Verteidigung in Mord- und Totschlagsverfahren. Steffen Stern. Читать онлайн. Newlib. NEWLIB.NET

Автор: Steffen Stern
Издательство: Bookwire
Серия: Praxis der Strafverteidigung
Жанр произведения:
Год издания: 0
isbn: 9783811436589
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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_5815b9be-2324-5348-8a9f-8e8cb70387cf">Vorsatzfrage bei Mittäterschaft

       ff)Verschiedene messerartige Tatwerkzeuge

       (1)Klappmesser

       (2)Bowie-Messer und Butterfly-Messer

       (3)Küchenmesser

       (4)Fleischermesser

       (5)Machete

       b)Schraubendreher

       c)Zustechen mit einer Glasscherbe

       4.Lebensgefährliche Wurfgeschosse

       a)Schleudern eines Beils

       b)Schleudern eines schweren Aschenbechers

       5.Gewaltangriffe mittels Fußtritten

       a)Typische Verletzungsbilder

       b)Zielrichtung der Fußtritte

       aa)Wuchtige Fußtritte gegen den Kopf

       bb)Fußtritte gegen Hals und Rumpf

       cc)Sprung in den Rücken des bäuchlings liegenden Opfers

       c)Schuhwerk

       aa)Barfüßiges Zutreten

       bb)Tritte mit Turnschuhen

       cc)Festes Schuhwerk

       d)Gemeinschaftliches Zutreten

       6.Heftige Faustschläge gegen Kopf und Gesicht

       7.Schießen mit scharfer Munition

       a)Vorgeblich unabsichtliche Schussabgabe

       b)Unkontrollierte Schussabgabe

       aa)Umgebaute Handfeuerwaffe ohne Zielgenauigkeit

       bb)„Blinde“ Schussabgabe aus Verärgerung

       cc)Distanzschüsse aus der Hüfte auf Personengruppe

       c)Gezieltes Schießen auf Einzelpersonen

       d)Beschießen eines fahrenden Kfz

       e)Fehlgegangene Schüsse auf Unbeteiligte

       aa)Gemeingefährliche Schießübungen auf Gegenstände

       bb)Der glücklose Kunstschütze („Armbrust-Fall“)

       cc)Unbeabsichtigte Tötung einer Passantin

       dd)Gefährdung Dritter durch Schießen in Notwehr

       8.Beibringung toxischer Substanzen (Giftanschlag)

       a)„Betäuben“ mit Schlaftabletten

       b)Ruhigstellen eines Säuglings mit Tramadol

       9.Gewalt gegen Kinder

       a)Schläge und Tritte gegen Kinder

       b)Schütteltrauma-Fälle