Herstellung einer Herdenimmunität
Risikofaktor bedingte Zulassung
Direkte oder indirekte Impfpflicht?
Ausweitung des Gesundheitssystems
Impfpflicht bezogen auf Risikogruppen und Alter
Weitflächige Installation von Entlüftungsanlagen in Innenräumen
Antikörpernachweis oder negatives Testergebnis
Impfpflicht auf den gelindesten Impfstoff – Totimpfstoff
Zur Einführung der Impfpflicht
Literatur- und Quellenverzeichnis
Impfpflicht vor dem Hintergrund der Verfassung
Wenn über die Frage einer Impfpflicht debattiert wird, muss daran erinnert werden, dass die Impfpflicht nicht im rechtsfreien Raum entsteht, sondern wie jedes Gesetz ihre Grundlage in der Verfassung findet. Diese enthält Spielregeln und Wertentscheidungen, die die Basis des staatlichen und politischen Handelns darstellen.1 Die Verfassung in Österreich wie in Deutschland entspricht derjenigen einer rechtsstaatlichen Demokratie. Infolge dessen muss die Gesetzgebung wie die Verwaltung den Werten der Verfassung entsprechen. Der derzeitigen politischen Realität, die den Impfstatus einer Person zum allerhöchsten Maßstab erhebt, muss mit Skepsis begegnet werden. Im Jahr 2020 wird mit einem Mal die Gesundheit zum höchsten Gut erklärt, wo man sich jahrzehntelang zuvor gefragt hat, ob die Gesundheit in dieser Gesellschaft gar nichts zählt. Schließlich schreckt der Staat nicht davor zurück, Lebensmittel auf dem Markt zuzulassen, die die Gesundheit nicht eben fördern. Bekanntermaßen finden sich in unzähligen Produkten versteckt Zuckeranteile. Zucker wiederum schadet der Gesundheit vehement. Um endlich das Rauchen einzudämmen, zumindest in öffentlichen Orten, musste ein jahrzehntelanger Kampf ausgefochten werden. Da war die österreichische Regierung nicht Weltmeister im Gesundheitsschutz, als der sie sich jetzt gerne zu erkennen gibt. Rauchen wiederum schadet der Gesundheit allgemein.2 Die resultierenden Folgen eines vom Staat zumindest tolerierten Fehlverhaltens wie Rauchen oder ungesunde Ernährung, die wiederum zu Herzkreislauf-Krankheiten, Krebs, Diabetes, Fettleibigkeit führen, haben bislang zu keinem Aufruhr geführt. Man könnte meinen, der Staat nimmt allerlei Krankheiten in Kauf, bloß eine spezielle Infektionskrankheit wird nicht geduldet. Der Staat hat sich also bislang für die Gesundheit der Menschen nicht sonderlich interessiert. Jetzt wird auf einmal die „Gesundheit“ zum höchsten Gut erhoben. Aber nicht bloß zum erwünschten Gut, sondern zum verpflichtenden Gut. Denn ohne dieses Gut kann man nicht mehr arbeiten, nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Dabei ist in Wirklichkeit nicht die Gesundheit die Eintrittskarte ins Leben, sondern der Impfstatus. Da stellt sich die Frage, ob dieses politische Handeln als verfassungskonform bezeichnet werden kann, denn die Gesundheit stellt weder ein Grundprinzip der österreichischen Verfassung dar, noch ein Grundrecht noch ein Staatsziel. Wenn sich die gesellschaftliche Wirklichkeit in beinahe Sekundenschnelle wandelt, möchte man daher annehmen, die Verfassung habe sich geändert. Aber das ist nicht so. Die Verfassung ist nach wie vor dieselbe. Dieselbe Verfassung, die uns vordem alle erdenklichen Freiheiten erlaubte, beinahe alle, die will uns mit einem Mal alle Freiheiten nehmen? Diese Beobachtung aus der Wirklichkeit lässt sich nur auf zwei Weisen erklären. Entweder die Verfassungen sind derart flexibel, dass sie nahezu jede Änderung zulassen und sich von einer freiheitlich-individualistischen in eine totalitär-verpflichtende biegen lassen, ohne dass dies mit der Verfassung in Bruch stünde. Oder agieren die Regierungen mittlerweile tatsächlich außerhalb der Verfassung, wollen dies aber nicht wahrhaben oder eingestehen. Grundsätzlich muss man misstrauisch sein, weil Verfassungen sozusagen das Fundament des darauf gründenden Hauses, des Staates, sind. Eine Verfassung sollte in diesem Sinn wohl nicht allzu flexibel ausgestaltet sein, sonst könnte das Fundament möglicherweise einbrechen. Das Verfassungsrecht stellt die rechtliche Grundordnung des Staatsverbandes dar, und soll nach dem Verfassungsrechtler Funk Stabilität verleihen. Sie stellt einen Grundkonsens dar über den Rahmen der politischen Auseinandersetzungen.3 Mit Sicherheit benötigen die Staaten Europas derzeit „Wächter der Verfassung“. Es muss eine Institution darüber wachen, dass diese freiheitlichen, dem Gleichheitsgrundsatz verpflichteten Demokratien nicht aufgegeben werden. Und wiederum hinter jeder Verfassung stehen die Menschen. Wenn Spaltung unter den Menschen eintritt, ist auch die Verfassung in Gefahr. Sie ist aber auch in Gefahr, wenn die Regierung vor der Ergreifung autoritärer Maßnahmen nicht zurückschreckt und leise die neue Normalität ausruft.
Welches Menschenbild liegt der Verfassung zu Grunde?
Freiheit gehört zur menschlichen Natur, damit leitet Rousseau aus der menschlichen Natur das Naturrecht ab, und zu diesem gehört die Freiheit, die Freiheit ist ein Menschenrecht. Unserer Verfassung, den Verfassungen Europas und wohl weltweit, sofern die Staaten demokratisch verfasst sind, liegt das Bild eines Menschen zu Grunde, der anderen Menschen vor dem Gesetz gleichgestellt ist. Dieses Recht wurde schwer erkämpft, nicht zuletzt in der Französischen Revolution von 1789. Dieses Bildnis liegt auch dem Verständnis von Aristoteles betreffs der Demokratie zu Grunde. Der natürliche Zustand eines Menschen ist die gesunde Beschaffenheit seines Körpers und Geistes. Nunmehr –