A.Versuch und Rücktritt im Bereich der Kapitaldelinquenz
I.Versuch eines Tötungsdelikts
1.Tateinheit mit zusammentreffender Körperverletzung
2.Abgrenzung zur straflosen Deliktsvorbereitung
a)Eindringen in die Wohnräume des potentiellen Opfers
c)Gift-, Stromschlag- und Sprengfallen
d)Vorbereitungen zur Herbeiführung einer Gasexplosion
e)Ergreifen des Opfers zwecks späterer Tötung
3.Abgrenzung vom Versuch eines Wahnverbrechens durch Unterlassen
4.Untauglicher Mordversuch aus „grobem Unverstand“
5.Fakultative Strafrahmenverschiebung bei Versuchstaten
6.Vertypter Milderungsgrund für minder schwere Fälle
II.Grundlegendes zum Rücktritt
3.Besondere Risiken des schweigenden Angeklagten
a)Bewusstes Verschonen oder gelungene Flucht des Opfers?
b)Todesgefahr erkannt oder nicht?
c)Gedankenlosigkeit über die „erkennbar ausgebliebenen“ Tatfolgen?
5.Idealkonkurrierende andere Tatbestände
III.Rücktritt des Alleintäters vom Versuch, § 24 Abs. 1 StGB
1.Rücktritt des Einzeltäters vom unbeendeten Versuch
a)Endgültiges Abrücken vom Tatentschluss
b)Beendeter oder unbeendeter Versuch - Rücktrittshorizont
aa)Täter „ohne Vorstellung“ von den Folgen ihres Tuns
bb)Zustand und Reaktionen des Opfers nach der Tatausführung
cc)Korrektur des Rücktrittshorizonts
dd)Äußerungen des Täters zum Tatgeschehen
ee)Besonderheiten beim Tötungsversuch durch Schütteln eines Kleinkindes
c)Alternative Handlungsmöglichkeiten