In ihren Betrachtungen über die Getreidepreise scheinen dreierlei Umstände sie oft irregeleitet zu haben.
Erstens, in früheren Zeiten wurden fast alle Renten in natura entrichtet, in einer bestimmten Menge Getreide, Vieh, Geflügel usw. Mitunter kam es jedoch vor, dass der Grundeigentümer sich die freie Wahl vorbehielt, vom Pächter die jährliche Zahlung entweder in natura oder in einer bestimmten Geldsumme zu fordern. Der Preis, zu welchem die Naturallieferung in eine gewisse Geldsumme verwandelt wurde, heißt in Schottland der Konversionspreis. Stellt nun stets dem Grundeigentümer die Wahl zu, so erfordert die Sicherheit des Pächters, dass der Konversionspreis eher unter als über dem mittleren Marktpreise stehe. Er beträgt demnach auch an vielen Orten nicht viel mehr als die Hälfte von diesem. In Bezug auf Geflügel besteht diese Gewohnheit noch in dem größeren Teile Schottlands, in Bezug auf Vieh noch hie und da. Sie würde wahrscheinlich auch für Getreide fortbestanden haben, wenn nicht die Einrichtung der öffentlichen Fiars dem ein Ende gemacht hätte. Dies sind jährliche, nach richterlichem Ermessen vorgenommene Schätzungen des mittleren Preises aller Getreidearten und ihrer verschiedenen Sorten, nach Maßgabe des wirklichen Marktpreises in den verschiedenen Grafschaften. Diese Einrichtung machte es für den Pächter hinreichend sicher und für den Grundeigentümer bequemer, die Getreiderente lieber in jedem Jahre nach dem Preise der Fiars als nach einem festen Preise umzuwandeln. Die Schriftsteller aber, die die Getreidepreise früherer Zeiten sammelten, scheinen oft irrtümlich den in Schottland sogenannten Konversionspreis für den wirklichen Marktpreis genommen zu haben. Fleetwood räumt an einer Stelle ein, dass er diesen Irrtum begangen habe. Da er jedoch sein Buch zu einem besonderen Zwecke schrieb, hielt er es nicht für nötig, dieses Geständnis abzulegen als nachdem er jenen Konversionspreis fünfzehnmal abgeschrieben hatte. Der Preis ist 8 sh. der Quarter Weizen. Diese Summe enthielt im Jahre 1423, mit dem er beginnt, ebenso viel Silber als jetzt 16 sh.; dagegen enthielt sie 1562, mit welchem Jahre er schließt, nicht mehr als die heutige gleichnamige Summe darstellt.
Zweitens: sie ließen sich durch die Nachlässigkeit irreleiten, womit manche alte Taxordnungen von unaufmerksamen Abschreibern kopiert und zuweilen vielleicht von der Behörde selbst verfasst waren.
Die alten Taxordnungen scheinen stets mit der Bestimmung begonnen zu haben, wie hoch der Preis des Brotes und Bieres sein solle, wenn der Weizen- und Gerstenpreis am niedrigsten stand, und scheinen dann allmählich zu den Bestimmungen vorgeschritten zu sein, wie hoch der Preis sein soll, wenn die Preise jener beiden Getreidearten sich über ihren niedrigsten Satz erheben. Allein die Abschreiber scheinen es oft für hinreichend gehalten zu haben, die Taxordnung bis auf die drei oder vier ersten und niedrigsten Preise fortzuführen; sie ersparten sich auf diese Weise Arbeit, und dachten wahrscheinlich, dies genüge, um das Verhältnis nachzuweisen, das bei den höheren Preisen eintreten sollte.
So wurde in der Brot- und Bierordnung aus dem 51. Regierungsjahre Heinrichs III. der Brotpreis nach den zwischen einem und zwanzig Schillingen damaligen Geldes der Quarter schwankenden Weizenpreisen geregelt. In den Handschriften aber, nach welchen die verschiedenen Ausgaben der Statuten, bis auf die Ruffheadschen, gedruckt wurden, waren die Abschreiber nie über den Preis von 12 sh. hinausgegangen. Durch diese mangelhafte Art des Abschreibens sind viele Schriftsteller irregeleitet worden, und haben ganz natürlich geschlossen, dass der in der Mitte liegende Preis also 6 sh. der Quarter, oder etwa 18 sh. unseres Geldes, zu jener Zeit der gewöhnliche oder Durchschnittspreis des Weizens gewesen ist.
In dem Tumbrel- und Pillory-Statut10, das um dieselbe Zeit gegeben wurde, wird der Preis des Bieres nach dem Steigen des Gerstenpreises, von 2 sh. bis auf 4 sh. der Quarter und zwar von sechs zu sechs Pence, geregelt. Dass jedoch 4 sh. nicht als der höchste Preis betrachtet wurde, auf den die Gerste steigen konnte, und dass diese Preise nur als ein Beispiel für das Verhältnis, das bei höheren oder niedrigeren Preisen beobachtet werden sollte, aufgestellt worden sind, lässt sich aus den letzten Worten des Statuts schließen: et sic deinceps crescetur vel diminuetur per sex denarios. Der Ausdruck ist sehr nachlässig, aber der Sinn ist deutlich genug, nämlich »dass der Preis des Bieres steigen oder fallen soll, je nachdem der Preis der Gerste um 6 d. steigt oder fällt.« Der Gesetzgeber scheint bei der Abfassung dieses Statuts ebenso nachlässig gewesen zu sein als es die Abschreiber bei der Abschrift anderer waren.
In einer alten Handschrift des »Regiam Majestatem«, eines alten schottischen Gesetzbuches, findet sich eine Taxordnung, in welcher der Preis des Brotes nach den verschiedenen Preisen des Weizens von 10 d. an bis zu 3 sh. für den schottischen Boll, (etwa ein halber englischer Quarter) geregelt ist. Drei schottische Schillinge waren zur Zeit dieser Taxordnung etwa so viel wie neun Schilling Sterling unseres Geldes. Ruddiman11 scheint hieraus zu schließen, dass drei Schilling der höchste Preis war, den der Weizen zu jener Zeit überhaupt erreichte, und dass zehn Pence, bzw. ein Schilling, oder höchstens zwei Schilling der gewöhnliche Preis war. Befragt man die Handschrift selbst, so ersieht man deutlich, dass alle diese Preise nur als Beispiele des Verhältnisses aufgestellt wurden, das zwischen den Preisen des Weizens und des Brotes festgehalten werden sollte. Die letzten Worte des Statuts lauten: »reliqua judicabis secundum praescripta habendo respectum ad pretium bladi« – »die übrigen Fälle sind nach Obigem mit Rücksicht auf den Preis des Getreides zu beurteilen.«
Drittens scheint man sich auch durch den sehr niedrigen Preis, zu dem der Weizen zuweilen in der frühesten Zeit verkauft wurde, zu dem Glauben haben verleiten zu lassen, dass, da der niedrigste Preis damals niedriger war als in späterer Zeit, der gewöhnliche Preis gleichfalls niedriger gewesen sein müsse. Man hätte jedoch wissen können, dass damals der höchste Preis weit über dem späteren, und der niedrigste weit unter ihm stand. So gibt uns Fleetwood für das Jahr 1270 zwei Preise des Quarters Weizen. Der eine ist £ 4. 16 sh. im Gelde jener Zeit, d. h. £ 14. 8 sh. im unsrigen, der andere £ 6. 8 sh., d. h. £ 19. 4 sh. unsres Geldes. Am Ende des fünfzehnten oder zu Anfang des sechzehnten Jahrhunderts ist kein Preis zu finden, der diesem übertriebenen Satze nahe käme. Der Preis des Getreides, obwohl er stets Schwankungen unterworfen ist, schwankt am auffallendsten doch in jenen unruhigen und ungeordneten Gesellschaften, in denen die Unterbrechung alles Handels und aller Verbindungen den Überfluss des einen Landesteils hindert, dem Mangel des andern zu Hilfe zu kommen. In dem verwirrten Zustande Englands unter den Plantagenets, die das Land von der Mitte des zwölften bis gegen das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts beherrschten, konnte der eine Bezirk Überfluss haben, während ein anderer benachbarter seine Ernte entweder durch Zufälle der Witterung oder durch den Einfall eines benachbarten Barons zerstört sah und alle Schrecken einer Hungersnot zu ertragen hatte; denn wenn die Ländereien eines feindlichen Lords dazwischen lagen, konnte der eine dem andern nicht den geringsten Beistand leisten. Unter der kräftigen Regierung der Tudors, die seit der zweiten Hälfte des fünfzehnten und das ganze sechzehnte Jahrhundert hindurch in England herrschten, war kein Baron mächtig genug, um es wagen zu können, die öffentliche Sicherheit zu stören.
Am Ende dieses Kapitels wird der Leser alle von Fleetwood gesammelten Weizenpreise finden, von 1202 bis 1597, auf unser heutiges Geld zu rückgeführt, und nach der Zeitfolge in sieben Perioden von je zwölf Jahren geordnet. Auch findet er am Ende jeder Periode den Durchschnittspreis der zwölf Jahre, aus denen sie besteht. Für den ganzen langen Zeitraum hat Fleetwood nur die Preise von achtzig Jahren zusammenzubringen vermocht, so dass vier Jahre fehlen, um das letzte Dutzend vollzumachen. Ich habe daher aus den Rechnungen des Eton College die Preise von 1598, 1599, 1600 und 1601 hinzugesetzt, ohne mehr hinzuzufügen. Der Leser wird ersehen, dass vom Anfang des dreizehnten bis nach der Mitte des sechzehnten Jahrhunderts der Durchschnittspreis von je zwölf Jahren allmählich immer niedriger wird, um sich gegen das Ende des sechzehnten Jahrhunderts wieder zu heben. Freilich scheinen die Preise, welche Fleetwood zusammenzubringen vermochte, vorzugsweise solche zu sein, die wegen ungewöhnlicher Teuerung oder Wohlfeilheit merkwürdig waren, und ich behaupte nicht, dass sich sichere Schlüsse daraus ziehen lassen. Soweit sie jedoch überhaupt etwas beweisen, bestätigen sie das, was ich nachzuweisen suchte. Fleetwood selbst scheint hingegen, wie die meisten anderen Schriftsteller, geglaubt zu haben, dass während dieser ganzen Periode der Wert des Silbers sich infolge des steigenden Überflusses stetig verringert