Beim Zweitgutachter handelte es sich um einen Psychiater, der im Verlaufe der mehrwöchigen stationären Aufenthalte von Hilmar Switalla in psychiatrischen Kliniken die Möglichkeit hatte, ihn ausführlich zu beobachten und zu explorieren. Kurz vor seiner letzten Krankenhausentlassung war Switalla dem Ärztekollektiv als »typischer Psychopath mit hervorstechenden Zügen explosiver Erregbarkeit« vorgestellt worden.
In der Beurteilung von Hilmar Switalla setzte sich der Gutachter auch mit den Vorwürfen der Verteidigung auseinander und widerlegte sie. Das Erstgutachten stand in völliger Übereinstimmung mit den beiden stationären Untersuchungen, die auf der Grundlage gezielter Methoden forensisch-psychiatrischer Begutachtung zum Schluss gelangt waren, dass bei Switalla eine Psychopathie ohne Krankheitswert vorlag. Es hatten sich weder während der stationären Krankenhausaufenthalte noch sonst in seiner Vorgeschichte fachlich begründete Hinweise auf das Vorliegen einer endogenen Psychose oder einer Epilepsie gefunden.
Der Zweitgutachter fasste den psychischen Zustand des Angeklagten wie folgt zusammen: »Die psychische Desintegration des Switalla als Dauerzustand betrifft somit die Sexualität wie die gesamte Affektivität mit hervorstechender Tendenz zu explosiven, gewalttätigen Äußerungen, sie betrifft auch die Emotionalität mit ernsten Mängeln, die eine zeitweilige Zuneigung zu Tieren nicht ausschließen, sie betrifft die Stellung zur menschlichen Gesellschaft, so dass er aus seiner Außenseiterrolle nie herausgelangte und niemals echte Freundschaften schloss, sie betrifft auch die Willenszüge, so dass er trotz außergewöhnlicher Vitalität und gutem Intellekt niemals zum Abschluss einer Lehre oder sonstigen Qualifizierung gelangte. Sie betrifft schließlich auch die Stimmungslage, so dass er häufig zwischen aggressiven und weinerlichen Affektausbrüchen schwankte. Von einer Depression im klinischen Sinn kann angesichts einer solchen Labilität nicht gesprochen werden. Die wiederholten Suizidversuche boten einen demonstrativen Charakter. Es wäre auch zu erwähnen, dass durch die mehr als zwanzig Jahre währende Schlägereileidenschaft eine zunehmende Brutalität in Erscheinung trat.«
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