2.Das Wissens- und das Willenselement als Vorsatzkomponenten
II.Die „Hemmschwellen“-Theorie des BGH
2.Feststellungen zum Tötungsvorsatz mittels Indikatoren
3.Die Indizwirkung der Gefährlichkeit
4.Berücksichtigung der menschlichen Tötungshemmschwelle
5.Strenge Anforderungen an die Darlegungspflicht des Tatrichters
6.Zur Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände
b)Individueller Beurteilungsmaßstab
e)Beziehung des Täters zum Opfer
f)Die Beweggründe des Täters
g)Äußerungen des Täters vor, bei oder nach der Tat
j)Gewalttaten unter Alkohol-, Medikamenten- und Drogeneinfluss
bb)Zusammenbrechen beim Erhalt der Todesnachricht
cc)Sorge und Rettungsbemühungen
ee)Zurücklassen des Opfers bei Minusgraden
7.Beurteilungsspielraum des Tatrichters
8.Auswirkungen der Hemmschwellen-Lehre auf den Schwurgerichtsalltag
III.„Klassische“ Angriffsformen im Licht der BGH-Rechtsprechung