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Trinkwasserverordnung (TrinkwV)
Wissenswertes zu Versammlungsstätten/Veranstaltungen (nach MVStättVO)
Was ist eine Veranstaltung?
Begriffsbestimmungen der MVStättVO
Gliederung der MVStättVO
Bestuhlung, Gänge und Stufenreihen (§ 10 MVStättVO)
Sicherheitseinrichtungen (§§ 14 bis 21 MVStättVO)
Allgemeine Betreiberpflichten
Betreiberpflichten auf Grundlage der MVStättVO
Anwendung des Konzeptes der Unfallkassen „Sicherheit in Schulaulen und Bürgerhäusern“
Wichtigste Betriebsvorschriften der MVStättVO
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Weiterführende Informationen
{Abfall}
{Abfallmanagement}
{Abfallmanagement}
Gesetzliche Grundlagen
Die meisten Hausmeister kommen tagtäglich mit Abfall in Kontakt, der zunächst zu sortieren und danach in entsprechende Behältnisse zu entsorgen ist. Seit 2012 gilt das neu gefasste „Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen“ (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG), welches in § 6 KrWG eine Abfallhierarchie vorgibt. Die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung stehen dort in folgender Rangfolge:
• | Vermeidung |
• | Vorbereitung zur Wiederverwendung |
• | Recycling {Recycling} |
• | sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung |
• | Beseitigung |
Ergänzt werden die bundesrechtlichen Regelungen durch kommunale Abfallwirtschaftssatzungen. So nimmt die Kommune im Rahmen der Förderung der abfallarmen Kreislaufwirtschaft und der Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen folgende Aufgaben wahr:
• | Förderung der Abfallvermeidung, |
• | stoffliche und energetische Abfallverwertung, |
• | Beseitigung von Abfällen |
Als Hausmeister sollten Sie daher auf eine ressourcensparende Kreislaufführung von Stoffen oder beim Kauf auf abfall- und schadstoffarme Produkte achten.
Wie muss was getrennt werden?
Organische Abfälle müssen seit dem 01.01.2015 nach § 11 KrWG getrennt gesammelt werden. Dazu gehören der kompostierbare Hausmüllanteil (z. B. Speisereste, Gemüseabfälle, Obst-, Nuss- und Eierschalen usw.), Gartenabfälle (z. B. Laub, Rasenschnitt, Baum-, Strauch- und Heckenschnitt sowie sonstige kompostierbare Pflanzenabfälle usw.), Eierpappkartons und Sägespäne von unbehandeltem Holz.
Glas lässt sich gut sammeln und trennen. Glasscherben sollten mit einer Greifzange, einem Besen oder einer Schaufel aufgenommen werden, ggf. sollten Sie schnittfeste Handschuhe tragen. Die Scherben sollten in einem gesonderten Behälter (nicht im Papierkorb!) mit einem entsprechenden Warnhinweis gesammelt werden. Zum Altglas zählen v. a. Einwegflaschen, Konservengläser, Trinkgläser und beschädigte Mehrwegflaschen
Papier kann gut recycelt werden. Um ein sortenreines Recycling zu ermöglichen, sollte darauf geachtet werden, dass Papierbehälter so gekennzeichnet werden, dass wirklich ausschließlich Papier darin entsorgt wird.
Restmüll ist der Anteil des entstandenen Abfalls, der nach der Abfallhierarchie keiner Verwertung zugeführt werden kann, also beseitigt werden muss. Wird er nicht effizient getrennt, steigen die Abfallgebühren mit jeder Leerung der Restmülltonne. Daher ist es ökonomisch von Vorteil, den Restmüll sortenrein zu trennen. Dessen Entsorgung ist nicht nur teuer, sondern enthält i. d. R. auch Wertstoffe, die nicht verschwendet werden sollten. Lediglich die im Folgenden aufgeführten Abfälle gehören in die Abfallbehälter für Restmüll:
• | Arzneimittelreste |
• | Babywindeln |
• | Damenbinden |
• | Disketten |
• | Farbreste (ausgehärtet) |
• | Glühlampen |
• | Kehricht |
• | Staubsaugerbeutel |
• | Zigarettenkippen |
Elektro- und Elektronikaltgeräte sind im Sinne von § 3 Abs. 3 des „Gesetzes über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ (Elektro- und Elektronikgerätegesetz, ElektroG) z. B. Fernseh-, Hi-Fi- und Videogeräte, PCs, Kühlschränke, Waschmaschinen, Bildschirmgeräte, Leuchtstoffröhren. Diese enthalten eine Vielzahl an Stoffen und Materialien.
Werden Elektroaltgeräte über den Hausmüll entsorgt, kann es zu Umweltrisiken kommen. Neben Schadstoffen, wie Schwermetallen und FCKW, enthalten sie aber auch eine Reihe von Wertstoffen, die es zurückzugewinnen gilt. Durch eine richtige Entsorgung leisten Sie einen Beitrag dazu, Primärrohstoffe zu ersetzen und natürliche Ressourcen zu schonen.
Gefährliche Abfälle stellen nach § 48 KrWG und der Abfallverzeichnis-Verordnung eine potenzielle Gefahr für die Gesundheit und/oder die Umwelt dar. Dazu gehören Gefahrstoffe wie Chemikalien und Gifte sowie brennbare oder gar explosive Stoffe (z. B. verbrauchte Lösemittel, Säuren, Laugen, Lackschlämme, Krankenhausabfälle und Filterstäube). Besonders gefährlich wird es, wenn Gefäße mit unbekannten Stoffen, sprich wilde Müllablagerungen, auftreten. Hier ist besondere Vorsicht geboten. In diesem Fall sollte man am besten ein Fachunternehmen für die Entsorgung beauftragen.
Die „Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen“ (Nachweisverordnung, NachweisVO)