Blockieren der Ladung mit Hilfsmitteln
Ladegüter können auch auf andere Art und Weise gesichert werden (z. B. mit Klemmstangen und Ladebalken). Klemmstangen werden u. a. im Kleintransporter eingesetzt. Sie können an jeder beliebigen Stelle im Laderaum zum Blockieren der Güter genutzt werden. Dabei handelt es sich jedoch um eine kraftschlüssige Sicherung, die nur durch die Spannvorrichtung der Klemmstange wirksam wird. Die Gummifüße der Klemmstange übertragen die Sicherungskräfte schließlich auf den Fahrzeugaufbau. Sind diese jedoch beschädigt oder verschmutzt, geht die Schutzwirkung verloren. Besser geeignet sind daher Ladebalken. Diese wirken formschlüssig, sind also mit dem Fahrzeugaufbau unmittelbar verbunden. Möglich machen dies sog. Airline-Schienen, die eine stabile und jederzeit lösbare Verbindung zwischen dem Fahrzeug und den Ladebalken herstellen. Airline-Systeme lassen sich für die meisten Serienfahrzeuge nachrüsten. Eine Nachrüstung bleibt natürlich dem Fachmann vorbehalten.
Abschließend sei noch erwähnt, dass auch Regalsysteme für eine Sicherung der Ladung nützlich sind. Diese sollten jedoch nicht selbst gebaut und montiert werden. Eigenbauten stellen erstens eine zusätzliche Gefahr dar (z. B. durch zersplitterndes Material) und zweitens ist der Herstellungsaufwand unverhältnismäßig. Einige Fachbetriebe bieten bereits vorgefertigte Handwerkerlösungen an. Solche Systeme bzw. Regale ermöglichen ein einfaches Verstauen der Ladung – angefangen von Werkzeugen bis hin zu Leitern und sogar Gasflaschen.
{Lärmschutz}
Etwa 5 Mio. Menschen sind bei ihrer beruflichen Tätigkeit Lärm ausgesetzt. Doch zu viel Lärm macht krank. Konzentrationsstörungen, Kopfschmerzen, Nervosität, Schlaflosigkeit, Verspannungen und Übelkeit sind die Begleiter, wenn man täglich von Lärm umgeben ist. Aber man kann auch „richtig“ krank werden. Besonders laute Lärmereignisse können zu einem Schalltrauma und ggf. zu einer dauerhaften Schädigung des Gehörs führen. Dauerlärm hat häufig eine Lärmschwerhörigkeit zur Folge. Diese war im Jahr 2013 die am häufigsten anerkannte Berufskrankheit und ist nicht heilbar.
Wie kann man sich schützen? Was ist zu tun?
Zunächst ist es die Aufgabe des Arbeitgebers bauliche Lärmminderungsmaßnahmen nach dem Stand der Technik bei Planung, Bau oder Umbau einer Betriebsstätte zu berücksichtigen (z. B. schallabsorbierende Decke nach VDI 3760). Vor Tätigkeitsbeginn müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung berufsbedingte Lärmexpositionen erkannt und bewertet werden, um schließlich Lösungen zu finden, diese zu minimieren. Eine Ausnahmeregelung bzw. einen Bestandsschutz für existierende Arbeitsplätze gibt es nicht.
Bei einer fachkundigen Beurteilung der Arbeitsbedingungen nach den §§ 5 und 6 ArbSchG hat der Arbeitgeber in einer Gefährdungsbeurteilung {Gefährdungsbeurteilung, Lärmschutz} die für die Beurteilung notwendigen Informationsquellen, Wirkungen von Lärm, ggf. Wechsel-/Kombinationswirkungen unterschiedlicher Lärmquellen und lärmrelevante Tätigkeiten im Betrieb festzustellen sowie Lärm- oder Nachhallzeitmessungen durchzuführen, um zu prüfen, ob die Beschäftigten (aber auch Dritte) Lärm ausgesetzt sind. Dazu kann auch die zuständige Berufsgenossenschaft oder das Gewerbeaufsichtsamt zurate gezogen werden.
Zudem ist ein Arbeitgeber bereits bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln dazu verpflichtet, das Thema Lärm zu bedenken. Gibt es Maschinen, die wirtschaftlich Ähnliches leisten, aber dafür leiser sind? Hersteller von Maschinen sind wiederum dazu verpflichtet, den Schallleistungspegel (LWA) und den Emissions-Schalldruckpegel (LpA) anzugeben. Diese Kenngrößen erleichtern einen Lärmvergleich zwischen gleichartigen Maschinen, bieten jedoch hinsichtlich des Beurteilungspegels (nach ArbStättV) bzw. Lärmexpositionspegels (nach Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung) keine verlässliche Aussage in Bezug auf die tatsächliche Lärmbelastung des Bedieners.
Wie laut sind manche Maschinen?
Bild 1: Lautstärke von Maschinen Quelle: Unfallkasse Hessen
Eine weitere Möglichkeit, die Lärmexposition zu begrenzen, besteht darin, die Aufenthaltsdauer in der Lärmumgebung zu minimieren und vorhandene Lärmbereiche ab 85 dB (z. B. Werkstatt) mit dem Gebotsschild „Gehörschutz tragen“ auszuweisen sowie entsprechend der ASR A1.3 (M003 Gehörschutz benutzen) zu kennzeichnen. Dabei ist es wichtig zu bedenken, dass sich die mögliche Zeit, die man im Lärm verbringen darf (Tages-Lärmexpositionspegel) – ohne dass nach derzeitigem Kenntnisstand eine langfristige Schädigung zu befürchten ist – je nach Schalldruck erheblich verändert. Die Messgröße für Lärmdezibel (dB) verändert sich logarithmisch, d. h. alle drei dB verdoppelt sich der Schalldruck – und der Mensch verträgt nur eine bestimmte Dosis am Tag.
Bei einer Einwirkung folgender Schalldruckpegel und Wirkzeiten wird der maximal zulässige Tages-Lärmexpositionspegel von 85 dB(A) bereits erreicht:
85 dB(A) – 8 Stunden | |
88 dB(A) – 4 Stunden | |
91 dB(A) – 2 Stunden | |
94 dB(A) – 1 Stunde | |
97 dB(A) – 1/2 Stunde | |
100 dB(A) – 1/4 Stunde | |
… | |
115 dB(A) – 1/2 Minute |
Daraus ergibt sich, dass bereits bei einem Kurzeinsatz eines sehr lauten Arbeitsmittels die voraussichtlich körperlich noch verträgliche Expositionszeit sehr rasch erreicht wird (anschließend ausreichende Ruhezeit vorausgesetzt).
Welches Arbeitsmittel habe ich heute wie lange benutzt?
Arbeitsmittel | Durchschnittlicher Tages-Expositionspegel | Arbeitsdauer |
Motorsense | 100 dB(A) | 2 Std |
Rasenmäher | 95 dB(A) | 3 Std |
Restzeit | 75 dB(A) | 3 Std |
Durchschnitt/Summe: | 96 dB(A) | 8 Std |
Tab. 8: Übersicht: Arbeitsmittel – Expositionspegel – Arbeitsdauer
Welche Auswirkungen entstehen dadurch?
Körperliche Auswirkungen – oberhalb von 65 dB: | Psychische Beeinträchtigungen –Lärmstress | Beeinflussung der Leistungsfähigkeit |
•erhöhter Blutdruck/Pulsschlag•Verengung der Blutgefäße•Weitung der Pupillen•Muskelreaktionen•Verringerung der Magen-Darmtätigkeit•Erhöhung von Stresshormonen•Nervosität | •Angst•Anspannung•Ärger•Nervosität•Resignation•Schlaflosigkeit•soziale Isolation | •Ablenkung der Aufmerksamkeit•Erhöhung der Fehlerhäufigkeit•Minderung der Konzentration•Störung der Kommunikation•schnellere Ermüdung•erhöhte Unfallgefährdung |
Tab. 9: Auswirkungen von Lärm
Die häufigste Art, sich vor Lärm zu schützen, aber in jedem Fall die Möglichkeit, die erst als letzte Schutzmaßnahme vorzusehen ist, ist der Gehörschutz {Gehörschutz}.
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Persönlicher Schallschutz muss in gekennzeichneten Lärmbereichen ab einem Expositionspegel von 80 dB(A) vom Arbeitgeber kostenlos bereitgestellt und ab 85 dB(A) vom Versicherten getragen werden. |
Hinsichtlich der Auswahl an Gehörschutz gibt