Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Steffen Stern
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811436589
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bei Garantenpflicht unter entzweiten Eheleuten

       2.Schutzpflicht der Eltern gegenüber ihren Kindern

       3.Strafrechtliche Verantwortlichkeit aus Ingerenz

       4.Praxisrelevante Konstellationen

       a)Unterlassene Rettungshandlungen

       b)Vorangegangene Notwehrsituation

       c)Der Arzt und sein lebensmüder Patient

       d)Behandlungsabbruch bei unheilbar Kranken

       e)Pflichten gegenüber lebensmüden Lebenspartnern

       f)Keine Sonderpflicht für das Leben illegal eingereister Mitreisender

       III.Zumutbarkeit

       IV.Mordmerkmale beim Unterlassungstäter

       1.Mordmerkmal des niedrigen Beweggrundes beim Unterlassungstäter

       2.Mordmerkmal der Heimtücke beim Unterlassungstäter

       V.Strafmilderung

       VI.Alternativtatbestände

       1.Aussetzung mit Todesfolge, § 221 I, III StGB

       a)Versetzen in eine hilflose Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 1 StGB

       b)Im-Stich-Lassen in hilfloser Lage, § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB

       c)Konkurrenzen

       2.Unterlassene Hilfeleistung, § 323c StGB

       a)Nicht erwiesene Beteiligung am Totschlag

       b)Anwesenheit bei der Gewalttat ohne zu helfen oder zu retten

       c)Notwehr-Fälle

       d)Konkurrenzen

       D.Beteiligung an Mord und Totschlag

       I.Mittäterschaftliche Tatbegehung

       1.Objektiver Nachweis der Verstrickung

       2.„Übereinkunft“ zur gemeinsamen Tatbegehung

       a)Notwendiger Tatbeitrag

       b)„Verständigung“ bezüglich gemeinsamer Tatbegehung

       c)Abgrenzung zur Beihilfe

       d)Mittäterschaft trotz frühzeitiger Aufgabe der Mitwirkung?

       e)Mittäterschaft durch Unterlassen?

       f)Exzesshandlungen

       g)Sukzessive Mittäterschaft

       II.Beihilfe

       1.Kein Kausalitätserfordernis der Beihilfe zur Tötung

       2.Psychische Beihilfe

       3.Aktive Beihilfe

       a)Überlassen des Tatwerkzeugs

       b)Schmiere