Man kann nicht so tun, als passe diese neue Voraussetzung in unser Verfassungsbild. Ehrlichkeit vorausgesetzt, müsste man dieses neue „Menschenbild“ in die Verfassung integrieren und dabei das Volk abstimmen lassen. Wenn das Volk dann dumm genug wäre, sich von der Menschenwürde zu verabschieden, so sei es. Diese Umkehrung des Menschenbildes von dem eines gesunden gleichen Menschen in einen unterstellt „infektiösen Krankheitsüberträger“ ist aus Sicht des Verfassers keine Frage, die über Gesetz eingeführt werden kann, vor allem, weil sie unser Leben schon knapp zwei Jahre lang dominiert. Normalerweise wird unser Rechtssystem vom Grundsatz dominiert, wer etwas behauptet, muss auch den Beweis dafür antreten. Wenn also jemand behauptet, ein Mensch sei infektiös, müsste er auch den Beweis dafür antreten. Hier kommt es offenbar zur Beweislastumkehr. Der gesunde Mensch wird als krank vermutet und kann über einen Test, eine Impfung den Beweis des Gegenteils antreten. Das ist eine Frage von Verfassungsqualität. Ohne Abstimmung ist diese Vorgangsweise als verfassungsverletzend offenzulegen und dem Volk zur Abstimmung vorzulegen. Eine solche Abstimmung wäre in Österreich theoretisch denkbar, denn wir haben keinen Wertekatalog, der unabänderlich wäre. In Deutschland ist dies aufgrund der Menschenwürde, die in Artikel 1 Grundgesetz verankert ist, schwerer vorstellbar. Umso mehr nimmt es Wunder, dass in Deutschland dieser Widerspruch zur Verfassung verdunkelt wird, geblendet von mittels PCR-Test erhobenen Infektionszahlen, tritt die wahre Natur der Verfassung in den Hintergrund.
Stellen wir diese „neue Anforderung“ an das Menschenbild in den geschichtlichen Kontext der philosophischen Aufklärung, so spottet dies geradezu der bisherigen Erkenntnisse der Vernunft. Es ist dies ein völlig willkürliches Kriterium, man hätte es durch jedes erdenkliche ersetzen können. Man darf nicht vergessen, die herrschende Wissenschaft über weite Teile des vorhergehenden Jahrhunderts war der Meinung, schwarzfarbige Menschen seien weniger intelligent als weiße Menschen. Daran geknüpft hat man ihnen auch keine/weniger Rechte gewährt. Heute sieht die Wissenschaft dies als absurd an, aber lange glaubte man es vor allem in den USA. Man könnte auch behaupten, die Menschen seien Träger des HIV-Virus und müssten sich daher regelmäßig testen lassen, um Veranstaltungen zu besuchen. Lange Zeit war man der Meinung, Menschen mit angewachsenen Ohrläppchen seien Verbrecher. Das glaubte man lange in der Kriminologie. Man könnte also auch diese diskriminieren und von den gleichen Rechten ausschließen. Solche Tendenzen hat es daher immer schon gegeben. Die Willkür all dieser „erfundenen Unterscheidungsmerkmale“ ist offenkundig. Wenn man eines dieser Merkmale allerdings einführt und daran Rechte knüpft, dann wird die Spaltung der Menschen und damit eine Verletzung der Gleichheit der Menschen bewirkt. Diese Spaltung des Menschseins ist in der Verfassung nicht vorgesehen, diese verändert das Menschenbild, das unserer Verfassung zu Grunde liegt. Das Menschenbild von der „Würde des Menschen“. Dieses wird der Pandemie von der Politik „geopfert“. Ein Verzicht auf die Freiheit verträgt sich nicht mit der Natur des Menschen. Die Regierung soll die bürgerlichen Freiheiten wahren.4 Die ungeteilte Menschenwürde muss daher in die österreichische Verfassung Eingang finden und gerade in Zusammenhang mit der geplanten Einführung einer Impfpflicht zur Diskussion gestellt werden. Ein Impfausweis verschafft Zugang in den öffentlichen Raum, weil ein Geimpfter – unterstellt – nicht infektiös sei. Aber dies ist wissenschaftlicher Unsinn. Gerade die Geimpften haben sich durch ihr unvorsichtiges Verhalten, in der Meinung, für sie wäre die Pandemie vorbei, als Weiterverbreiter des Virus erwiesen. Dennoch genießen sie Vorzüge, einer Privilegienkultur nicht unähnlich. Vom Grundgedanken der Freiheit und Gleichheit aller Menschen verabschiedet sich die Politik immer weiter.
Die Menschenwürde
Sogar Platon, der in seinem Gesetzeswerk eine strenge Staatsführung befürwortete, sprach hinsichtlich der Staatsführung davon, eine Aufsicht „mit einer Strenge zu führen, die ihre Grenzen nur findet in der Würde des freien Mannes“.5 Also die einzige Grenze, die der Staat kenne sollte, ist die Menschenwürde, die Würde des freien Mannes, der freien Frau. Gerade diese Würde wird von den Regierungen missachtet. Die Massentests, die im Jahr 2021 an der Menschheit in Österreich (Deutschland) durchgeführt wurden, stellen einen Eingriff in die Menschenwürde dar. Testen sei jetzt so normal wie Zähneputzen, verkündete der Ex-Bundeskanzler Sebastian Kurz in Österreich. Den Begriff Menschenwürde kennt er nicht und achtet er nicht. Voltaire rückte den Begriff der Menschenwürde im Vorfeld der Französischen Revolution wieder in den Vordergrund. „Damit begann der Prozess jener Sinneswandlung, die das zu erkämpfen ermöglichte, was späteren Generationen als selbstverständliche Grundlage jeden Rechtsstaates galt.“6 Die Volksvertreter in Frankreich betonten 1791: Voltaire „war der erste, der die Würde des Menschen anerkannte“.7 Das deutsche Grundgesetz schreibt diesen Gedanken an die erste Stelle der Verfassung.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Ebenso ist die Menschenwürde in Art. 2 EUV und der Präambel der Europäischen Grundrechtecharta verankert. Menschenwürde verlangt nach Groth, „die Menschen mit Vernunft zu behandeln.“8 Der Schutz der Menschenwürde ist für Jürgen Papier „die Königin der Verfassungsnormen“, die Basis vieler Grundrechte, und sie herrscht über das Grundgesetz. Weder kann sie in ihrem normativen Wesensgehalt verändert werden noch können andere Grundrechte sie beschränken. Wohlgemerkt nicht die Gesundheit ist die Königin der Verfassungsnormen, sondern die Menschenwürde. Es möge ein Politiker in Deutschland oder Österreich oder der EU derzeit erklären, inwieweit dieser Grundsatz in der Politik, in der Pandemiebekämpfung Berücksichtigung findet. „Die Wahrung der Menschenwürde ist stets oberstes Gebot, auch für den Staat und in gleichem Maß, wenn andere Rechtsgüter bedroht sind.“9 Auch die Notlage, Leben retten zu wollen, würde nach Jürgen Papier nicht die Verletzung der Menschenwürde rechtfertigen.10 Wenn man diese Worte von Jürgen Papier liest, scheint es fast so als bekäme das Lied von Bob Dylan „Blowing in the wind“ eine neue Bedeutung. Sind dies in der Verfassungswirklichkeit alles Worte, die in den Wind geschrieben stehen, und das erste Erdbeben lässt sie einstürzen in bedeutungslose Wortfetzen? Spätestens mit Einführung der 3G-Regel wurde dieses Prinzip der Menschenwürde verlassen, mit der 2G-Regel, die jede Vernunft außer Acht lässt, noch mehr verletzt und letztlich mit Einführung einer sinnwidrigen Impfpflicht ins Absurde verkehrt. Papier spricht vom Rechtsstaatsprinzip der Menschenwürde, das offenkundig in den Juristenköpfen der neuen Generation aus dem Blickfeld geraten ist. Wie dieser zu bedenken gibt, habe eine Umfrage unter 3.000 Erlanger Juristen ergeben, 1/3 sei für die Wiedereinführung der Todesstrafe.11 „Für