II.Tötungsdelikte mit „Lebenslang“ als Strafandrohung
III.Absolute Strafandrohung und die Rechtsfolgenlösung des BGH
IV.Urteil und Vollstreckungsdauer
1.Zusammentreffen mehrerer lebenslanger Freiheitsstrafen
2.LL und rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung
3.Besondere Schuldschwere, § 57a StGB
4.Feststellungspflicht zur Schuldschwere im Erkenntnisverfahren
a)Beurteilungsparameter
aa)Gesamtwürdigung von Täterpersönlichkeit und Tatgeschehen
bb)Schulderschwerende Umstände
c)Härteausgleich für erledigte ursprünglich gesamtstrafenfähige Vorstrafen
e)Verteidigungsanstrengungen zur Frage der Schuldschwere
f)Isolierte Anfechtbarkeit der Schuldschwerefeststellung
5.Überprüfung durch die StVK als Vollstreckungsgericht
B.Natürliche Handlungseinheit bei Tötungsdelikten
I.Natürliche Handlungseinheit bei mehreren Tatopfern
1.Tatmehrheit bei höchstpersönlichen Rechtsgütern
II.Natürliche Handlungseinheit bei mehraktigem Tatgeschehen
III.Tatrichterlicher Beurteilungsspielraum
C.Dogmatischer Dissens um Mord und Totschlag
I.Die Rechtsprechung ignoriert Lehre und Schrifttum
II.Die praktischen Konsequenzen
1.Problem der disgruenten Tatbeteiligung
a)Mittäterschaft bei Mord und Totschlag
2.Unanwendbarkeit des § 213 StGB in Mordfällen
3.Hinweispflicht bei Tatbestandswechsel
4.Einschränkung hinsichtlich § 154a StPO
D.Tötungsvorsatz bei Mord und Totschlag
I.Die Formen und Strukturelemente des Tötungsvorsatzes