Schadensfälle in der Gebäudereinigung. Praxisratgeber rationell reinigen. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Praxisratgeber rationell reinigen
Издательство: Автор
Серия:
Жанр произведения: Зарубежная деловая литература
Год издания: 0
isbn: 9783778311042
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gegeben worden sind. Hierbei sind das Reinigungsverfahren und das eingesetzte Reinigungsequipment den Oberflächen, dem Schmutzeintrag und dem Nutzer anzupassen und nicht umgekehrt.

      Wenn es zu einem Schmutzaufbau kommt, sollte zuerst einmal geprüft werden, ob die Reinigungsarbeiten tatsächlich gemäß den Anweisungen durchgeführt worden sind.

      Falls dies der Fall ist, so ist zu prüfen, welche Möglichkeiten im Rahmen der Unterhaltsreinigung bestehen, um das Ergebnis (Optik) zu verbessern und den Kunden so zufrieden zu stellen.

      Hierzu sollte jeder Dienstleister seine eigene kleine Checkliste parat haben, die – mit einem kleinen Entscheidungsbaum versehen – den Reinigungskräften im Objekt eine zusätzliche Sicherheit geben und den Vorarbeiter beziehungsweise die Objektleitung entlasten kann.

      Ein Beispiel:

       Mangel: Schmutzaufbau im Randbereich.

       Maßnahmen: Einwirkzeit im Randbereich erhöhen.

      Vor der Abnahme von Arbeiten durch den Kunden oder durch den Sachverständigen sollte der Dienstleister darauf bedacht sein, seine eigenen Arbeiten zu kontrollieren.

      Personalschulungen helfen in vielen Fällen, den Ausbildungsstand auf ein Niveau zu heben, das die Fehlerquote bei der Ausführung von Arbeiten minimiert.

      8. Elastischer Bodenbelag –

       Glanznester nach Grundreinigung

      Eine Ursachensuche

      Nach der Grundreinigung eines elastischen Bodenbelags sind auf dem Boden noch Glanznester zu erkennen. Diese sind den ausführenden Reinigungskräften zwar aufgefallen, seien jedoch nicht zu entfernen gewesen. Eine Ursachensuche.

      Im vorliegenden Schadensfall ist ein Dienstleister beauftragt worden, eine Grundreinigung auf einem elastischen Bodenbelag inklusive dreimaliger Beschichtung durchzuführen. Nach schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit entschloss sich der Auftraggeber, die Grundreinigung in mehreren Schritten abzunehmen. Hierdurch wurde unter anderem erreicht, dass der Kosten- und Zeitaufwand für eventuell notwendige Nachreinigungsarbeiten verringert wurde.

      Man hielt sich hierbei an die Begriffsdefinitionen, die der Bundesinnungsverband vorgibt, und hat dementsprechend die Einzelabnahmen gegliedert in: Abnahme der Grundreinigungsarbeiten und Abnahme der Einpflege.

      In diesem Fall wird lediglich die Abnahme der Grundreinigungsarbeiten beschrieben. Die Grundreinigung hat das Ziel, haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme sowie andere Rückstände, die das Aussehen der Werkstoffoberfläche beeinträchtigen könnten, zu entfernen. Das Ziel ist die Entfernung von haftenden Verschmutzungen, abgenutzten Pflegefilmen sowie anderen Rückständen von den Werkstoffoberflächen. Die Oberflächen sollen, soweit nach dem Stand der Technik möglich, frei sein von Schlieren und Flecken.

      Nur wenn haftende Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme vollständig entfernt werden, ist es anschließend möglich, durch das Auftragen eines geeigneten Pflegefilms eine einheitliche Optik zu erzielen. Das Ergebnis, das der Dienstleister im vorliegenden Fall nach der Grundreinigung hinterlassen hat, war jedoch nicht so, dass aus Sicht des Sachverständigen und des Auftraggebers die Freigabe für das Einpflegen erfolgen konnte.

      Mangelhafte Grundreinigung

      Im gesamten Objekt fanden sich sogenannte Glanznester. Als Glanznester werden im Allgemeinen die Bereiche bezeichnet, in denen nach einer erfolgten Grundreinigung noch alte Pflegefilmreste zu erkennen sind. Im vorliegenden Fall waren diese sehr deutlich zu erkennen.

      Grundsätzlich hatte der Dienstleister eine Vielzahl an Fehlern bei der Ausführung seiner Arbeiten gemacht: Wenn Arbeiten (egal welcher Art) ausgeführt werden, so sollte sich die ausführende Reinigungskraft zuerst einmal selber kontrollieren. Hierbei ist darauf zu achten, ob das Ergebnis gemäß den Anforderungen des Auftraggebers erbracht worden ist, ob alle Bereiche abgedeckt wurden und ob eventuell Nebenbereiche verschmutzt worden sind.

      Im vorliegenden Fall haben sich die Reinigungskräfte zwar selber kontrolliert und ihnen sind die Glanznester aufgefallen, dem Sachverständigen wurde jedoch erklärt, dass man ja die Grundreinigung bereits ausgeführt hatte und die Glanznester nicht zu entfernen gewesen seien. Maßnahmen zur Beseitigung dieser Glanznester wurden nicht getroffen. Natürlich wurden im Vorfeld schon Fehler bei der Ausführung gemacht. Dennoch hätte man diese Glanznester auch nachträglich noch partiell bearbeiten können, um sie zu entfernen.

      Mögliche Ursachen für die Glanznester/Reste des alten Pflegefilms: Es wurde keine ausreichende Menge an Grundreinigerlösung auf die Fläche aufgebracht. Grundsätzlich spricht man davon, dass je nach Saugfähigkeit des Werkstoffs circa 250 Milliliter pro Quadratmeter Reinigungsflotte aufgebracht werden. Die alten Gebäudereiniger werden sich hierbei immer noch an die Eselsbrücke erinnern, dass so viel Reinigungsflotte auf den Boden aufgetragen werden muss, dass ein Streichholz gerade darauf schwimmen kann.

      Die Einwirkzeit des Grundreinigers wurde nicht eingehalten. Vielfach wird vergessen, dass die Einwirkzeit auch die Zeit ist, in der die Grundreinigerlösung nicht antrocknen darf. Des Weiteren ist bei den Angaben des Herstellers darauf zu achten, dass man sich im Vorfeld darüber informiert, ob es eventuell Änderungen in der Angabe der Einwirkzeit gegeben hat. Im Zuge von Veränderungen (neue Komponenten in Pflegefilmen oder Grundreinigungsmitteln, Veränderung in Werkstoffen, Erfahrungen et cetera) kommt es immer wieder dazu, dass die ursprünglich einmal angegebenen Einwirkzeiten sich ändern.

      Die Dosierung des Grundreinigers muss gemäß den Herstellerangaben durchgeführt werden. Natürlich ist es aus ökologischer und ökonomischer Sicht manchmal sinnvoll, die Konzentration der Reinigungsflotte zu verändern, jedoch muss der Dienstleister immer im Hinterkopf behalten, dass das geschuldete Ergebnis zu erzielen ist. Und: Eine Trockenfilmsanierung ersetzt nie die klassische nach Grundreinigung.

      Glanznester nennt man Bereiche, in denen nach einer erfolgten Grundreinigung noch alte Pflegefilmreste zu erkennen sind.

      Im vorliegenden Fall sind den Mitarbeitern nach erfolgter Arbeit die Glanznester zwar aufgefallen, sie wurden jedoch nicht entfernt.

      Tipps vom Gutachter

       Es ist ratsam, wie in allen anderen Bereichen auch, eine Kurzdokumentation durchzuführen, um diese bei einem eventuell auftretenden Schadensfall verwenden zu können.

       Vor der Abnahme von Arbeiten durch den Kunden oder durch Sachverständige sollte der Dienstleister darauf bedacht sein, seine eigenen Arbeiten zu kontrollieren.

       Personalschulungen helfen in vielen Fällen, den Ausbildungsstand auf ein Niveau zu heben, der die Fehlerquote bei der Ausführung von Arbeiten minimiert.

      9. Elastischer Bodenbelag –

       Grundreinigung

      PVC mit aufgetrockneten Flecken

      Die Grundreinigung elastischer Bodenbeläge ist immer noch eine Herausforderung. Zumindest wenn der Objektbetreiber sich aus Kostengründen dazu entschließt, den Auftrag dafür an einen Haushaltsservice ohne Fachkenntnis zu vergeben.

      Im vorliegenden Fall stritt man schon einige Monate lang über die Ausführung der Grundreinigung mit anschließender Beschichtung auf einem PVC-Bodenbelag in einer Arztpraxis. Nach der durchgeführten Grundreinigung zeigte sich nämlich nach rund zwei Wochen ein unerfreuliches Bild: In weiten Bereichen des Bodenbelags in fast allen Räumen waren deutliche Flecken zu erkennen (siehe Bild 1).

      Bei genauer Betrachtung war festzustellen, dass die Flecken immer dort anzutreffen waren, wo Randbereiche und/oder Vertiefungen im Bodenbelag waren. Die Randbereiche der Flecken waren relativ