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Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis berücksichtigt primär die Verbrauchswerte der zurückliegenden Jahre, die stark vom Verhalten der Bewohner abhängen. Beim Bedarfsausweis berechnet ein Energieberater, anhand einer technischen Analyse aller Gebäudedaten, den Energiebedarf – unabhängig vom Nutzerverhalten. Der energetische Zustand des Hauses sowie mögliche Sanierungsmaßnahmen, mit denen der Zustand verbessert und der Wert der Immobilie gesteigert werden kann, können so wesentlich exakter ermittelt werden.. |
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) {Energiesparen, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz} {Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)}
Im EEWärmeG wird der Einsatz erneuerbarer Energien verbindlich vorgeschrieben. Demnach soll ein Teil des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Als Wärmeenergiebedarf gelten bei Wohn- und Nichtwohngebäuden der Energiebedarf für Heizung und Warmwasserbereitung sowie der Kühlbedarf. Das Gesetz beschränkt sich primär auf Neubauten von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Der Einsatz erneuerbarer Energien in bestehenden Gebäuden oder bei Sanierungen ist nicht verpflichtend. Folgende erneuerbare Energien können eingesetzt werden:
• | Bei einer Nutzung von Solarkollektoren sollen mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs hierdurch gedeckt werden. |
• | Wird feste Biomasse (z. B. Holzpellets oder Hackschnitzel) eingesetzt, muss die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen. |
• | Auch bei Geothermie hat die Energieversorgung zu mindestens 50 % aus dieser Energie zu erfolgen. |
• | Bei einer Nutzung von Biogas muss der Wärmeenergiebedarf zu mindestens 30 % daraus gedeckt werden. |
• | Der Einsatz von flüssiger Biomasse ist nur dann zulässig, wenn sie in den besten verfügbaren Heizkesseln eingesetzt wird (derzeit Brennwertkessel). Die Energieversorgung muss zu mindestens 50 % aus dieser Energie erfolgen. |
Energiesparmöglichkeiten {Energiesparmöglichkeiten} {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} in einem Objekt nach Gewerken gegliedert
Neben den im Folgenden dargestellten technischen und baulichen Überprüfungen von Maßnahmen, die der Einsparung von Energie dienen, werden anschließend Kriterien des organisatorischen Energiesparens erläutert. Jede Vorgabe, die sich an Verhaltensänderungen der Nutzer orientiert, lässt sich jedoch erfahrungsgemäß schwerer und weniger dauerhaft umsetzen als technische oder bauliche Maßnahmen. Daher ist den baulich-technischen {Energiesparmöglichkeiten, baulich-technisch} Maßnahmen, wenn möglich, der Vorzug zu geben.
Die Maßnahmen, welche von einem Hausmeister im Rahmen der rechtlichen Vorgaben an technische Anlagen umgesetzt werden dürfen, bewegen sich meist nur im Bereich des Bedienens von Anlagen (Ausnahme: Der Hausmeister verfügt über eine spezifische Berufsausbildung im entsprechenden Gewerk). Nichtsdestotrotz ist es wichtig, dass ein Hausmeister die Möglichkeiten kennt und diese, ggf. mit Unterstützung von Fachunternehmen und Partnerunternehmen, schließlich umsetzt.
Heizung/Dampf
• | Preisvergleich der Anbieter für Fernwärme durchführen |
• | die im Tagesverlauf benötigten Nutzungszeiten zusammenstellen, um die Nachtabsenkung so früh wie möglich vorzunehmen, ohne dass Nutzer Nachteile haben |
• | einzelne Regler reparieren (lassen) und im Idealfall mit Sperrmechanismen versehen, damit der Nutzer Maximum und Minimum nicht überschreiten kann |
• | Ventilstellungen, Temperaturen und Druck regelmäßig auf ordnungsgemäße Werte überprüfen |
• | die Auslegung der Vorlauftemperatur überprüfen und ggf. reduzieren |
Raumlufttechnische Anlagen
• | Der Druck sollte immer nach Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs eingestellt sein. |
• | Umstellung auf Sommer- bzw. Winterbetrieb (wenn Möglichkeit vorhanden) rechtzeitig vornehmen |
• | Luftmengen und Außenluftzufuhr prüfen und ggf. mit betreuendem Fachunternehmen neu einstellen |
Kältetechnik
• | Hydraulik muss einwandfrei funktionieren. |
• | Temperaturwerte müssen immer der Vorgabe des Herstellers bzw. des betreuenden Fachbetriebs entsprechen. |
Betriebs {Betriebswasser}- und Trinkwasser {Trinkwasser}
Betriebswasser {Betriebswasser} (Brauchwasser/Nutzwasser) wird vornehmlich für Abläufe der Produktion verwendet und muss in den hygienischen Anforderungen nicht ganz den hohen Anforderungen an Trinkwasser entsprechen. Um Betriebs- und/oder Trinkwasser zu sparen, gibt es folgende Möglichkeiten:
• | Perlatoren an Waschbecken zur Senkung des Wasserdurchflusses einbauen und damit den Wasserverbrauch minimieren |
• | Durchflussmenge der Toilettenspülung beschränken, z. B. durch automatischen Stoppmechanismus |
• | Brauseköpfe regelmäßig entkalken |
• | Wassertemperatur ggf. senken |
• | die regelmäßig verwendete Warmwassermenge überprüfen, ggf. die beheizte Wassermenge reduzieren und die Aufheizzeiten auf die Entnahmezeiten anpassen |
• | die Möglichkeiten von Regenwassernutzung prüfen, ggf. bei Umbaumaßnahmen eine Regenwasserzisterne einbauen |
• | Regenwassersammelstellen zur Grünanlagenbewässerung einrichten; nach Rücksprache mit der Stadt oder Gemeinde sind hierfür zusätzliche Zähler zu installieren |
• | regelmäßige Schulung der Nutzer zum sparsamen Umgang mit Trinkwasser und Informationen dazu zur Verfügung stellen |
• | die Veränderung von Prozessabläufen (z. B. in der Produktion) prüfen |
• | Möglichkeiten der Trennung von Betriebs- und Trinkwasser schaffen, damit sichergestellt ist, dass kein Trinkwasser für industrielle Prozesse Verwendung findet |
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Grauwasser (minimal verunreinigtes Trinkwasser, z. B. nach dem Händewaschen oder gesammeltes
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