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1. Kapitel Einleitung
Literatur:
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I.Begriff und geschichtliche Entwicklung1 – 3
II.Wirtschaftliche Ziele der Parteien4 – 12
III.Typische Spannungslagen13 – 16
IV.Compliance im Joint Venture17 – 19
1 › I. Begriff und geschichtliche Entwicklung
I. Begriff und geschichtliche Entwicklung
1
Der Begriff „Joint Venture“ entstammt der amerikanischen Rechtssprache. Er ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Formen der projektbezogenen Unternehmenskooperation.[1] Der Begriff lässt sich nur schwer präzise abgrenzen und wird für viele unterschiedliche Spielarten unternehmerischer Kooperation verwendet. Dabei geht es bei einem Joint Venture zumeist um zwei oder mehrere rechtlich und wirtschaftlich unabhängige Unternehmer oder Unternehmen (Joint Venture Partner), die auf der Basis vertraglicher Vereinbarungen gemeinschaftlich und gleichgerichtet für eine gewisse Dauer zusammenwirken, um ein bestimmtes unternehmerisches Ziel zu erreichen.[2]
2
Die Ursprünge des Joint Venture gehen zurück in das 17. Jahrhundert, als zur See fahrende Kaufleute sich zusammenschlossen, um gemeinschaftliche Aktivitäten zur Entdeckung und Nutzung neuer Märkte im Orient zu entfalten und ihre Zusammenarbeit als Joint Venture bezeichneten.[3] Nach dem Zweiten Weltkrieg verhalf der Aufstieg der Vereinigten Staaten von Amerika zur führenden Exportnation dem Joint Venture zu erheblicher praktischer Bedeutung: Der Eintritt amerikanischer Unternehmen in die Auslandsmärkte zur Beschaffung oder Absatzsicherung erfolgte zunehmend durch Kooperationen mit lokal verankerten Partnerunternehmen. Ferner entstanden durch die Dekolonialisierung in den sechziger Jahren weitere Impulse, als Joint Venture zunehmend verwendet wurden, weil das Investitionsrecht zahlreicher Entwicklungsländer Direktinvestitionen nur bei Beteiligung lokaler Partnerunternehmen zuließ.[4]
3
Seither hat sich die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Unternehmen, die wir heute mit dem Begriff des Joint Venture in Verbindung bringen, zunehmend und stetig im Wirtschaftsleben der Industriegesellschaften etabliert und auch in Deutschland durchgesetzt. Mit der fortschreitenden Internationalisierung der wirtschaftlichen Aktivitäten im Zuge der Globalisierung und insbesondere der Öffnung der Märkte in Asien und Osteuropa hat die Nutzung von Joint Venture Gesellschaften zur gemeinschaftlichen Erreichung wirtschaftlicher Ziele erst ihre heutige Bedeutung erlangt.[5]
Anmerkungen
Wächtershäuser Gesellschaftsrecht des internationalen Joint Ventures, S. 29.