmens als wichtigem Kunden abhängen. |
Kunden Kunden sind an Informationen über die Fortführung eines Unternehmens interessiert, vor allem dann, wenn sie eine langfristige Geschäftsbeziehung zu dem Unternehmen haben oder von diesem abhängen. |
Regierungen und ihre Institutionen Regierungen und ihre Institutionen sind an der Zuteilung von Ressourcen und demnach an den Tätigkeiten des Unternehmens interessiert. Sie benötigen auch Informationen, um die Tätigkeiten der Unternehmen zu regulieren sowie die Steuerpolitik festzulegen, und sie benötigen Informationen als Grundlage für die Ermittlung des Volkseinkommens und ähnlicher Statistiken. |
Öffentlichkeit Die Unternehmen können Mitglieder der Öffentlichkeit in vielerlei Hinsicht betreffen. So können Unternehmen beispielsweise in unterschiedlichster Form einen erheblichen Beitrag zur lokalen Wirtschaft leisten, dazu zählen auch die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens und ihre Unterstützung der lokalen Lieferanten. Abschlüsse können die Öffentlichkeit unterstützen, indem sie Informationen über die Tendenzen und jüngsten Entwicklungen der Prosperität des Unternehmens sowie über seine Tätigkeitsbereiche geben. |
10Wie aus dieser Aufzählung ersichtlich ist, hat der IFRS-Abschluss keinerlei Bedeutung für die Steuerbemessung. Dies unterscheidet ihn vom HGB-Abschluss, der regelmäßig für Zwecke der Besteuerung die Grundlage bildet (§ 5 Abs. 1 Satz 1 EStG).
3.2 Abgrenzung von Funktionen des nationalen Abschlusses
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HGB Gläubigerschutz & Kapitalerhaltung
Obwohl ein HGB-Abschluss grundsätzlich den gleichen Adressatenkreis wie ein IFRS-Abschluss aufweist, ist die Herangehensweise eine andere. Das deutsche Handelsrecht stellt den Gläubigerschutz und die Kapitalerhaltung über ein möglichst realitätsnahes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Hieran hat auch das Inkrafttreten des BilMoG wenig geändert. Dies zeigt beispielsweise das so genannte Imparitätsprinzip: Gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB müssen alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt werden. Gewinne sind jedoch nur zu berücksichtigen, wenn diese am Abschlussstichtag bereits realisiert sind.
Durch diese Vorgehensweise werden zu Lasten einer realistischen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage stille Reserven in erheblichem Ausmaß gebildet, die in Krisenzeiten als Puffer zur Verfügung stehen können.
12Weitere Funktionen des HGB-Abschlusses sind die
Ausschüttungsbemessungsfunktion6) und die |
Ermittlung der Besteuerungsgrundlage (siehe Tz. 10). |
3.3 Steuerung des Unternehmens
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Planung & Kontrolle
Die Hauptbestandteile der Unternehmenssteuerung sind Planung und Kontrolle. Sowohl die Planung als auch die Kontrolle bedient sich im Regelfall der Zahlen des Rechnungswesens. Der Begriff Rechnungswesen umfasst in diesem Zusammenhang sowohl das externe Rechnungswesen (kaufmännische Buchführung nach HGB bzw. IFRS) als auch das interne Rechnungswesen (z. B. Statistik sowie Kosten- und Leistungsrechnung).
Zur erfolgreichen Unternehmenssteuerung ist es erforderlich, dass die Werte bereichsübergreifend einheitlich definiert sind und nach dem gleichen Schema ermittelt werden. Stellt das Unternehmen einen IFRS-Abschluss auf, sollten die weiteren Kennzahlen für Statistik sowie Kosten- und Leistungsrechnung auch nach IFRS-Grundsätzen ermittelt werden. Bei einem Vorjahresvergleich (internes Benchmarking) oder einem Vergleich mit einem anderen Unternehmen (externes Benchmarking) muss darauf geachtet werden, dass die Vergleichswerte nach den gleichen Rechnungslegungs-Grundsätzen ermittelt wurden.
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Balanced Scorecard
Die Steuerung von Unternehmen erfolgt in der Praxis häufig mittels einer sog. Balanced Scorecard. Diese wurde 1992 von den US-Amerikanern Robert S. Kaplan und David P. Norton eingeführt und ist ein Konzept zur Umsetzung von Unternehmensstrategien. Hierbei werden die Aktivitäten eines Unternehmens im Hinblick auf dessen Vision und Strategien gemessen und gegebenenfalls weiterentwickelt.
Kaplan und Norton haben vier Perspektiven zur Unternehmensbetrachtung eingeführt und sich bei den benötigten Kennziffern größtenteils an den aus dem Rechnungswesen vorhandenen Werten bedient:
Finanzperspektive Hier werden die Kennzahlen zum Erreichen der finanziellen Ziele untersucht. Dies können beispielsweise der Umsatz je Mitarbeiter, die Kosten pro Stück oder der Gewinn je Aktie sein. |
Kundenperspektive Die zentrale Frage ist in diesem Bereich: „Wie sehen uns unsere Kunden?“ Antworten auf diese Frage kann man zum Beispiel erhalten, wenn man die Kundenzufriedenheit mittels Umfragen feststellt oder die Zeit zwischen einer Kundenanfrage und die Beantwortung durch das Unternehmen ermittelt. |
Prozessperspektive Die Prozessperspektive umfasst die Kennzahlen zum Erreichen der internen Prozess- und Produktionsziele. Geeignete Kennzahlen können die Forderungsumschlagshäufigkeit oder die durchschnittliche Lagerdauer sein. Es kann jedoch auch die Produktqualität mittels Kennzahlen zum Umfang von Garantiearbeiten beurteilt werden. |
Lern- und Entwicklungsperspektive
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