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Weitere Vorteile für den Käufer liegen in der regelmäßigen Einschaltung einer Investmentbank begründet. Oftmals ist es für den Verkäufer leichter, durch die Einschaltung einer Investmentbank und deren bestehende Kontakte an einen potenziellen Erwerber heranzutreten.[2] Leichter fällt auch die Ablehnung potenzieller Bieter im Laufe des Verfahrens, wenn diese durch die Bank und nicht durch das Unternehmen selbst erfolgt. Da die Organisation eines Auktionsverfahrens in den Händen der Investmentbank und der beratenden Rechtsanwaltskanzlei liegt, ist auch die zeitliche Belastung des Managements (des Veräußerers, aber auch des Zielunternehmens) vielfach geringer als bei einer „klassischen“ Transaktion.
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Bei der Entscheidung, ob ein Unternehmen im Auktionsverfahren veräußert werden soll, gibt es jedoch auch für den Veräußerer potenzielle Nachteile, die er berücksichtigen wird. So ist ein Auktionsprozess in der Regel – insbesondere im Hinblick auf die recht umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen – teurer und zeitintensiver als eine „privat verhandelte“ Transaktion. Die negative Außenwirkung einer gescheiterten Auktion ist für den zum Verkauf stehenden Geschäftsbereich und den Verkäufer größer als bei einem gescheiterten privaten Deal. Es besteht die Gefahr, dass dem Zielunternehmen ein zukünftiger Makel anhaften bleibt. Schließlich ist die Vertraulichkeit wegen der Vielzahl von Bietern schwerer zu gewährleisten als bei privat verhandelten Transaktionen.
3. Überblick über den Prozess
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In der Praxis hat sich für Auktionsverfahren der unten dargestellte Prozess etabliert.
Abb. 2:
Überblick über das Auktionsverfahren
4.1 Vorbereitungsphase
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Die Vorbereitungsphase umfasst den Zeitpunkt vor dem Beginn der nach außen tretenden Verkaufsaktivitäten und dient – wie beim herkömmlichen Unternehmensverkauf auch – der internen Planung und Vorbereitung der Transaktion. Die wesentlichen Aufgaben in dieser Phase sind vor allem:
– | Bildung des Projekt- und Verhandlungsteams und Benennung eines verantwortlichen Projektleiters: das Projektteam besteht in aller Regel aus Experten (i) des Verkäufers (und hier aus den Bereichen M&A-Abteilung, Finanzbereich, Personal-, Rechts- und Steuerabteilung), (ii) des Zielunternehmens (neben Finance/Accounting und Recht spielen hier vor allem die Spezialfunktionen des Zielunternehmens eine Rolle) sowie (iii) externen Beratern (also den bereits erwähnten Investmentbankern, Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern/Steuerberatern), |
– | Festlegung auf die gewählte Art der Transaktion (also Ausgliederung vs. Verkauf; Share Deal vs. Asset Deal), |
– | Prüfung von Beschränkungen für den Verkauf (z.B. aus kartellrechtlichen Gründen oder wegen rückzuzahlender Beihilfen), |
– | steuerliche Strukturierung der Transaktion für den Veräußerer und mögliche Implikationen für die Bieter, |
– | Umstrukturierung des Transaktionsobjektes hinsichtlich Rechtsform, Organisation oder der Beziehungen zum Verkäufer und der Verkäufergruppe mit dem Ziel, dass eine eigenständige und transaktionsfähige „Einheit“ entsteht, |
– | Festlegung der Kommunikationsstrategie und auch der Strategie für die Fälle eines frühzeitigen Bekanntwerdens der Transaktion, |
– | Festlegung eines Zeitplans (wobei sich in vielen Fällen gezeigt hat, dass ein realistischer Zeitplan den Prozess beschleunigt, während ein unrealistisch kurzer Zeitplan den Prozess letzten Endes eher verzögert), |
– | vorläufige interne Bewertung des Transaktionsobjektes anhand der Finanzvorschau und des Businessplans, |
– | Festlegung von „Incentives“ für das Management des Zielunternehmens/Entscheidung über die Einbeziehung dieses Managements, |
– | Erstellung eines Teasers (Kurzwerbeprospekt) und Versendung des Teasers an potenzielle Investoren, |
– | Entwurf des Information Memorandums, |
– | Entscheidung über die Durchführung einer „Vendor Due Diligence“, |
– | Vorbereitung des Datenraums für die spätere Due Diligence. |
4.2 Kontaktphase
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Während der Kontaktphase werden die unter Rn. 98 (4.1.) genannten Maßnahmen weiter vorangetrieben, insbesondere das Information Memorandum fertig gestellt. Das Information Memorandum ist eine Art „Informationsbroschüre“, die in allgemein gehaltener Form Angaben über das zu veräußernde Unternehmen enthält, insbesondere über seinen Tätigkeitsbereich, die wesentlichen Finanzdaten und die zukünftige Geschäftsplanung.[3] Die Federführung für das Information Memorandum liegt in der Regel bei der eingeschalteten Investmentbank. Da der Inhalt des Information Memorandum jedoch mit den Fachabteilungen des Veräußerers und auch des Targets sowie den anderen externen Beratern abgestimmt werden muss, sollte hier ausreichend Zeit eingeplant werden. Am Ende der Kontaktphase erhalten die interessierten Bieter eine Kopie des Information Memorandum. Voraussetzung für die Zusendung des Information Memorandum ist in aller Regel der Abschluss einer Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarung (Confidentiality Agreement/Non Disclosure Agreement). Durch die Vertraulichkeitsvereinbarung verpflichtet sich der potenzielle Käufer, sämtliche Informationen, die er im Rahmen des Bieterverfahrens erhält, nur zum Zwecke der Transaktion zu nutzen und bei Scheitern der Transaktion zurückzugeben bzw. zu vernichten.[4] Die Reichweite und der Umfang der Vertraulichkeitsvereinbarung werden selbst in Auktionen hin und wieder verhandelt.
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Zusammen mit der Vertraulichkeitsvereinbarung und dem Information Memorandum erhält jeder Bieter auch eine Kopie des Process Letter 1. Der Process Letter 1 regelt das Verfahren für die Phase 1, also bis zur Abgabe der unverbindlichen Angebote (Indicative Offer). Er enthält in der Regel genaue Informationen über den weiteren Zeitplan der Transaktion (Zeitpunkt für die Abgabe der Gebote, Beginn und Dauer der Due Diligence etc.). Daneben erläutert der Process Letter 1, welche Informationen von den Bietern im Rahmen ihres Indicative Offer erwartet werden.
4.3 Phase 1
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Die nächste Phase, die mit dem Indicative Offer endet, nutzt der Interessent in aller Regel zu einer ersten Prüfung des Unternehmens. Neben den Informationen aus dem Information Memorandum bedient er sich hier regelmäßig öffentlich