Teil I:Einführung
Übersicht | |
1. | Motive der Ausbildungsförderungsgesetzgebung des Bundes |
2. | Entstehungsgeschichte und Weiterentwicklung des BAföG |
2.1 | Entstehungsgeschichte |
2.2 | Veränderungen von Grundregelungen |
2.3 | Aktualisierung der Leistungsparameter 1974 bis 2008 |
2.4 | Strukturdiskussion 1976–1978 |
2.5 | Leistungsbegrenzung und -rückführung 1981/82 |
2.6 | Basis weiterer Ausbildungsförderung gewonnen |
2.7 | Weiterentwicklung und Reformarbeiten 1987–1990 |
2.8 | Deutsche Einheit |
2.9 | Novellierungen 1996, 1998 und 1999 |
2.10 | AusbildungsförderungsreformG und 21. BAföGÄndG |
2.11 | Die Legislaturperioden 15, 16 und 17 |
2.12 | Legislaturperiode 18 |
2.13 | Legislaturperiode 19 |
3. | Überblick über die bundesrechtlichen Regelungen |
3.1 | Förderungsbereich |
3.2 | Förderung während einer Ausbildung im Ausland |
3.3 | Freie Wahl der Ausbildung und der Ausbildungsstätte |
3.4 | Förderung einer einzigen Ausbildung |
3.5 | Personale Voraussetzungen (Staatsangehörigkeit/Alter) |
3.6 | Eignung |
3.7 | Familienabhängige Förderung |
3.8 | Bedarfssätze |
3.9 | Anrechnung von Einkommen und Vermögen |
3.10 | Förderungsart |
3.11 | Darlehensbedingungen und -rückzahlung |
3.12 | Förderungsdauer |
3.13 | Vorausleistung |
3.14 | Ausführung des Gesetzes |
4. | Überblick über Bildungskredit und Studienkredite |
4.1 | Bildungskreditprogramm des Bundes |
4.2 | Studienkredite |
5. | Schülerförderung der Länder |
6. | Leistungsbilanz der Bundesausbildungsförderung |
7. | Die Bedeutung der Gesetzgebung auf dem Gebiet der individuellen Ausbildungsförderung |
1.Motive der Ausbildungsförderungsgesetzgebung des Bundes
Individuelle Förderung der Ausbildung durch die öffentliche Hand bedeutet: Der Staat stellt dem einzelnen Auszubildenden die für Lebensunterhalt und Ausbildung während der Ausbildungszeit benötigten finanziellen Mittel zur Verfügung. Diesen individuellen Unterhalts- und Ausbildungsbedarf zu decken, wurde herkömmlich als Aufgabe der Eltern und notfalls des Auszubildenden selbst angesehen. Der Staat beschränkte sich auf eine institutionelle Ausbildungsförderung, indem er die Ausbildungsstätten bereitstellte. Einer großen Zahl ausbildungsfähiger und -williger junger Menschen, deren Eltern nicht in der Lage waren,