1 Definition: Was sind NPLs?[1]
„Das Gesamtvolumen der Non-performing Loans liegt laut dem 4. Fortschrittsbericht über die Reduzierung notleidender Kredite in der gesamten EU nach Berechnungen der Europäischen Zentralbank bei 786 Milliarden Euro. Das entspricht einer NPL-Quote von etwa 3,3%, gemessen an den gesamten ausstehenden Krediten. [...] Damit hat sich [die NPL-Quote] seit 2014 sogar halbiert und nähert sich dem Wert vor der Finanzkrise, als er unter 3% lag. [...] Trotz deutlicher Verbesserung bleiben hohe NPL-Quoten in einigen Mitgliedstaaten eine Herausforderung und verdienen weiterhin Aufmerksamkeit.“ (Zeitschrift für das Kreditwesen: Fortschritte bei NPL-Abbau[2])
„NPLs are bad news for banks. They consume capital; they require management time and attention that diverts attention from the bank’s core activities; they increase the running costs of the bank; they decrease profitability; and they may even undermine the viability and sustainability of the bank.“ (KPMG: Non-performing loans in Europe – What are the solutions?[3])
Das Thema Non-performing Loan (NPL, also notleidender Kredit) und damit verbunden die Definition des Kreditausfalls rücken immer mehr in den Fokus der internationalen und auch nationalen Aufseher. Die European Banking Authority (EBA) sieht trotz allen (erfolgreichen) Bemühungen die auch im Jahr 2019 noch immer teilweise hohen Bestände an notleidenden Krediten bei einer Reihe von Banken in Mitgliedstaaten im gesamten Euro-Währungsgebiet neben der Eigenkapitalentwicklung daher als eines der Hauptrisiken für Finanzinstitute.[4]
Doch was sind NPLs und wie genau sind NPLs definiert?
2 Definitionsversuche für NPLs in der Literatur
Es existieren viele Beschreibungen, aber keine Legaldefinition. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt nur den umgekehrten Weg preis und stellt in § 488 Abs. 1 S. 2 klar, was ein normaler, nicht leistungsgestörter Kredit (Performing Loan) ist: „Der Darlehensnehmer ist verpflichtet, einen geschuldeten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das zur Verfügung gestellte Darlehen zurückzuzahlen.“ Aber was ein Kreditausfall ist und wie er definiert wird, das war bis vor kurzem nicht eindeutig geklärt.
Die einfache Definition, ein Kreditausfall ergibt sich, sofern ein Kreditnehmer seine Zins- und Tilgungszahlungen einstellt, mit der Folge, dass der Darlehensgeber (i.d.R. die Bank) den Kredit nach einer gewissen Zeit als „notleidend“ einstuft, ist problematisch. Denn der Teufel liegt im Detail, was bedeutet „Zahlungen einstellt“ (wann, wie lange, welchen Betrag) bzw. nach welcher Zeit (Tage, Wochen, Monate)? Jede Bank hatte eigene Vorstellungen, genaue Definitionen waren nicht vorhanden.
Das Thema einer nicht existierenden Legaldefinition war bis zum Beginn der 2000er Jahre nicht problematisch, denn NPLs waren eine Randerscheinung und verschwanden in den Tiefen der Bankbilanzen. Seit aber im Rahmen des Vierten Finanzmarktförderungsgesetzes[5] aus 2002 die Abtretung von Darlehensforderungen durch Banken an Investoren möglich wurde, waren auch Kredite fungibel geworden und insbesondere Portfolien mit leistungsgestörten Krediten wechselten in den ersten größeren Transaktionen in den Jahren 2005/2006 die Besitzer. Zu diesem Zeitpunkt tauchte der Begriff NPL erstmals in der Presse auf und wurde in den Medien zumeist negativ dargestellt. Diesem negativen Beigeschmack galt und gilt es Abhilfe dadurch zu schaffen, dass der Begriff endlich klar und neutral definiert werden sollte, insbesondere da der Abbau von NPL-Beständen auch im Jahr zwölf nach der europäischen Bankenkrise im Fokus der Bankenaufsicht steht. Die bislang jedoch unterschiedlichen Definitionen erschweren eine einheitliche Behandlung der NPL-Bestände.
Das babylonische Sprachwirrwarr, das wir in vielen Bereichen kennen, trifft also auch auf NPLs zu. Bis 2018 existierte keine allgemeingültige Definition von NPLs. Orientierung gaben in den letzten Jahren die Begriffsbestimmungen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) sowie des Internationalen Währungsfonds (IWF).
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